Warum gelten Eigenkapitalkosten als kalkulatorische (Zusatz-)Kosten?

Hallo,

Fremdkapitalkosten gelten meines Wissens in der Kostenrechnung als Anderskosten. Zinszahlungen für Kredite an die Bank werden in der Kostenrechnung also in anderer Höhe erfasst als in der Finanzbuchhaltung.

Dahingegen - so las ich im Internet - gelten Eigenkapitalkosten meines Wissens als Zusatzkosten:

Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen (Eigenkapitalkosten) sind
Zusatzkosten, da es keine entsprechende Aufwandsart gibt. Sie sind das
Kostenäquivalent für den Verzinsungsanspruch der Eigenkapitalgeber
(Unternehmer, Gesellschafter oder Aktionär) auf das Eigenkapital. Sie
werden auf Basis des Gewinns vergleichbarer Unternehmen berechnet und
stellen einen Mindestgewinn dar, der erwirtschaftet werden soll.
(http://www.controlling-blog.de/kalkulatorische-zinsen-kapitalkosten/)

Warum ist das so? Zinsaufwendungen für das Fremdkapital werden doch in der Finanzbuchhaltung erfasst. Aber stehen denn den Eigenkapitalkosten nicht auch pagatorische Kosten (also bspw. Dividendenzahlungen) gegenüber, die in der Finanzbuchhaltung erfasst werden müssen?

Beste Grüße,
Irmfried

Letztendlich musst du bedenken, dass eine Dividende eine Gewinnausschüttung ist. Das heißt es ist ein Gewinn entstanden (ggf. auch schon vorher, dann hat man Gewinnrücklage) und man schüttet aus diesem Gewinn aus. Das kann man wirtschaftlich gesehen ja kaum als Kosten betrachten, denn dann würde es ja so aussehen, dass ein Unternehmen, das Gewinn erzielt hat und alles ausschüttet, keinen Gewinn gemacht hätte.

Der Unterschied ist: Legt man den Gewinn zurück, hat man eine Gewinnrücklage, das EK und somit die Bilanzsumme steigt. Schüttet man alles aus, ist der Gewinn weg, die Bilanzsumme ist entsprechend niedriger.

In einer Kalkulation sind EK-Kosten daher keine Kosten im engeren Sinne, da man ja nicht weiß, was man später ausschüttet. Man zieht daher einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag heran.

Die Fachausdrücke die dazu schon gefallen sind, kenne ich nicht. Aber in meiner Firma hat man gesagt: „Ich, der Eigentümer, stelle euch, dem Management der Firma mein Eigenkapital zur Verfügung mit der Hoffnung, dass ihr es mir vermehrt. Ich könnte es auch anders anlegen, etwa auf die Bank bringen oder Beteiligungen kaufen. Dann hätte ich soundsoviel Rendite. Diese Rendite will ich auch von euch“. Als kalkulatorische Zinsen wurden damals 10% angesetzt. Wieviel das heute bei der Niedrigzinsphase ist, weiß ich nicht.
Udo Becker

Warum beteiligst du dich dann, wenn du nicht einmal die grundlegenden Begriffe und Definitionen kennst?

Was war falsch an meiner Antwort ? Die meisten Fragenden sind selbst auch keine Fachleute und dankbar, wenn sie anstelle von fachlichem Kauderwelsch für sie verständliche Antworten erhalten.
Eines der Probleme des „alten w-w-w“ war, dass sich Fachleute mit spitzfindigen Antworten gegenseitig selbst zerfleischt haben und die ursprünglichen Fragesteller auf der Strecke geblieben sind.
Udo Becker

Ok, vielen Dank für die Antwort Ultra_78f7d2! Das leuchtet mir soweit ein. Wirtschaftlich gesehen ist es natürlich Unsinn, die Eigenkapitalkosten als Kosten zu betrachten. Ich muss aber nochmal nachhaken:

Dass die Eigenkapitalkosten als Zusatzkosten gelten, bedeutet doch noch viel mehr: Es bedeutet doch, dass ihnen in der Finanzbuchhaltung kein entsprechender Aufwand zugrunde liegt.

