Meine Mutter geht sehr schwerfaellig am Rollator. Trotzdem versucht vieles noch selber zu erledigen. Wenn Sie aber schon einmal zu Ihrem Augenarzt in die 10 Kilometrer entfernte Stadt fahren muss , fehlt , damit Ihr das Krankentaxifahrgeld zurueckerstattet wird, dieser Vermerk AG im Schwerbehindertenausweis.
Servus,
genau deswegen:
gibt es das Merkzeichen aG (das steht für ‚außergewöhnliche Gehbehinderung‘) nicht, wenn es dem Antragsteller bei einer gewöhnlichen Gehbehinderung möglich und zumutbar ist, dass er mit dem Bus zum Augenarzt in die Stadt fährt. Bei keinem der in Frage kommenden Kostenträger steht nämlich eine Gelddruckmaschine im Anbau oder im Keller, und auch die (größtenteils) Arbeitnehmer, die die Kostenträger finanzieren, lassen sich nur begrenzt noch weiter ausquetschen. Deswegen muss man halt mit den Mitteln haushalten, die da sind, und dazu gehört, dass eben nur notwendige Hilfen finanziert werden und keine Leistungen, die nur den Komfort ein wenig erhöhen.
Hier, schau mal - das zuständige Versorgungsamt richtet sich dabei nach diesen Kriterien:
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm
Schöne Grüße
MM
Lieben Dank fuer Ihre erfrischende Antwort.
Wenn meine Mutter, was sehr selten vorkommt, einmal in die etwas weiter gelegene Stadt zu arztliche spezialisten fahren muss, ist Sie vollkommen von der derzeitigen Stimmungslage der Fahrgaeste im Bus abhaengig von denen Sie dann schon mal Hilfe erbitten muss. Meine Mutter moechte auch niemanden ausquetschen, sondern nur sicher zu Ihrem Arzt kommen. Denn wenn Sie im Bus stuerzt, fallen auch wieder unnoetige Kosten an. Nicht immer laesst es sich einrichten, dass Ihre Kinder Sie als Begleitperson begleiten.
Lieben Gruss
bKK
Hallo Aprilfisch
Ich bin davon überzeugt, dass das Versorgungsamt bei seinen Entscheidungen sich nicht um die Finanzsituation der Krankenkassen kümmert. Deren Rechtsvorschriften sind dort eher unbekannt.
Gruß
Otto
Lieber Aprilfisch,
dein Nick-Name ist schöner als deine Antworten!
Geh` bitte mal davon aus, dass hier die Meißten nicht dumm im Kopf sind und das AG des Fragestellers genau für das „aG“ halten wie es im Schwerbehindertenausweis steht.
Zuerst wollte ich nur deinen Satz mit der „Gelddruckmaschine“ kopieren und kommentieren … aber dann ist mir aufgefallen, dass eigentlich deine ganze Antwort eine Frechheit und sicherlich keine Hilfe bzw. hilfreiche Antwort für den Fragesteller ist … dabei ist die Frage doch ganz klar und eindeutig.
Kennst du die Mutter von bKK und ihre körperlichen Probleme? … weil du hier so lockere Antworten gibst und dieser kranken Frau unterstellst, dass sie nur kostenlos in die Stadt fahren möchte … sowas nenn` ich bitter böse!
Du schreibst weiter:
" … nicht, wenn es dem Antragsteller bei einer gewöhnlichen Gehbehinderung möglich und zumutbar ist, dass er mit dem Bus zum Augenarzt in die Stadt fährt."
Erklär` mir mal: „gewöhnliche Gehbehinderung“ !!!
Gibt es überhaupt eine „gewöhnliche Gehbehinderung?“ … wie schaut sowas für dich denn aus ???
Und dann gibt es auch noch diesen bemerkenswerten Satz: „Meine Mutter geht sehr schwerfaellig am Rollator“ … Mein Papa konnte bereits nach seinem 1. Schlaganfall nur noch mit einem Rollator gehen. Ein 3-jähriges Kind hätte ihn damals schon umschmeißen können, mehr als 5 Meter Laufen war nicht mehr drin und wer nur noch mit einem Rollator laufen kann, der hat ganz sicher keine „gewöhnliche Gehbehinderung“ (was für ein kaputter und verachtender Ausdruck !!!) sondern muss sich mühsam, anstrengend und sehr eingeschränkt fortbewegen. Ich glaube du weißt nicht mal wie ein Rollator ausschaut und wie umständlich man damit läuft.
