Hallo,
warum bieten Shops unterschiedliche Versandarten an? Ich wollte mir bei https://www.mhg-design.de etwas bestellen. Aber dort werden zwei Versandarten angeboten. Einmal kostenlos und einmal als DHL Paket. Gibt es einen Grund warum ich das teure DHLPaket nehmen sollte??
Servus,
Gibt es einen Grund warum ich das teure DHLPaket nehmen sollte?
das ist u.a. für den arbeitenden Teil der Bevölkerung ganz interessant, weil DHL anders als andere nicht nur an Packstationen liefert, sondern auch die Möglichkeit bietet, Sendungen nach erfolglosem Zustellversuch in einer Entfernung von weniger als vierzig Kilometer, häufig ohne Mühe per ÖPNV erreichbar, abzuholen.
Wann immer diese Option angeboten wird, wähle ich sie, auch wenn sie vielleicht Zweieurofünfzig kostet; wenn explizit damit gedroht wird, dass der Versand per Hermes oder DPD erfolgt, überlege ich mir zweimal, ob die Sache überhaupt im Versand haben will oder nicht doch lieber nochmal den örtlichen Einzelhandel inspiziere.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
wenn die Ware klein genug ist, kostenlos als unversicherter Versand (Päckchen, Großbrief, Warensendung ect.)
oder als versichertes DHL-Paket.
Grüße
miamei
Hallo!
Hier wir m.E. der private Endkunde verarscht bzw. getäuscht. Wenn man den Bestellprozess durchläuft, werden einem die von dir aufgeführten Versandvarianten angeboten:
Deutsche Post Briefsendung (unversichert)
Lieferdauer: 4-5 Tage; versandkostenfrei
DHL Paket (versichert)
Lieferdauer: 4-5 Tage; 4,90 €
Hier wird dem Endkunden suggeriert, dass er bei der Auswahl „Deutsche Post Briefsendung“ das Versandrisiko selber trägt und er mit dem Risiko leben muss, dass seine Sendung verloren geht. Dies wurde bereits mehrfach abgemahnt und auch gerichtlich bestätigt.
_"Insoweit ist es einem Händler, der die verkaufte Sache ja vor allem zu seinem eigenen Schutz versichert versendet, anders als bei privaten Anbietern, auch nicht gestattet, mit „versicherter Versand“, „wir versenden versichert“ o.ä. zu werben, eben weil das Versandrisiko ja ohnehin das Risiko des Händlers bis zur Übergabe ist. (Urteil LG Stuttgart v. 26.06.2008 - Az: 35 O 66/08).
Weil Versicherung und gute Verpackung im ureigensten Interesse des Händlers und nicht des Käufers liegen stellen sie somit auch keine Extraleistung dar, die für Werbung genutzt werden darf. Noch weniger ist es also einem gewerblichen Verkäufer gestattet, für einen versicherten Versand auch noch eine extra Zahlung vom Käufer zu verlangen. Einem Händler kann deshalb eine derartige Werbeaussage und erst recht eine Fordeung wie „gegen Kostenerstattung versenden wir auch versichert“ oder ähnlich, eine „fette Abmahnung“ einbringen."_
Gruß
Falke