Warum Gründung der Freien Republik Uhlenhof,Europa

Da immer wieder Fragen zu diesem Themenschwerpunkt auftauchen,
die selten genug und meist nicht ausreichend und sinngetreu
beantwortet werden, biete ich den Interessierten eine Zusammen-
fassung der aktuellen Fragestellung mit einer umfassenden Ant-
wortarbeit des Begründers des Themenkreises im folgenden an.

Frohe Weihnachten, Eure Rosi.

Zur Gründung der Freien Republik Uhlenhof
Der Begründer schrieb Ende November 02 zum Hintergrund seines neuen Staatsgebildes: „Die Gründung der Freien Republik Uhlenhof ist etwas absolut Folgerichtiges. Im Mai 45 unterschrieb die Führung der Deutschen Wehrmacht ihre bedingungslose Kapitulation. Die damalige Regierung unter der Leitung von Dönitz unterschrieb aber keine bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches. Das unterstrich Dönitz ausdrücklich in seiner sogenannten Monheimer Erklärung. Im übrigen wäre die Regierung Dönitz auch nicht befugt gewesen, eine bedingungslose Kapitulation des Reiches zu erklären, das hätte nur das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit tun können. Das hat es aber auch nicht getan. Daher hat das Bundesverfassungsgericht der BRD völlig zutreffend festgestellt, daß das Deutsche Reich als Rechtssubjekt fortbesteht, nur nicht handlungsfähig ist, da ihm hierfür die Regierung und die von dieser regierten Staatsorgane fehlen.

Das Deutsche Volk lebt also in einem Staat, dem Deutschen Reich, das kraft fremder Gewalt nicht handlungsfähig ist. Das ist ein sogenanntes Interregnum. Während eines Interregnums können die Bürger die Belange ihrer Gemeinschaft selbst regeln. Auch das ist folgerichtig: Der Einzelne, die Gruppe, das Volk sind Wesenheiten mit dem Recht auf Selbstbestimmung, der Staat ist lediglich eine Organisationsform dieser Wesenheiten zur Regelung gemeinschaftlicher Aufgaben. Daher handeln Organe eines Staates nur dann legal, wenn sie im Namen und nach dem freien Willen dieser sich selbst bestimmenden Wesenheiten handeln. Dort, wo sie das nicht tun, herrscht keine Selbstbestimmung und keine Legitimität im Rahmen freiheitlich-rechtsstaatlicher Demokratie (=Volksherrschaft), das heißt, es herrscht Diktatur. Damit ist auch klar, daß jede Form der Manipulation des Auftrags oder des Willens des Einzelnen, einer Gruppe oder des Volkes, z.B. über die Anwendung von Desinformation, Suggestion, Gehirnwäsche oder über die Erzeugung von Furcht oder einer Schuldneurose, nicht im Bereich dessen liegt, was als Wesen einer freien Selbstbestimmung im Rahmen freiheitlich-rechtsstaatlicher Demokratie anzusehen ist.

Natürlich sind im Mai 1945 nicht alle bisherigen Organe des Deutschen Reiches beseitig worden. Im Grunde wurde nur die Regierung beseitig und an ihre Stelle die Regierungsgewalt der Siegermächte gesetzt, die dann nach eigenem Gutdünken einerseits Staatsorgane des Reiches übernahm, umformte oder auflöste, und andererseits neue Organe schuf. Aus dieser Entwicklung ging die Bundesrepublik Deutschland hervor. Sie ist ein Geschöpf der westlichen Besatzungsmächte.

Die BRD ist auch heute noch ein Geschöpf der westlichen Besatzungsmächte. In der nachfolgenden Dokumentation zitiere ich die von der Bundesregierung mit den Drei Mächten (= westliche Besatzungsmächte) geschlossene Vereinbarung vom 27./28. 9. 1990, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, 1386 ff…
Ein Faksimile der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt befindet sich in der Anlage. Danach sind ausnahmslos alle nach dem 9. Mai 1945 ergangenen gesetzlichen, gerichtlichen und administrativen Maßnahmen der Besatzungsmächte nach wie vor gültig, sie dürfen nicht aufgehoben oder diskiriminiert werden und alle künftigen staatlichen Maßnahmen müssen in diesem vorgegebenen Rahmen bleiben, und zwar zeitlich unbegrenzt. Das heißt, die BRD ist gemäß diesen Verträge nicht souverän, sondern ein fremdgesteuertes und –gebundes Staatsgebilde auf einem Teil des Territoriums des Deutschen Volkes und Reiches.
Da die Vereinbarung vom September 1990 ohne zeitliche Begrenzung erfolgte, ergibt sich daraus zugleich, daß es Ziel und Wille der Vertragschließenden war, dem Deutschen Volk die Selbstbestimmung auch künftig - genaugenommen auf ewig - zu verweigern. Daraus wiederum ergibt sich als zwingend logische Schlußfolgerung, daß die BRD trotz vieler Elemente einer freiheitlich-rechtsstaatlich-demokratischen Verfaßtheit im Kern keine freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratie, sondern ein Vasallenstaat mit diktatorischer Grundstruktur darstellt.