Abschließend noch ein Kommentar zu deiner unverschämtesten Bemerkung: „Bei keinem der in Frage kommenden Kostenträger steht nämlich eine Gelddruckmaschine im Anbau oder im Keller, und auch die (größtenteils) Arbeitnehmer, die die Kostenträger finanzieren, lassen sich nur begrenzt noch weiter ausquetschen. Deswegen muss man halt mit den Mitteln haushalten, die da sind, und dazu gehört, dass eben nur notwendige Hilfen finanziert werden und keine Leistungen, die nur den Komfort ein wenig erhöhen“
Wir leben in einem der besten und reichsten Länder der Welt … und dafür bin ich jeden Tag dankbar, allerdings gibt es auch hier viele Ungerechtigkeiten. Die Menschen die wirklich (unverschuldet) Hilfe brauchen, bekommen sie nicht, oder werden mit Hartz IV gerade so am Leben erhalten … mit LEBEN wie wir es kennen, hat das nichts mehr zu tun! Wie ich hörte, bekommen die Hartz IV Bezieher ja seit Januar eine unfassbare Erhöhung von FÜNF € … damit sind die Meißten überfordert und wissen nicht, was sie plötzlich mit so viel Reichtum anstellen sollen.
Auf der anderen Seite werden Brücken für viele Millionnen € gebaut … und zwar da, wo es nicht mal eine Straße gibt. Oder es wird mitten in ein normales Feld eine sogg. Aussichtsplattform für fast 100.000,–€ gebaut … 40 cm hoch / 4 qm Fläche !!! Oder wie wäre es mit unserem BER … das Milliardengrab aus Berlin. Oder fast noch besser … Stuttgart 21 … Milliarden, damit der Bahnhof insgesamt kleiner wird und man sagenhafte 3 Minuten schneller nach Ulm kommt … DAS ist Verschwendung und DENEN könntest und solltest du mal deine freundlichen Thesen an den dummen Kopf schmettern: „Bei keinem der in Frage kommenden Kostenträger steht nämlich eine Gelddruckmaschine im Anbau oder im Keller, und auch die (größtenteils) Arbeitnehmer, die die Kostenträger finanzieren, lassen sich nur begrenzt noch weiter ausquetschen. Deswegen muss man halt mit den Mitteln haushalten, die da sind“ … aber es ist sicher einfacher, einer einzelnen kranken Frau vorzuwerfen, dass sie ihren Komfort erhöhen will, anstatt mal die RICHTIGEN zu benennen !!!
Aprilfrisch … ich würde mich schämen !!!
Das ist doch mal ein klarer Standpunkt. Hut ab dafuer. Es war mir ein vergnuegen Ihre Zeilen zu lesen. Ich bin schon so stumpf, dass ich gar nicht so lospoltern kann. Ihre Antwort war erfrischend und sehr bodenstaendig. jedes Wort hatte Sinn und Verstand. Im Gegensatz zu Aprilfrisch. Vielen Dank bKK!
Servus,
die Kriterien, nach denen das Merkzeichen aG bewilligt wird, habe ich verlinkt. Ich habe sie nicht erfunden.
Wenn das Merkzeichen für „Gehbehinderung“ stünde, hieße es nicht aG, sondern G.
Eine weitere Konkretisierung dazu hier:
(Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil D, Nr. 3)
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei:
- Querschnittgelähmten
- Doppeloberschenkelamputierten
- Doppelunterschenkelamputierten
- behinderten Menschen, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
- schweren und schwersten Erkrankungen der inneren Organe wie Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie schweren Einschränkungen der Lungenfunktion
Jo, und deswegen ist es im Sinn der Fragestellung „so schwer“, es zu „bekommen“, weil es eben für Leute, bei denen die genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, nicht bewilligt werden darf.
