… das keine plicht mehr?Denn jedes auto besitzt einen Lichtschalter wo es die stellung Parklicht gibt
Hallo,
Parklicht ist diese Einstellung, bei der an einer Seite zwei Lichter angehen, links oder rechts. Das haben nur wenige Autos und es ist keine Pflicht fuer die Strassenzulassung, demzufolge auch keine Pflicht es zu verwenden.
Standlicht muessen alle Autos haben, da gehen aber vier Lichter an.
Beim Parken auf unbeleuchteten Plaetzen ausserhalb der Ortschaft besteht die Pflicht der Benutzung. Praktisch also nur auf unbeleuchteten Autobahnparkplaetzen, oder wo sollte ein Auto noch ausserorts rumstehen ausser bei einer Panne? Dann nehmen viele den Warnblinker.
Als Park"beleuchtung" gibt es noch die reflektierenden Flaechen im Ruecklicht, die Katzenaugen. So dass ein dunkles Auto vom folgenden Verkehr auch daran erkannt werden kann. Sogar den Anhaenger erkennt man an der anderen Form der Katzenaugen.
Wer trotzdem dranfaehrt, war zu schnell oder unvorsichtig.
Gruss Helmut
… das keine plicht mehr?Denn jedes auto besitzt einen
Lichtschalter wo es die stellung Parklicht gibt
Also mein Auto hat es nicht und ich kenne viele Andere Autos die ebenfalls kein Parklicht haben.
… das keine plicht mehr?Denn jedes auto besitzt einen
Lichtschalter wo es die stellung Parklicht gibt
Stimmt nicht. Das hab ich bisher nur an Autos aus deutscher Herstellung gehabt.
Gruß S
Hallo,
die Pflicht,das Fahrzeug beim Parken kenntlich zum machen,gibt es nur dort,wo durch das Zeichen nach StVO
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
Zeichen 394
die Straßenbeleuchtung nicht die ganze Nacht brennt…wobei die StVO dabei aber nicht von einer Beleuchtung allgemein,sondern nur von der
Kenntlichmachung des Fahrzeuges
spricht,die man zum B.auch durch reflektierende Warntafeln erzielen kann…