Warum bestimmen die Exekutiven, welche Gesetze in GER kommen?

Liebe Forumgemeinde,

ich möchte mich erstmals entschuldigen, dass ich mich wohl wiederhole. Mir fehlt leider noch Verständnis nach dem Grund, als nach Warum. Und zwar…

Die Bundeskanzlerin und die Bundesminister sind ja die Exekutiven. D.h. (in der Theorie) sind die nur dazu da, um die Gesetze auszuführen, was ohne ihre Beteiligung und Einfluss (so in Theorie der scharfen Trennung von Legislativen und Exekutiven sein sollte) entstanden sein sollten.

Theoretisch müsste doch der Bundestag, wie er jetzt ist, selber bestimmen, welche Gesetze sein sollen und welche nicht. Ich nehme ein Beispiel mit der gesetzlichen Mindestlohn und wie ich mir das vorstelle. Im Bundestag kommen alle Abgeordneten zusammen, diskutieren dieses Thema (Pros und Kontras, was man dafür alles braucht) und dann wird es einfach abgestimmt. Und wenn z.B. 30 % dagegen stimmen und 29 % dafür, dann kommt das Gesetz halt nicht durch.

Meine Frage: aus welchem Grund bestimmen die Exekutiven im Gesichte von Bundesministern oder Landesministern überhaupt, welche Gesetze und wie aussehen sollen? Warum wurde in GER diese scharfe Trennung zwischen Legislativen und Exekutiven aufgehoben?

Interessant ist auch die Tatsache, dass als Exektuiver braucht ein Bundesminister nicht mal einer Partei angehören bzw. kann ein Bundesfinanzminister auch theoretisch von den Linken kommen, weil sie ja eh nur ausführende Gewalt sind und gar keinen Einfluss auf die Gesetzgebung haben können, wenn man natürlich scharf trennt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Alex

Gesetzesvorlagen sind ja noch keine Ausübung  der Legislative (Gesetzgebung). Das sind zunächst lediglich „Vorschläge“ wie ein neues Gesetz aussehen könnte. Bewilligen und genehmigen ist ausschließlich den Parlamentarischen Institutionen vorbehalten: Bunderrat, Bundestag, Landesparlamente. Natürlich kann auch das Parlament selbst Gesetze vorschlagen. Damit ist - soweit ich das sehen kann - der Grundsatz  Gewaltetrennung nicht verletzt.
Nachzulesen bei Wikipedia unter „Gesetzentwurf“

Peter

Hallo Peter,

Damit ist soweit ich das sehen kann - der Grundsatz  Gewaltentrennung nicht verletzt.

Vielleicht in der Theorie ist er nicht verletzt. Aber wie es praktisch ausgeübt wird, ist es schon so, dass die Exekutiven einen doch enormen Einfluss haben, denn sie bestimmen schließlich, welche Gesetze kommen.
Oder wie wahrscheinlich ist es, wenn im Koalitionsvertrag eine Gesetzesvorlage für die Pkw-Maut steht (durchgesetzt vom Herrn Seehofer aus der exekutiven Gewalt) doch noch vom Bundestag / Bundesrat gekippt wird?

Und dass diese Gewaltentrennung in der Realität doch nicht so scharf ist, zeigt doch auch, dass die Bundesminister nur von den (in heutigem Falle) CDU/CSU oder SPD sein werden. Wenn die scharfe Trennung da wäre, könnten doch auch Bundesminister von den Grünen oder Linken auch da sein können, denn die müssten ja nur kontrollieren, dass die ausgesprochenen Urteile von Judikativen ordentlich ausgeführt werden. Es ist doch egal ob dann der Finanzminister aus Linken oder FDP kommt oder von CDU.

Übrigens meine Frage, warum es keine wirkliche Trennung zwischen Legislativen und Exekutiven in GER gibt, aus welchem Grund genau, wurde noch nicht beantwortet. Leider.

Schöne Grüße,
Alex

Hallo
Das „Problem“ liegt ja darin, dass die Spitze der Exekutive (Bundeskanzler) von der legislative gewählt wird und dieser verantwortlich ist.
Nehmen wir also mal an, das Parlament würde anfangen Gesetze zuverabschieden, die von der Regierung so nicht mitgetragen werden würden. Das würde dann sofort eine Regierungskrise auslösen, da offensichtlich die Regierung das Vertrauen des Parlamentes verloren hätte. Entweder wird dann die Regierung per konstruktivem Mißtrauensvotum abgewählt oder es kommt zu Neuwahlen, wenn das Prlament nicht in der Lage ist, einer Regierung ihr Vertrauen auszusprechen.

Nachdem die Regierung ja hauptsächlich von den Regierungsparteien gestützt wird, ist es logisch, dass sich die Regierung aus hochrangigen Vertretern dieser Parteien bildet, die auch in ihren jeweiligen Parteien über entsprechenden Einfluss verfügen. Im kern bestimmt also eben nicht die Exekutive, sondern immer noch die Legislative, wobei in D Exekutive und Legislative teilweise ineinander verschränkt sind.

Im Unterschied dazu stehen andere Systeme, in denen das Regierungsoberhaupt direkt und unabhängig vom Parlament bestimmt wird. Dieses Regierungsoberhaupt hat dann die Möglichkeit, eine Regierung seiner Wahl einzusetzen, allerdings benötigt diese Regierung dann die Unterstützung des Parlamentes.

LG
Mike

Hallo,

Aber wie es praktisch ausgeübt wird, ist es schon so, dass die Exekutiven
einen doch enormen Einfluss haben, denn sie bestimmen schließlich, welche Gesetze :kommen.