Schöne Grüße
MM
dessen Vater sein linkes Bein mit 22 im Feldlazarett in Bengasi vergessen hatte und auch mit einem Bein niemals ein Taxi brauchte, um irgendwo hinzukommen
Aprilfisch, merkst du garnicht, dass du nur unnütz rumfaselst … und schon wieder gespickt mit groben Fehlern!
Da es bei uns in der Straße ein Tagespflegeheim vom Roten Kreuz gibt, habe ich öfters mal die Gelegenheit, mit den Menschen die dort ihre Tage verbringen, zu reden.
Kurz zu deinem erneuten Belehrungen … es gibt das Merkzeichen „G“, aber es heißt nicht Gehbehinderung,- wie du schreibst, sondern „Gehbehindert“.
Deine Aufzählungen zu: "Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei … " muss ich (leider) schon wieder mit Mangelhaft bewerten, denn du führst hier (bewußt) nur die Extremfälle an … was du anscheinend nicht weißt ist, dass es viele sogg. Fehlgeburten mit Steißlage gibt … da muss der Arzt eine Zange am Kopf des Kindes ansetzen um es holen zu können, und dabei wird oft der kleine und noch weiche Kopf und damit das Gehirn des Kindes verletzt. Was als Folge bleibt sind Hirnverletzungen die sich beim Kind als nicht reperable spastische Probleme - vor allem - der unteren Extremitäten z.B. Hüfte, Beine, Füße äußern. Diese Menschen können sich in ihrer Jugend noch ganz gut, aber sehr sichtbar hinkend und meißt ein Bein schief und schleifend, fortbewegen (später wird das leider durch den enormen Verschleiß schlimmer (die Sehnen verkürzen sich, die Muskeln bauen wegen Nichtbeanspruchung ab usw.) … auch die bekommen ALLE einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ !!! Ergo … man muss also weder Querschnittgelähmt, Doppelschenkelamputiert oder Rollstuhlfahrer sein um ein „aG“ in den Schwerbehindertenausweis zu bekommen! Wenn du hier öffentlich schon Unterricht in Behinderten-Merkzeichen und deren Voraussetzungen gibst, dann erzähle keinen Mist den du im Internet kopiert hast, sondern mach dich vor weiteren Belehrungen erst mal selber schlau … und lass bitte erst dann wieder von dir hören!
Abschließend die Frage, WARUM du mit keiner Silbe auf meine 2 Fragen antwortest … ich stell` sie also nochmal:
Erklär` mir mal: „gewöhnliche Gehbehinderung“ !!!
Gibt es überhaupt eine „gewöhnliche Gehbehinderung?“ … wie schaut sowas für dich denn aus ???
Wir alle hier warten - auf KEINE weiteren und mangelhaften Erklärungen WER, WANN ein „aG“ in seinen Beh.-Ausweis bekommt, sondern was DU unter einer „gewöhnlichen Behinderung“ verstehst und vor allem wie sich sowas dann an dem betreffenden, behinderten Menschen bemerkbar macht … eine „gewöhnliche“ Behinderung ???
Hallo,
wenn man rechtliche Dinge bewerten will, sollte man ein bißchen mehr Ahnung haben als nur durch gelegentliche Gespräche mit Menschen in einem Tagespflegeheim - vor allem wenn man so rumwütet wie Du.
Es ist nun mal so, daß es in diesem Land an definierten Voraussetzungen liegt, ob man eine bestimmte staatliche Leistung erhält.
Und für (Schwer-)Behinderung und die dazugehörigen Merkzeichen ist nun mal die Rechtsgrundlage die
"Anlage zu § 2 VersmedV", nachzulesen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
Und von der hast Du offensichtlich keine Ahnung. Denn wie Du in der von Aprilfisch angegebenen Nummer selber nachlesen könntest, unterscheidet nun mal diese Rechtsverordnung (und nicht Aprilfisch) zwischen
"Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)" (Teil D Nr. 2 - so heißt es und eben nicht „gehbehindert“, wie Du schreibst)
und
Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) (Teil D Nr. 3)
und die von Aprilfisch genannten Kriterien entsprechen exakt dem Wortlaut von Teil D Nr. 3 für das Merkzeichen aG. Dabei solltest Du auch in Deinem Furor trotzdem genau lesen und mal über die Bedeutung der von Aprilfisch benutzten Abkürzung „z. B.“ nachdenken.
