selber betroffen bleibe ich lebenslänglich behindert während dem „Täter“ ein lächeldes Schulterzucken bleibt!
Was für Verjährung ?
meinst Du, wenn man den Täter erst nach Jahren oder Jahrzehnten findet ?
Das dient der Rechtssicherheit, es gibt Verjährungsfristen im Strafrecht.
Die längste wäre bei MORD, da gibt es nämlich keine.
Aber die zivilen Rechte, etwa auf Schadenersatz, Schmerzensgeld oder gar Unfallrenten verjähren ja nicht so schnell. Da hat man m.E. 30 Jahre lang Zeit.
Das heißt, der Unfallfahrer kann nicht mehr bestraft werden, muss aber sehr wohl für die Unfallfolgen aufkommen.
MfG
duck313
Hallo,
bei Unfällen gibt es keinen Täter,denn Unfälle sind plötzlich von außen auf den Körper wirkende Ereignisse ,durch die man unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfallursache ist in den meisten Fällen (auch das eigene) menschliches Versagen oder die menschliche Fehlhandlung.
Denn die meistens Unfälle passieren im eigenen Heim und nicht auf der Straße oder der Arbeit.
Das ist irrelevant. Auch bei Unfällen kann es jemanden geben, der strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist oder zu ziehen wäre, wenn die Verjährung nicht greifen würde.
Deshalb werden nach Unfällen auch niemals Leute wegen fahrlässiger Tötung / Körperverletzung schuldig gesprochen, denkst du, lieber Anonym?
Wer eine Sraftat begeht, ist Täter.
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer also - ob durch einen Verkehrsunfall oder durch einen Konstruktionsfehler oder sonstwie - fahrlässig jemanden verletzt oder tötet, ist auf jeden Fall ein Täter.
Weiterlesen wäre hilfreich gewesen.
Das ganze bitte im Kontext und nicht willkürlich auseinander reißen
bei Unfällen gibt es keinen Täter,denn
Unfälle sind plötzlich von außen auf den Körper wirkende Ereignisse
,durch die man unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfallursache ist in den meisten Fällen (auch das eigene) menschliches Versagen oder die menschliche Fehlhandlung.