Hallo Janina,
Achtung! Nach eigener Schilderung liegt hier keine Ablehnung
im Vorfeld vor! Es gibt also keinen im Voraus artikulierten
Wunsch, über den sich diejenigen hinweg gesetzt hätten.
„es wurde extra der erbetene Essenswunsch um 5tage bis nach den Geburstag verschoben“
das lese ich durchaus als „im Vorfeld besprochen“. Und wenn schon das „Geburtstagsessen“ an dem Tag nicht erwünscht ist…
Die einzige Todsünde, welche die Schenkenden aus Blick des
armen Beschenkten begangen haben, ist, etwas zu schenken, was
der arme Arme sich nicht ausdrücklich gewünscht hat.
Nöö, die haben etwas geschenkt, obwohl der Beschenkte NICHTS gewünscht hat. Oder liest Du irgendwo im Ausgangspost einen anderen als den - selbst als irreal bezeichneten - Wunsch nach einem Laptop-Gutschein heraus?
Gruß, Karin