Deine völlige Unwissenheit beweist du auch mit diesem „Beispiel“.
Für Kinder und Jugendliche gibt es sowohl im allgemeinen Teil A als auch im Teil B, der die eigentlichen Bewertungsmaßstäbe beinhaltet, z. T. Sonderregelungen, die durch die Rechtsprechung präzisiert wurden.
Die Behinderung muß aber von den Einschränkungen her vergleichbar sein.
Was Aprilfisch meint bzw. versteht, ist für die Beantwortung der Frage völlig irrelevant, denn der
ist schon mehr, als Du zu bieten hat, weil er nämlich einen sachlich korrekten Link gesetzt hat und die Rechtsgrundlage sauber zitiert hat.
Ich sehe in diesem Thread erst mal nur einen, der sich unbedingt schlau machen sollte, und das bist Du.
Du solltest Dir Deine Ratgeber nicht nach dem Kriterium aussuchen, ob es gut klingt. Es sollte auch fachlich unterfüttert sein.
Das kann man nun wirklich nicht bestätigen, wenn man halbwegs Ahnung von der Materie hat. Es gibt nun mal immer noch den Unterschied zwischen „gut gemeint“ und „gut gemacht“.
Zur Klarstellung.
Auch ich finde die gesetzliche Grundlage nicht befriedigend und noch weniger die Bescheidpraxis vieler Versorgungsämter. Sowohl als Schwerbehindertenvertreter als auch als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht bin ich da oft verzweifelt und an Grenzen gestoßen. Aber die Rechtslage und Verwaltungspraxis ist nun mal wie sie ist. Das kann man sicherlich beklagen und sich für Änderungen einsetzen.
Aber man sollte bei Rechtsfragen nicht den Boten für die schlechte Nachricht, die er evtl. überbringt, prügeln. Das war noch nie sinnvoll.
&Tschüß
Wolfgang
Ich erlebe meine Mutter wie schwerfaellig Sie sich im Strassenverkehr bewegt. Hinzu kommt nun noch eine Schwerhoerigkeit und Fasterblindung. Machen Sie das mal vor: Gehbehindert, taub und blind ans Ziel kommen. Sie sollten mit meiner Mutter mal die Rollen tauschen. Ich glaube dann haben Sie einen anderen Standpunkt. Sie sind ein Theoretiker und haben Null Ahnung von der Praxis.
Sie wollen es einfach nicht kapieren, sie wollen bloß Ihren Frust loswerden ???
Das ist Quatsch.
Aber ich kann mir nun mal die Rechtslage nicht rosarot ausmalen, wenn sie nun mal nicht so ist. Und wenn Sie keine vollständigen Informationen liefern, dann gibt es halt bloß eine allgemeine Antwort.
Bei Ihrem Nachschieben von Einschränkungen drängt sich mir der Verdacht auf, daß Ihre Mutter bei Antragstellung evtl. schlecht oder gar nicht beraten war.
Waren denn schon alle Einschränkungen in der jetzigen Ausprägung bekannt, als das aG beantragt wurde ?
Bei neu hinzutretenden Behinderungen oder wesentlichen Verschlimmerungen von bestehenden Behinderungen kann jederzeit ohne Wartefrist ein Erhöhungsantrag gestellt werden - auch mit Neu- bzw. Wiederbeantragung von Merkzeichen
Nein! Die zusaetzliche Behinderung der Fasterblindung kam erst in den letzten Wochen. Das ist kein Nachschieben sondern eine traurige Angelegenheit. Schoen zu lesen, dass die Wartefristen kurz sind. Dann muss schnell ein Erhoehungsantrag eingereicht werden.
Vielen Dank fuer Ihre Auskunft!
Hallo bKK, nach den letzten Ergüssen und (in Google) zusammengesuchten Belehrungen von „Aprilfisch“ und „Albarracin“ hab` ich keine Lust mehr an solche Selbstdarsteller mein Wissen und meine Zeit zu verschwenden.