Natürlich taucht bei einer solchen Schlußfolgerung, die der üblichen Version widerspricht - nämlich der Version einer vollen Souveränität der BRD und des deutschen Volkes - sofort die Frage auf, ob diese Schlußfolgerung nicht eine Überinterpretation darstellt. Nun, wenn die Interpretation nicht zutrifft,

  • was sollte dann die Vereinbarung 45 nach Ende des Zweiten Weltkrieges.
  • warum erklärte man sämtliche gesetzgeberischen, gerichtlichen und administrativen Maßnahmen der westlichen Besatzungsmächte für unantastbar, und zwar ohne jede inhaltliche und zeitliche Einschränkung.
  • warum sollten sämtliche Maßnahmen der westlichen Besatzungsmächte die Grundlage und der Rahmen sein für alle weiteren staatlichen Maßnahme, und zwar auch hier ohne jede Einschränkung.
  • und warum verwehrte man damit dem Deutsche Volk die Selbstbestimmung und eine völlig frei gewählte eigene Verfassung für alle Zukunft?
    So geht man eigentlich nur mit Kolonialvölkern um. Die regierenden Schichten der Drei Mächte habe da ja reiche Erfahrungen, gegenüber unbotmäßigen Indianern, Schwarzen, Indern, Vietnamesen, Algeriern.
    Im übrigen nenne ich nachfolgend sehr gewichtige Beweise, daß sich die Theorie – meine Interpretation – in der politischen Praxis deutlich widerspiegelt. Mehr noch: die Sach- und Rechtslage erweist sich im Spiegel dieser Beweise als klarer Ausdruck eines imperialistischen Feldzugs mit dem Ziel, das Deutsche Volk auf ewig zu knebeln und möglichst nicht nur politisch, sonder auch sonstwie zu „entdeutschen“. Entdeutschen? Ja.
    Denn zu was führt eine Unterdrückung, zu was eine auf unbegrenzte Zeit gewollte Verhinderung einer Selbstbestimmung? Zur Praktizierung einer Fremdbestimmung. Was sonst. Und was bedeutet Fremdbestimmung anderes als die Aufprägung einer fremden Bestimmung, einer fremden Art, also bei den Deutschen eine Entdeutschung? Und sind die meisten unter uns nicht schon weitgehend entdeutscht? Die Entdeutschung ist inzwischen schon so weit gediehen, daß ein Deutscher, der deutsch sein will, damit rechnen muß, schräg angesehen bis diffamiert, nicht selten sogar körperlich und juristisch angegriffen zu werden.“

Der Uhlenhof-Republik-Begründer hat vor, den Vasallenstatus der sogenannten BRD und den unabhängigen Status der FREIEN REPUBLIK UHLENHOF in Zukunft öffentlich zur Debatte zu stellen. Der zweite Punkt wird für ihn die Frage nach der Gültigkeit der BRD-Rechtsordnung sein.
Dieser streitbare Einzelkämpfer ist der Freigeist Dietrich Bolinger aus 25884 Viöl, der als autonomer Verleger und Buchautor allein deswegen schon politisch nicht zu den etablierten Höflingen zu zählen ist. „Neue Männer braucht das Land“, wie Ina Deter es einst als Rock-Kommunistin an jede Wand sprühen wollte?

Hallo pokemon4

(hast Du eigentlich zwei Accounts?)

Warnung: Bei den nachfolgenden Links geht es nicht um die vg. Republik, aber die Argumentation ist gleich. Wer Lust hat, kann ja nachschauen, ob es auch die gleichen Personen sind.

dies klingt ja fast wie
http://www.der-reichskanzler.de/index1.html
http://www.innenweltschutz.de/forum/
http://www.zentralrat-krr.de/txt/002_02.htm

Kritik und Aufklärung dazu :
http://www.geocities.com/frankschmidt3001/
http://www.geocities.com/frankschmidt3001/taz.htm

Tschuess Marco.
P.S.: Gibt es soetwas schon in der FAQ?

[MOD]: nicht besonders frequently asked …
Hi Marco,

Dies ist das erste Mal, dass diese … hm … Frage auftauchte. Ich sehe eigentlich keine Veranlassung hier eine „Frage“ bzw. eine „Antwort“ herauszuarbeiten …

°wink°

Tiger