Hallo liebe Forengemeinde,
warum ist auf Landstraßen das Schild zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung oft nur auf der linken Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) ?
Danke für eure Antwort!
LG
Bär
Hallo liebe Forengemeinde,
warum ist auf Landstraßen das Schild zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung oft nur auf der linken Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) ?
Danke für eure Antwort!
LG
Bär
warum ist auf Landstraßen das Schild zur Aufhebung der
Geschwindigkeitsbegrenzung oft nur auf der linken
Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) ?
Ist es nicht. Wenn, dann steht es auf beiden Seiten, oder soll das zumindest. Z. B. wegen mehrerer Fahrstreifen je Richtung - dann kann ein überholter LKW kein Zeichen verdecken.
Gruß
s.
hallo.
warum ist auf Landstraßen das Schild zur Aufhebung der
Geschwindigkeitsbegrenzung oft nur auf der linken
Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) ?
Ist es nicht.
ist es nicht oft. aber ich kenne auch ein paar stellen, an denen ist es ohne ersichtlichen grund tatsächlich so.
obwohl doch §39StVO sagt, daß schilder „regelmäßig rechts“ stehen.
wo stehen die ausnahmen von dieser regel?
oder bauen die straßenwärter einfach regelmäßig mist?
gruß
michael
Hallo,
warum ist auf Landstraßen das Schild zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung oft nur auf der linken Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) ?
Ist jetzt keine rechtliche Antwort sondern eine rein praktische Vermutung. Da, wo in Deiner Richtung die Begrenzung aufhört, fängt sie für die Gegenrichtung gerade da. Dann sparen die sich vielleicht einen Pfosten und befestigen beide an einem. Du siehst die Aufhebung und die sehen die Begrenzung. Sollte jeder sehen können, der fahrtüchtig ist und es spart unser aller Geld. Hat ja auch niemand einen Nachteil, wenn er die Aufhebung mal aufgrund widrigster Umstände nicht sieht.
Aber selbstverständlich ist es undenkbar, dass sowas in Deutschland nicht geregelt wäre. Die Formulierung in § 39 StVO, wonach die Schilder regelmäßig rechts stehen, drängt geradezu die Frage auf, ob denn auch mal von dieser Regel abgewichen wird.
Tatsächlich findet man sie ja auch öfter über der Fahrbahn oder auch schon mal darauf. Bei der Aufhebung muss es angesichts der Häufigkeit wohl auch so eine Ausnahme von der Regel geben. In der StVOVwv findet sich dann dieser Satz: _ Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Dunkelheit auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar sind._ (Hervorhebung von mir) http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…
Grüße
Hi allerseits,
warum ist auf Landstraßen das Schild zur Aufhebung der
Geschwindigkeitsbegrenzung oft nur auf der linken
Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) ?
ich da mal eine Anschlussfrage:
Ich hab mal gehört, von einem Polizisten, dass Verkehrszeichen nur dann gültig sind, wenn sie rechts stehen. Damals ging’s um rote Ampeln, und den Radfahrer, der legal rechts daran vorbeifährt, aber das will ich gar nicht vertiefen.
Ein Schid hinter der Gegenfahrbahn kann jederzeit durch ein stehendes Auto verdeckt werden. Und Autos zum Stehen zu bringen, dazu reicht eine Ampel, ein Abbieger, Unfall. Mehrere entgegenkommende LKW reichen, dass es nur sporadisch zu sehen ist. Und neben der Beachtung der Schider rechts muss ich ja noch den Verkehr vor und hinter mir und quer beobachten.
Wenn ich beim Überholen ein Schild am rechten Fahrbahnrand übersehe, dann kann das zwar unangenehme Folgen haben, aber ich würde doch sagen, dass es mir anzurechnen ist.
Oder ist nur die Aufstellung „harmloser“ Schilder links zulässig? Also nicht Ge- und Verbote oder Warnungen, sondern nur deren Aufhebungen? Ich kenn’s jedenfalls nur von Ortsende-Schildern, und die Zeit die ich in meinem bisherigen Leben durch deren Übersehen verloren habe, dürfte kaum größer sein als die zum Schreiben meiner Frage.
Nur mal aus Interesse, Zoelomat