Warum keine Lohnsteuer?

Ich gehe 60 Stunden im Monat arbeiten.Mindestlohn,bin über die 450€,muss keine lohnsteuer und keine KV,RV Wie kommt das.

Moin, Deine Gesamteinkünfte dürften unter 8820 € liegen.

Man darf ja auch mehr als 450 € verdienen.

Nur aufs Jahr gerechnet darf es nicht mehr als 12 x 450 € = 5.400 € betragen.

Der Mehrverdienst aus einem Monat muss dann irgendwie mit Minderarbeit in anderen Monaten ausgeglichen werden.

Sonst hat Dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht.

MfG
duck313

Hallo,
wie erklärt sich dieser Betrag ?
Danke und Gruß
Czauderna

Hallo,
Wenn es nur nach dem Jahr geht, dann wäre also eine geringfügige Beschaeftigung fuer drei Monate im Jahr für 1000,00€ mtl. .
möglich?
Gruß
Czauderna

Nee.
:smile:

Was passiert, wenn Sie die Verdienstgrenze überschreiten

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst aber 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Zitat: Minijobzentrale

Hallo,
Ja, so kenne ich es auch, es kommt eben auf die Regelmaessigkeit an - danke für die Ergaenzung
Gruß
Czauderna

Das ist der aktuelle Freibetrag.

Hallo,
danke, jetzt wo du es schreibst merke ich auch, dass damit der Steuerfreibetrag gemeint war, also die korrekte Antwort auf die Frage nach der Steuer.
Gruß
Czauderna

Das ist Gestochere im Nebel. Ein paar mehr Informationen wären nicht schlecht. Wie kommst du darauf, dass du keine KV und RV bezahlst? Wie sieht es mit AV und PV aus? Schau mal auf die Abrechnung, irgendwo, meistens oben, steht was von BGRS. Welche Zahen stehen dahinter? Welche Steuerklasse. Nur ein Job oder mehrere? Einmalig über 450€ oder regelmäßig?

Data

habe für Februar mein Lohnzettel bekommen.Gesamtbrutto=gesamtnetto 60h,steht überall null und bei RV und KV mein Brutto.BGRS-6-5-0-0

Servus,

das ist zwar immer noch recht dürftig, aber das Wesentliche steht jetzt nach vielem halbblinden Herumrühren da: Beitragsgruppenschlüssel 6-5-0-0 bedeutet, dass für Krankenversicherung und Rentenversicherung Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte entrichtet werden, und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Schlüsselung ist die für geringfügig Beschäftigte.

Mit diesem Schlüssel darf jemand, der regelmäßig 530 € im Monat verdient, nicht abgerechnet werden.

Kurz zu ein paar anderen Punkten aus diesem Thread: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von 8.820 p.a. zu versteuerndem Einkommen geht den Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einen feuchten Kehricht an. Der kann nämlich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers überhaupt nicht kennen. Er muss ganz stur und fantasielos Lohnsteuer nach den ihm vom Fiskus übermittelten Merkmalen berechnen, einbehalten und abführen.

Mit der vollmundigen Behauptung, die Grenze für geringfügige Beschäftigungen beziehe sich auf einen Jahresdurchschnitt, ist duck ja schon von sich aus eilig zurückgerudert - auch das ist für Dich vollkommen uninteressant. Um hier mal wieder zum Schmitt statt zum Schmittchen zu gehen: In § 8 SGB IV steht ziemlich deutlich drinne, worum es da geht:

§ 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt.

(…)

Kurzer Sinn: Wenn Deine Darstellung

zutreffend beschreibt, was da abzurechnen ist, ist die Abrechnung mit BGRS 6-5-0-0 vollkommen falsch; Dein Arbeitgeber sollte sich einen Lohnbuchhalter oder ein externes Lohnbüro mit Ahnung von der Materie suchen.

Schöne Grüße

MM

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Danke Martin, hatte keine Lust, den ganzen Thread zu berichtigen.