Ich habe eine Frage zu folgendem Passus des zu dieser Diskussion gehörenden Finanztip-Beitrages "Überblick Versicherungen: WELCHE VERSICHERUNGEN SIE BRAUCHEN UND WELCHE NICHT" (Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2016):
Sterbegeldversicherung
Von der Sterbegeldversicherung bekommen Angehörige im Todesfall des Versicherten Geld für die Beerdigung. Sinnvoller ist, das Geld für eine Beisetzung selbst anzusparen.
Ich frage mich, welche sinnvolle Alternative denn dazu dienen kann, das Geld selbst anzusparen: 10€ monatlich ergeben nach 35 Jahren bei 1% Zins etwas mehr als 5000€ - und wo soll ich so lange diesen Zins erhalten?
Nebenbei fiele dieses Geld - im Falle einer eintretenden Bedürftigkeit - nicht unter das Schonvermögen bei einem ALG-II-Antrag.
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht bspw folgende Versicherungen zu wählen:
zwischen 8 - 10 € monatlich, 5000€, doppelte Summe bei Unfalltod (>9€/mtl), beitragsfrei ab 65 Jahren, Beitragsgarantie.
Im April werde ich 30, ich habe also 35 Jahre (Zeit) einzuzahlen (ca <=4200€), ausgezahlt wird in jedem Fall (Ja, ich werde irgendwann sterben) und zwar die Deckungssumme, nicht, was ich bis dahin angespart habe. Zusätzlich vertreten einige Sozialgerichte die Ansicht, diese Versicherungsart müsse nicht zur Bestreitung der Kosten der Lebensführung gekündigt werden (bspw. Oberlandesgericht Schleswig, AZ: 2 W 252/06).
Ich habe eine jüngere Schwester, werde nicht heiraten und auch keine Kinder haben. Sie müsste höchstwahrscheinlich (allein) für meine Überreste aufkommen. Das will ich ihr nicht aufbürden.
Ich habe noch nichts abgeschlossen - aber was spräche denn - außer dem Kaufkraftverlust oder philosophischer Gründe* - dagegen?
Vielen Dank für eure Beiträge!
*„Das schauerlichste Übel also, der Tod, geht uns nichts an; denn solange wir existieren, ist der Tod nicht da, und wenn der Tod da ist, existieren wir nicht mehr.“
Epikur, 341 bis 270 v. Chr.
=> Soll heißen: Warum mache ich mir Gedanken? Ich bin ja nicht mehr da. Das Einzige, das ich damit erreiche, ist die Schmälerung meines Vermächtnisses an meine Erben.