Warum trotzdem noch Steuererstattung ?

Hallo,
Ich habe hier ein Steuerprogramm eines sehr bekannten Anbieters; wenn ich da eingebe dass die Einkünfte ausschliesslich Kapitalertraäe in Höhe von 20.000 sind, dann wird eine Steuererstattung von um 3000Eurs errechnet. Steigert man die Kapitalerträge auf etwa 50.000 dann sinkt die Erstattung langsam liegt dann aber immer noch bei ein paar 100 Eurs.
Das verstehe ich nicht,
An sich ist bei Kapitalerträgen (= im Beispiel das zu versteuerende Einkommen) größer als 15.000 doch keine Günstigerprüfung mehr möglich da dann der pers Steuersatz bei über 25% liegt. D.h. ich würde annehmen dass nur bei Kapitalerträgen bis, also unter, 15.000 eine Steuererstattung möglich ist. Wieso erstattet dann aber das Programm sogar bei 20.000 noch über 3000 Eurs ???
Danke ! Klaus

Hallo!

Durch den Sparerfreibetrag ergibt sich eine Mindesterstattung von 801 € x 25 % + Soli = Zweihundertbisschenwas, wenn keine Freistellungsaufträge erteilt worden sind, bei Ehegatten das Doppelte.

Schöne Grüße!

Sparerfreibeträge sollen im Beispiel berücksichtigt sein; unabhängig davon dürften bei 20.000 Kapitalerträge = zu versteuerndes Einkommen, keine 3000Eurs Rückerstattung heraus kommen, da Steuersatz ja bei 15.000 schon 25%

Die Summe der Einkünfte ist nicht gleich dem zu versteuernden Einkommen (viele Menschen sind bspw. krankenversichert und haben entsprechende Sonderausgaben, außerdem gibt es noch ein paar andere Größen, die von der Summe der Einkünfte abgezogen werden können). Guckstu in deinem Programm, da sollte eine Berechnung abrufbar sein, da kannst du erkennen,

  • wie hoch die Einkünfte, darunter auch die aus Kapitalvermögen, sind,
  • wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist,
  • wie hoch die festzusetzende Steuer ist und
  • wie viel einbehaltene Steuer angerechnet wird.

Außerdem sollte das Programm auch eine Auswertung bieten, die die Günstigerprüfung rechnerisch erläutert (Kapitalertragsteuer vs. tarifliche Einkommensteuer).

Wobei ein einzeln veranlagter unbeschränkt Steuerpflichtiger mit 20.000 € zu versteuerndem Einkommen in der Regel ohnehin weniger als 25 % Einkommensteuer bezahlt (eher so +/- 12 %), dann sollte es auch eine Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer geben.

Merke: Die tatsächliche Steuerbelastung ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die gefühlte!

Servus,

auf

bist Du möglicherweise gekommen, weil Du Grenzsteuersatz und Durchschnittsteuersatz verwechselt hast. Im vorgelegten Beispiel geht es um den Durchschnittsteuersatz.

Die Gleichsetzung Summe der Einkünfte mit zu versteuerndem Einkommen erzeugt weitere mehr oder weniger grobe Fehler.

Ein Durschnittsteuersatz (ESt, ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags) von 25 % wird bei einem zu versteuernden Einkommen von ziemlich genau 50.000 € (Grundtarif) bzw. 100.000 € (Ehegattensplitting) erreicht.

Schöne Grüße

MM

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