Das ist falsch. Die Exekutive bestimmt gar nichts in puncto Gesetzgebung. Nur sind die Mitglieder der Ekekutive üblicherweise auch Mandatsträger der Legislative und in Parteien organisiert. Sie dürfen als Mandatsträger über die Gesetze mitabstimmen.

Mehrere „Institutionen“ haben das Recht ein Gesetz vorzuschlagen. Vgl. hierzu: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/41/G…

Aber die Abstimmung erfolgt nach einem sehr komplexen Verfahren, eingehenden Beratungen und letztlich erst mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten sowie der nachfolgenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Oder wie wahrscheinlich ist es, wenn im Koalitionsvertrag eine
Gesetzesvorlage für die Pkw-Maut steht (durchgesetzt vom Herrn
Seehofer aus der exekutiven Gewalt) doch noch vom Bundestag /
Bundesrat gekippt wird?

Das kann schon im Bundestag geschehen. Hierzu wäre es nötig, dass viele Abgeordnete der SPD dagegen stimmen. Damit wäre die Koalitionsvereinbarung gebrochen und der Vertragsgrundsatz „Treu und Glauben“ (was zugesichert ist wird auch eingehalten) verletzt. Eine Regierungskrise wäre akut. Je nach Wichtigkeit des Gesetzes könnte dies letztlich zu Neuwahlen führen.

Im Bundesrat wird über solche Bundesgesetze abgestimmt, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrft… . Ob jetzt ein Gesetz zur Maut zustimmungspflichtig wäre, habe ich nicht recherchiert.

Übrigens meine Frage, warum es keine wirkliche Trennung
zwischen Legislativen und Exekutiven in GER gibt, aus welchem
Grund genau, wurde noch nicht beantwortet. Leider.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenverschr%C3%A4nk…

Du interpretierst eventuell den Begriff Gewaltentrennung einfach zu starr.

Gruß
vdmaster

Wie man im Fall Gurlitt sehen kann, ist in Bayern keine Gewaltentrennung vorhanden. Wenn es um viel Geld geht, ist denen Rechtsstaatlichkeit egal.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/muenchner-…

Hi,

Theoretisch müsste doch der Bundestag, wie er jetzt ist,
selber bestimmen, welche Gesetze sein sollen und welche nicht.
Ich nehme ein Beispiel mit der gesetzlichen Mindestlohn und
wie ich mir das vorstelle. Im Bundestag kommen alle
Abgeordneten zusammen, diskutieren dieses Thema (Pros und
Kontras, was man dafür alles braucht) und dann wird es einfach
abgestimmt. Und wenn z.B. 30 % dagegen stimmen und 29 % dafür,
dann kommt das Gesetz halt nicht durch.

theoretisch hast Du Recht. Ich zitiere aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 76 Absatz 1):

„Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.“

Und dass da aus der Mitte des Bundestages so garnichts kommt, enttäuscht mich auch. Oder habe ich was übersehen? Was haben die Abgeordneten eigentlich in den letzten Wochen gemacht?

Freundliche Grüße

Martin

Leseverständnis
Ach Scotty,

Deine Nachricht, der bayrische Justizminister habe im Bundestag eine Gesetzesänderung verabschiedet, suche ich in dem verlinkten Artikel vergeblich. Ich glaube, da hast Du was beim Lesen nicht so recht verstanden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

Übrigens meine Frage, warum es keine wirkliche Trennung
zwischen Legislativen und Exekutiven in GER gibt, aus welchem
Grund genau, wurde noch nicht beantwortet.

es liegt doch auf der Hand, dass auf die Frage nach dem Grund eines erfundenen Sachverhaltes nur derjenige antworten kann, der ihn erfunden hat.

Könntest Du denn die Frage beantworten, woher die Impulse kommen, die dazu führen, dass der Mond seit dem 21.06.2011 eine dreieckige Bahn um die Erde beschreibt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Der Minister will ein verfassungsfeindliches Gesetz schaffen. Darum gehts doch.

Guggugs,

nochmal: Wie funktioniert das genau, wenn ein Landesminister ein Bundesgesetz verabschiedet? Hab ich da was im Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes übersehen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

natürlich kann ein Minister kein Gesetz erlassen. Aber ein Landesinnenminister kann sehr wohl über seine jeweilige Landesregierung eine Gesetzesinitiative des Bundesrates anstoßen.

Wobei der Punkt der rückwirkenden Gesetzeskraft evtl. vom BVerfG wieder kassiert werde würde, bzw. es so wie - aus jetzt aktuellem Anlass diskutiert - nicht erlassen werden wird. Das ist jetzt nur eine Bla-bla-Beruhigungspille des Ladesministers, weil Hinterbliebenenverbände auf einmal wieder eine Chance wittern.

Ich erinnere daran, dass 1979 auch die Verjährungsfrist für Mord abgeschafft werden mußte, um diesen Straftatbestand unbefristet verfolgen zu können. Ansonsten hätte sich ein Mörder später öffentlich outen können, ohne belangt zu werden. Wenn nun hier keine rückwirkende Gesetzeskraft hätte wirken können, warum sollte sie es bei Kunstobjekten tun?

http://ultimateheroswelt.blog.de/2009/07/03/3-juli-1…

Also nur eine mediale Nebelkerze zur Besänftigung erhitzter Gemüter.

Gruß
vdmaster

Hallo Dä Blumenpeder,

Könntest Du denn die Frage beantworten, woher die Impulse
kommen, die dazu führen, dass der Mond seit dem 21.06.2011
eine dreieckige Bahn um die Erde beschreibt?

Leider konntest du meine Fragen nicht beantworten. Schweigen von dir wäre weiser.

Guten Abend und viele Grüße,
Alex