Hallo,
Fremdkapitalkosten gelten meines Wissens in der Kostenrechnung als Anderskosten. Zinszahlungen für Kredite an die Bank werden in der Kostenrechnung also in anderer Höhe erfasst als in der Finanzbuchhaltung.
Dahingegen - so las ich im Internet - gelten Eigenkapitalkosten meines Wissens als Zusatzkosten:
Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen (Eigenkapitalkosten) sind
Zusatzkosten, da es keine entsprechende Aufwandsart gibt. Sie sind das
Kostenäquivalent für den Verzinsungsanspruch der Eigenkapitalgeber
(Unternehmer, Gesellschafter oder Aktionär) auf das Eigenkapital. Sie
werden auf Basis des Gewinns vergleichbarer Unternehmen berechnet und
stellen einen Mindestgewinn dar, der erwirtschaftet werden soll.
(http://www.controlling-blog.de/kalkulatorische-zinsen-kapitalkosten/)
Warum ist das so? Zinsaufwendungen für das Fremdkapital werden doch in der Finanzbuchhaltung erfasst. Aber stehen denn den Eigenkapitalkosten nicht auch pagatorische Kosten (also bspw. Dividendenzahlungen) gegenüber, die in der Finanzbuchhaltung erfasst werden müssen?
Beste Grüße,
Irmfried