Warum ist Großbritannien aus der EU-Grundrechtecharta ausgetreten?
Warum ist Großbritannien aus der EU-Grundrechtecharta
ausgetreten?
Hallo Lupus,
erstmal eine Klarstellung, Großbritannien ist nicht aus der Charta „ausgetreten“ (da diese nie Vertragscharakter hatte, ist da nichts voraus man austreten könnte), sondern, als die Charta Teil des Lissaboner Vertrages wurde, wurde für Großbritannien, sowie für Polen und Tschechien die Sonderregelung getroffen, dass diese Charta für die drei Staaten nicht bindend ist.
Zu Polen und Tschechien könnte ich auf Anhieb mehr sagen, zu Großbritannien eher wenig, da ich speziell diese Geschichte nicht verfolgt habe. Großbritannien hatte schon immer ein großes Problem mit Verfassungen als solche, da das Land keine Verfassung nach Art des deutschen GGs hat. Ob die Briten diesmal das Problem hatten, dass mit einer verbindlichen Grundrechtecharta plötzlich durch das „Hintertürchen“ ihnen eine Verfassung aufgebrummt wird, kann ich nur vermuten.
Es tut mir wirklich Leid dir nicht mehr dazu schreiben zu können, du wirst jedoch bestimmt merh Glück bei anderen Experten des Forums haben.
MfG
Hans Wurst
Warum ist Großbritannien aus der EU-Grundrechtecharta
ausgetreten?
GB ist nicht aus der GC ausgetreten, sondern die GC hat sich mit ihrer Gültigkeit
zum 12.2009 von vornherein nie auf GB erstreckt. Im Detail:
„Auf Druck der Regierung in London wird die Charta der EU-Grundrechte formal
nicht Teil des neuen Vertrags. Ein Querverweis im Text macht aber klar, dass sie
rechtsverbindlich ist, worauf eine Reihe von Mitgliedsstaaten bestanden. In langen
Zusatzaussagen zum Vertrag wird wiederum klargestellt, dass sie für britische
Rechtsentscheidungen nicht anwendbar ist. Großbritannien erreichte auch
Klarstellungen zum Verhältnis nationaler und europäischer Außenpolitik und bei
Regelungen zur Innenpolitik.“
Die Gründe dafür liegen aller Wahrscheinlichkeit nach in GB’s „bekannter“
europakritischen Haltung. Was auch immer GB nationalstaatlich potentiell
gefährlich werden könnte, wird meist abgelehnt. Das betrifft insbesondere
Gesetzgebungen, die sich u.U. arbeitsrechtliche (und damit potentiell
wirtschaftsschädliche) Folgen haben könnte.
Gruß,
BK
Warum ist Großbritannien aus der EU-Grundrechtecharta
ausgetreten?
Hallo Lupus,
Ursprünglich war es vorgesehen, die EU-
Grundrechtecharta in einen neuen EU-Vertrag, den
„Verfassungsvertrag“, einzubinden. So wären die in
Ihnen niedergelegten Grundrechte Vorrang vor nationalem
Recht gehabt, hätten also auch eine Wirkung bis in die
EU-Mitgliedstaaten entfaltet, auf gut Deutsch:
Bestimmte Rechte wären einklagbar gewesen, die so
bisher in Großbritannien nicht einklagbar sind
(Großbritannien hat keine Verfassung, Grundrechte
basieren auf relativ etablierter nationaler
Rechtsprechung). Dabei handelt es sich glaube ich vor
allem um Grundrechte sozialer Art - so ganz genau habe
ich das aber nicht mehr im Kopf und finde spontan meine
Unterlagen dazu nicht.
Die Charta ist nun aus dem neuen EU-Vertrag
ausgegliedert, wird aber durch den Verweis in Artikel 6
des EU-Vertrages für alle Staaten (Ausnahmen
Großbritannien, Polen und Tschechien) für bindend
erklärt - d.h. alle anderen Staaten akzeptieren den
Vorrang der Charta gegenüber nationalem Recht und damit
auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruß
hansconstanze