Dass bspw. die kalkulatorischen Miete als Zusatzkosten gilt, kann ich nachvollziehen, da es sich hier um rein fiktive Opportunitätskosten handelt, die ja nun wirklich nicht auf pagatorischen Zahlungsvorgängen beruhen.
Dagegen müssen aber die Dividendenzahlungen an die Eigenkapitalgeber doch irgendwie von Konto A (des Unternehmens) auf Konto B (des Eigenkapitalgebers) gelangen. Wie ist es also möglich, dass den Eigenkapitalkosten kein Fibu-Aufwand und keine pagatorischen Zahlungsvorgänge zugrunde liegen?

Beste Grüße,
Irmfried

Hallo Udo,

damit erklärst du im Grunde die Definition von Eigenkapitalkosten, aber gehst nicht auf meine Frage ein, warum es sich dabei um Zusatzkosten (https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzkosten) handelt. Danke trotzdem für die Mühe!

Beste Grüße,
Irmfried

Bzw., genauer ausgedrückt: du erklärst, warum Eigenkapital kostet, aber nicht, warum die Kosten dafür als Zusatzkosten gelten. :wink:

Hallo Irmfried,

deine Frage ist berechtigt. Bei dem Beispiel der kalkulatorischen Miete fließt kein Geld. Würde man hier etwas buchen, ginge das schon gar vor dem Hintergrund des Merksatzes „Keine Buchung ohne Gegenbuchung“.

Bei der Dividendenzahlung hat man allerdings eine Gegenbuchung. Es handelt sich natürlich auch um einen ganz normalen Vorgang, bei dem sowohl tatsächlich Geld fließt als auch tatsächlich eine Buchung stattfindet. Hier siehst du mal ein Beispiel für solche Buchungen (in diesem Fall Gewinnausschüttung bei einer GmbH, vom Prinzip her vergleichbar mit einer Dividende): haufe.de.

Ich glaube, was du dir vor Augen führen musst, sind die zeitlichen Abläufe. Es geht ja letztendlich um den Jahresabschluss. Beispiel: Das Unternehmen hat als Geschäftsjahr das Kalenderjahr und erzielt 2015 einen Gewinn. Den Jahresabschluss macht man also für das GJ 2015. Die Dividendenausschüttung erfolgt aber erst 2016, also nachdem man den Jahresabschluss fertiggestellt hat. Überhaupt kann man ja erst, wenn der JA feststeht, über die Gewinnausschüttung entscheiden.

Der Vorgang, den du ansprichst, findet also im Folgejahr statt. Zuvor bucht man auf ein Passivkonto (also zum Beispiel Bilanzgewinn) oder man hat bereits eine Gewinnrücklage. Mit diesem Bilanzgewinn bzw. Gewinnrücklage macht man den JA. Im Folgejahr kommt dann die Dividendenauszahlung, und zwar erfolgsneutral (vereinfacht: Bilanzgewinn an Bank). Wie gesagt findet das dann in unserem Beispiel 2016 statt. In diesem Fall fließt halt Geld ab und es verändert sich die Aktiv- und die Passivseite. Kosten sind das dann aber nicht, so wie erfolgsneutrale Buchungen generell eben keine Kosten darstellen.

1 Like

Eines der Probleme des neuen w-w-w ist, dass sich die Experten zurück ziehen und nur noch Pseudogelaber vorzufinden ist.

Hallo Ultra_78f7d2,

Ich glaube, was du dir vor Augen führen musst, sind die zeitlichen Abläufe. Es geht ja letztendlich um den Jahresabschluss. Beispiel: Das Unternehmen hat als Geschäftsjahr das Kalenderjahr und erzielt 2015 einen Gewinn. Den Jahresabschluss macht man also für das GJ 2015. Die Dividendenausschüttung erfolgt aber erst 2016, also nachdem man den Jahresabschluss fertiggestellt hat. Überhaupt kann man ja erst, wenn der JA feststeht, über die Gewinnausschüttung entscheiden.

Das ist genau die Information, die mir fehlte. Jetzt habe ich es verstanden. Vielen Dank!

Beste Grüße,
Irmfried