Das was ich hier geschrieben habe, kommt auf jeden Fall alles aus MEINEM Kopf und nicht von Google! Ich weiß also wovon ich rede und brauche keine Nachhilfe von Google.
Wenn ich erst Googlen muss um hier etwas beitragen zu können (übrigends muss und sollte dann immer die Quelle mit angegeben werden!), dann heißt das im Umkehrschluss, dass ich selber keine Ahnung habe.
Das was von den Beiden hier so einträchtig geschrieben wird, hat so viele Fehler und Löcher, dass es einem übel wird, wenn man es liest.
Aprilfisch benutzt z.B. die abartige Bezeichnung: „gewöhnliche Gehbehinderung“,- wenn man ihn dann aber mehrmals fragt was er darunter versteht, kommt nichts mehr!
Und Albarracin will mir die Welt der Behinderten erklären und WANN ihnen welche Merkzeichen zustehen (das entscheiden zum Glück aber immer noch Ärzte und Ämter). So schreibt bzw. kopiert er aus dem Internet folgende Weisheit: „Für Kinder und Jugendliche gibt es sowohl im allgemeinen Teil A als auch im Teil B, der die eigentlichen Bewertungsmaßstäbe beinhaltet, z. T. Sonderregelungen, die durch die Rechtsprechung präzisiert wurden“ … und weiß nicht mal, dass auch Erwachsene (z.B. durch einen Unfall) Gehirnschäden davon tragen können und dann - entsprechend der Behinderung - ebenfalls das Merkzeichen „aG“ (und zusätzlich sogar „B“ für Begleitperson) erhalten können.
Normalerweise würde ich Albarracin deshalb fragen, was das dann mit Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche zu tun hat, aber ich glaube, das kann ich mir hier sparen.
Lieber bKK, was auch immer jetzt hier noch geschrieben wird … für mich ist diese Sache hier erledigt und ich werde nicht mehr antworten.
Ich bin der festen Meinung, dass wenn deine Schilderungen hier stimmen, deiner Mutter das „aG“ zusteht! Lasst euch mal von einem Fachanwalt beraten (falls euch dazu das Geld fehlt, gibt es beim AG (Amtsgericht) Beratungsscheine) und lasst euch mal professionell aufklären. Der Anwalt würde dann auch den ganzen Rest übernehmen.
Alles Gute für deine Mutter und dich!
Also, nachdem ich gelesen habe: Fehlgeburt (!) in Steißlage (!) mit der Zange am Kopf des Babys (!), war mir schon klar welchen Wissensgrad man dir unterstellen darf. Darauf eine Argumentation aufzubauen…
Eine Fehlgeburt ist ein Abbruch der Schwangerschaft bei der der Fötus nicht überlebt, da er nicht lebensfähig ist.
Bei einer Steißlage eines Babys ist ja wohl per definitionem schon klar, das der Popo zuerst kommt, nicht der Kopf. Daher kann gar keine Zange an den Kopf angesetzt werden und sie kommt auch bei einer Steißgeburt (Beckenendlage ware korrekter) gar nicht zum Einsatz.
Daher ist deine Beweisführung von dir selbst ad absurdum geführt worden.
Gruß
Nita
Nita, ich breche extra für dich mein Versprechen, aber so ein Mist, den du hier von dir gibst, darf nicht unwiedersprochen stehen bleiben.
Du schreibst doch tatsächlich: „Eine Fehlgeburt ist ein Abbruch der Schwangerschaft bei der der Fötus nicht überlebt, da er nicht lebensfähig ist“. … unfassbar was hier alles abgelassen wird !!!
Eine sogg. „Fehlgeburt“ ist nicht immer gleichzeitig ein „Abort“. Viele Kinder überleben auch eine Fehlgeburt, allerdings sind und bleiben sie dann meißtens ein- oder mehrfach behindert.
Lass` dich mal beim nächsten Besuch vom deinem Frauenarzt aufklären!
So Leute, jetzt ist wirklich ENDE!
'Tschuldige den ‚like‘ - war ein Vertippsler
Ja, wirklich unfassbar was hier alles abgesondert wird!
