Warum Schläger von Jonny nicht festgenommen?

Hallo Rechtsexperten,

in Berlin wurde der 20-jährige Jonny am Alexanderplatz tot geprügelt. Einer der Hauptverdächtigen hat sich in die Türkei abgesetzt.

Nun die Frage: hat der Staatsanwalt keine rechtliche Grundlage, um ihn trotzdem festzunehmen? Wie ist da das Prozedere? Und wieso konnte er sich überhaupt absetzen?

Danke für die Aufklärung

ein wirklich trauriger Fall, aber da kann ich auch nur mutmaßen und keine verbindliche Rechtsauskunft zu geben. So viel mir bekannt ist, steht aber einer Auslieferung jetzt nichts im Wege. Tut mir leid, dass ich da nicht explizit weiterhelfen kann. MfG

Sorry, keine Ahnung, kann diesbezüglich nicht weiter helfen.

Fangen wir von hinten an:
Absetzen konnte er sich, weil er direkt nach der tat geflüchtet ist und damals noch nicht nach ihm gefahndet wurde.
Ein deutscher Staatsanwalt kann in der Türkei niemanden festnehmen. Das Procedere ist dass hierzulande ein internationaler Haftbefehl erlassen wird und dann die Türkei im Wege der rechtshilfe um Festnahme des Verdächtigen und dann um Auslieferung ersucht wird.
Wenn der Betreffende deutscher Staasbürger ist, dürfte das problemlos ablaufen, wenn er auch türkischer Bürger ist, könte die Türkei die Auslieferung verweigern.
Die Deutschen liefern übrigens auch keine deutschen Staatsbürger aus.
Dann wäre allerdings die Türkei verpflichtet, dem Betreffenden den Prozess zu machen und er würde ggf. in ein türkisches Gefängnis kommen.
Ich denke also, dass er einer Auslieferung zustimmen würde.

Hallo,
da der Tatverdächtige in der Türkei ist kann die Staatsanwaltschaft nur eine Auslieferung beantragen und wenn er dann hier ist festnehmen.
In der Türkei ist dafür die Türkische Staatsanwaltschaft zuständig. Es ist soweit ich weiß eine Auslieferung beantragt. Warum der Mann fliehen konnte und ob er überhaupt zu diesem Zeitpunkt schon Tatverdächtig war weiß ich nicht.

Hallo, ja, die Situation macht wütend. Dass er sich jetzt in der Türkei aufhält, hat etwas damit zu tun, dass der mutmaßliche Täter nach der Tat schnell war und verschwunden ist. Die juristischen Situationen sind in beiden Ländern sehr unterschiedlich, deshalb macht sich erhebliches Verhandlungsgeschick erforderlich. Ich erinnere nur daran, wie lange es dauert, einen deutschen Bürger, der in der Türkei in Haft sitzt überstellt oder frei zu bekommen, selbst, wenn er oder sie unschuldig sind.
KG Katja

Hi
Festnahmen im ausland ist der Dt.Behörde verständlicherweise untersagt. Es ist grds. die Behörde des "Gastgeber-"Landes einzuschalten.
Erschwerdend ist dann noch, wenn der Beschuldigte die Staatsangeh. des Landes hat (auch Deutsche werden nicht ausgeliefert).

Und wieso konnte er sich überhaupt absetzen?

Da muss man erst mal wissen, wer der Täter ist, bevor man verhindert, dass er ausreist.

Gruß
HaWeThie

Ich kenne mich im Strafrecht nicht so gut aus, aber ich vermute, dass er nach Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, da er einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. So ist nun einmal die Rechtslage.

Hallo Tina,

endlich komme ich dazu, Ihre Frage zu beantworten.

Die Türkei hat kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland, so dass Straftäter hier nicht nach Deutschland ausgeliefert werden dürfen. Wir haben regional einen Fall, wo man nur noch auf die Anreise des Täters nach Deutschland wartet, um ihn dort sofort festzunehmen. Kommt er also nicht freiwillig, so kann man - fürchte ich - gar nichts daran machen. Aktuell hat sich ja nun einer der Täter gestellt.

Solche Vorfälle lassen auch mich nicht unberührt. Fast täglich denke und hoffe ich, dass der Haupttäter auch noch geschnappt wird.

Ich hoffe nun, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.

Viele Grüße,
Paragraf-X