Das kann man aber bei „die unter Zwölfjährigen“ durchaus in Frage stellen.
Ausgehend von:
→ unter + Zahlenangabe:
• Wenn unter vor einer Zahlenangabe steht und weggelassen oder durch weniger als ersetzt werden kann, ist es ein Adverb, das keinen Einfluss auf den Kasus hat:
Die Kinder müssen unter fünf Jahre alt sein. (vgl. müssen [weniger als] fünf Jahre alt sein) Kinder im Alter von unter fünf Jahren (vgl. im Alter von [weniger als] fünf Jahren)
Diese Städte haben unter 100.000 Einwohner. (vgl. haben [weniger als] 100.000 Einwohner) Städte mit unter 100.000 Einwohnern (vgl. mit [weniger als] 100.000 Einwohnern)
• Wenn unter vor einer Zahlenangabe steht und nicht durch weniger als ersetzt werden kann, ist es eine Präposition, die mit dem Dativ steht:
Kein Zutritt für Jugendliche unter sechzehn Jahren. eine Gefängnisstrafe unter sechs Monaten
Und dann bleibt die Frage: Wenn nun im zweiten Fall „unter 16 Jahren“ in ein Adjektiv konvertiert wird, „unter 16-jährige Jugendliche“, wobei „-jährig“ in ein bloßes Zahlsuffix mutiert, dann ändert sich die Wortart von „unter“ ja nicht!
Und auch in ersten Fall wäre zu sagen: „unter“ bezieht sich ja exklusiv auf das Zahlwort, das natürlich eh nicht flektierbar ist. Mit „mehr als“ ist der Ausdruck ein Komparativ, mit „unter“ aber nicht. Durch die Ersetzbarkeit muß es ja nicht aufhören, Präposition zum Zahlwort zu sein.
Daß derweil im UP „unter 19-Jährige“ ein Nominativ ist, ist davon natürlich unberührt.
Gruß
Metapher