Warum "universal" und nicht "universell"? Pekings Vorgehen

Hallo!

ich habe ein Problem: Wann darf ich „universal“ und wann „universell“ schreiben? Sind diese zwei Ausdrücke in den folgenden Texten austauschbar? Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann man das irgendwie begründen und daraus Unterscheidungskriterien ziehen/aufstellen?

Danke Sehr

Der Text ist ein harter Schlag gegen das
Regime in Peking. Noch nie hat eine so
hochrangige UN-Institution wie das
OHCHR Chinas Vorgehen in Xinjiang so
deutlich benannt und verurteilt. Die UN haben
damit klar gemacht, dass Menschenrechte
universell sind und Verstöße nicht
ignoriert werden, nurweil sie in mächtigen
Staaten geschehen. Der Bericht dürfte den
Druck auf die Staatengemeinschaft, Peking
wegen seines Umgangs mit Minderheiten
zu isolieren, deutlich erhöhen.

Nun liegt ein UN-Dokument vor, dem
sich keiner entziehen kann: kein Investor
in Xinjiang, kein Kanzler auf Arbeitsbesuch
in China. Bachelet hält außerdem eine wichtige Nachricht an alle
Mitgliedstaaten
der Vereinten Nationen parat: dass
Menschenrechtsverstöße auch benannt
werden. Es gibt kein Zweiklassenrecht,
das sich etwa an der Höhe des Bruttoinlandsprodukts
bemisst. Menschenrechte
sind universale Rechte, sie lassen sich
nicht umdeuten oder relativieren, auch
nicht von einem der mächtigsten Staaten
der Erde.

Hi Nadja

evtl hilft dir diese Erklärung weiter https://www.pcs-campus.de/praxis/texten/universell/

Gruß h

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Hallo Hexerl,

schau dir an, was er schreibt. Für mein Verständnis ist das nicht nachvollziehbar

Unterschiede in der Wortbedeutung und der Definition
Während „universal“ „umfassend“ und „die verschiedensten Bereiche und die ganze Welt einschließend“ bedeutet, geht die Wortbedeutung des Wortes universell nicht so weit und kann mit „alle Bereiche einschließend, allgemein“ erklärt werden. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass sich „universal“ auf Vorhandenes und Seiendes bezieht, während sich das Wörtchen „universell“ auch auf Theoretisches oder nur Denkbares beziehen kann.

Universal und universell in Kombination mit Subjekten
Besonders deutlich wird der Unterschied, wenn die Adjektive in Bezug zu Subjekten gesetzt werden. Beispielsweise beansprucht das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit als real existierendes Prinzip einen „universalen Geltungsanspruch“, der weltweit gelten sollte, jedoch nicht in allen Staaten dieser Welt gilt. Anders verhält es sich bei einem „universellen Geltungsanspruch“. Dies würde bedeuten, dass dieses Prinzip einen „alle Bereiche einschließenden“ Geltungsanspruch erhebt, also auch in solchen Staaten, in denen dieses Prinzip nicht vorherrscht.

Er verneint seine eigene Definition.

Grüße