Eine Fehlgeburt ist eine Fehlgeburt! Und endet nach allgemeingültiger Definition vor Überlebensfähigkeit des Fötus mit dessen Ableben! Da wird mir auch mein Frauenarzt nix anderes sagen. Im übrigen ist „Abort“ die medizinische Bezeichnung für eine Fehlgeburt (von lat. „abortus“) und kein davon getrennter Begriff.
Das was du meinst, ist eine Frühgeburt! Also eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft mit Überleben des Frühgeborenen.
Das kann natürlich auch zu Behinderungen verschiedenster Art führen, da widerspreche ich nicht.
Aber lass uns hier wirklich Schluss machen, wir schweifen zu weit ab.
Hallo Bernd_aec236,
lieben Dank fuer Ihre Anteinahme. Das Jahr 2016 war fuer meine Mutter nicht leicht. Im Sommer stuerzte Sie so schlimm, dass Sie einen Beckenbruch davontrug. Da dieser erst sehr spaet erkannt wurde,verbrachte Sie unendliche Wochen und Monate im Krankenhaus und anschliessender REHA. Im November begann es, dass die Augen nachliessen. Sie konnte keine Buecher (Grossschrift) lesen und nicht mehr Fernsehen. Auf dem linken Auge sah Sie schon laenger schlecht. Nun verschlechterte sich aber auch das Rechte Auge. Nach einer Augenuntersuchung in einer Augenklinik wurde bei Ihr eine Glaskoerperblutung vor der Linse festgestellt. Da die Aerzte aber nicht feststellen konnten woher die Blutung kommt, wollten diese erst einmal abwarten, ob sich die Blutung eventuell von selbst wieder zurueckbildet. Es soll nun in einigen Tagen eine Kontrolluntersuchung folgen, wo festgestellt werden soll ob eine OP noetig ist. Natuerlich ist das alles sehr frustrierend, da Sie sich ja nach dem Beckenbruch einigermassen wieder hochgerappelt hat. Das schlechte sehen wirkt sich natuerlich auch auf Ihr gehen mit dem Rollator aus. Dazu kommt noch eine sich verschlimmernde Schwerhoerigkeit. Selbst die Aerzte staunten , weil dieses aG nicht in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis vermerkt ist. Es ist so traurig mitzubekommen wie die Sinnesorgane der Mutter nach und nach sich immer weiter verschlechtern. Gehbehindert, taub und blind am Leben teilnehmen. Fast unmoeglich, da sich das alles ja auch auf die Psyche auswirkt. Sie ist schon stolz auf eine Leistung, wenn Sie sich ganz ohne Begleitung aufmacht um mit dem Taxi zum Arzt zu fahren. Das hat Sie dann ganz alleine geschafft und ist gluecklich darueber dass Sie dabei niemanden belaestigen musste. Eine Busfahrt alleine zum Arzt ist viel zu gefaehrlich. Da Ihre allgemeine Wahrnehmung schon eingeschraenkt ist.
Hallo bKK,
meine Anteilnahme ist echt, weil ich das viele Leid dieser Welt kenne und persönlich gesehen habe.
Lass dich bitte nicht von den z.T. wirklich bößartigen Kommentaren hier verunsichern … sie wollen sich mit Google-Wissen nur wichtig machen,- weil das Eigene nicht für einen anständigen und hilfreichen Kommentar ausreicht.
Wie schon gesagt … nehmt euch einen guten Arzt der ein fachkundiges Attest über den Gesundheitszustand deiner Mutter erstellt und einen guten Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht) und ihr werdet sehen, dass deine Mutter dieses „aG“ schneller bekommt als erwartet.
LG Bernd
Das Merkzeichen AG bezieht sich auf außergewöhnlich hohe Einschränkungen in der Gehfähigkeit. Nicht auf finanzielle Vorraussetzungen. Die finanziellen Mehrbelastungen durch eine Behinderung werden steuerlich berücksichtigt. Logisch ist das System zwar nicht. Andererseits geht es um Mehrbelastungen durch die Beeinträchtigung, also um den Unterschied zwischen „Normalzustand“! im jeweiligen Alter und der behinderungsbedingten Abweichung…