Ich hätte da im Bezug auf Amazon noch eine dritte Theorie der Sortierung zwischen echter Retournierung von Waren und Ausschuss zur Vernichtung über entsprechende Vernichtungszentren.
Es wird damit dann vermutlich eher um organisatorisch über mehrere Staaten verteilte Tochterstrukturen eines Unternehmens in Vorsortierung und Einfuhrdeklarationen gehen. „Müll zur Vernichtung“ wird bei der Ausfuhr von DE in eine andere EU-Nation anders gehandhabt, als echte Nachselektion, Neuverpackung und Rückführungen in den Handel z.B. als „B-Ware“ o.Ä. .
Die konkrete Lieferadresse könnte dann erst intern in der Logistik des Spediteurs in Klarschrift der Rücklieferadresse für die Auslieferung von Retourengut an den zuständigen Fahrer ausgedruckt werden.
Amazon betreibt in der Rückverfolgbarkeit von Retouren nach wie vor teils bewusst sehr komplexe Wege je nach Endverwendungszweck der direkten Rücksendung an einen inländischen Marktplatzhändler, 2nd. Hand an einen externen / Importeur, oder gleich zur Vernichtung mit verbundener Ausfuhr ins Nicht-EU - Ausland.
Die irreführende Empfängeradresse innerhalb DE könnte damit nur der möglichen Grenzüberführung einer Tochtergesellschaft eines im Ausland ansässigen Unternehmens zur Vorselektion entsprechen. Müll / Vernichtung muss demnach von der deutschen Tochter abgewickelt werden im Umschlag, und möglich verwertbares geht zur Mutter in CH zur Nachsortierung zurück an Amazon CZ zur Neuanbietung als B oder refurbed.
Dazu gibt es unzählige Blogs und Reportagen.
LG