Warum verschiedene Kennzeichenformate?

Hallo,
bisher dachte ich, dass es zwei Formate für Kfz-Kennzeichen gibt: Eins mit horizontal angeordneten Buchstaben bzw. Ziffern und eins für Motorräder und einige Anhänger bei denen die Zeichen in zwei Reihen stehen.

Jetzt habe ich gelernt, dass es bei den eher quadratischen Schildern noch eine breite und schmälere Version gibt - nämlich als die Zulassungsstelle das Schild für den Anhänger nicht akzeptierte weil es ein paar cm zu schmal war. Also nochmal zum Schilderpräger und ein neues, ein wenig breiteres Schild machen lassen, was der Präger übrigens kostenlos gemacht hat weil er auch nichts von den verschiedenen Breiten wußte.

Auf dem schmalen Schild war übrigens auch genug Platz vorhanden, die Zeichen waren also nicht gequetscht und für die Plaketten wäre auch genug Raum gewesen.

Der Schilderpräger meinte, ich solle das Amt herzlich von ihm grüßen… (ein höheres Schild kostet übrigens das gleiche wie ein normales aber macht viel mehr Arbeit).

Wieso muss ein Anhänger mit hochformatigem Kennzeichen ein Nummernschild haben, das ein paar cm breiter ist als z. B. ein Motorradnummernschild?

Gruß und Dank
Desperado

Moin,

Ob das so ist, sagt dir das Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html :wink:

-Luno

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Demnach war die Weigerung der Zulassungsstelle einfach Behördenwillkür…

Bei dem Hochkant-Kennzeichen steht bei mir recht deutlich Kraftrad drüber.

Vielleicht war das auch ne Scherzaufgabe für den Lehrling an der Presse.
„Den Nächsten der kommt, den Schicken wir zum Kevin zurück, er soll nochmal ein quadratisches Kennzeichen prägen, aber diesmal quer und nicht hochkant.“

grüße
lipi

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Also bei mir steht das:
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

hi,

richtig,
und wo ist das nun Willkür?

Motorradkennzeichen ist maximal 220 cm breit.

Weil der Anhänger eben kein Motorrad ist.

grüße
lipi

Also ich les da immer noch maximal…

achso.
die 180, 200 und 220 sind reine Motorradkennzeichen wie ich das lese. Die fallen also pauschal raus. Daher die Verwirrung wo dein Problem ist.

Musst du mal selbst suchen, findest du sicher.

grüße
lipi

Das Amt grüßt ihn bestimmt gerne zurück.
Als Schilderpräger sollte er die erforderlichen Abmessungen kennen. Es sei denn, du hast ihm nicht gesagt, dass es für einen Anhänger ist, und er glaubte ein Schild für ein Motorrad zu prägen.
Dann gilt ein geringeres Größtmaß und er hat eventuell Engschrift verwendet, die für das Kennzeichen für deinen Anhänger nicht zulässig ist.

Wie breit das Kennzeichen mindestens sein muss, hängt von der Buchstaben-Zahlenkombination ab. Du kannst das aus dieser Abbildung errechnen:

Falls das ursprüngliche Schild nach diesen Vorgaben korrekt war, kannst du bei der Verwaltung Beschwerde einlegen. Auch ein Sachbearbeiter kann sich mal irren.

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Also laut dem Link von LiPi darf das zweizeilige Kennzeichen für Anhänger nicht breiter als 34 cm sein - es war aber schmäler und nicht breiter.

Der Präger hat also korrekt seinen Job gemacht - das Amt aber nicht.

Aber dieser Fehler der Sachbearbeiterin, die scheinmal minimal und maximal verwechselt hat, ist nur ein Teil des Problems: Das große Problem sehe ich darin, dass der Staat so engstirnige Gesetze macht. Es sollte doch ausreichen, dass ein Kennzeichen gut lesbar ist, stattdessen macht man noch Vorschriften über die genaue Größe. Wenn jemand ein sehr kurzes Kennzeichen hat würde auch ein schmäleres Blechschild ausreichen - aber die Behörden machen Regeln die keinerlei praktischen Nutzen haben.

Wie ich schrieb: aus der Zeichnung geht auch eine Mindest-Breite hervor, da die Zeichenbreiten und -abstände vorgeschrieben sind. Aus der Dir zugeteilten Buchstaben-Zahlenkombination kannst du sie dir ausrechnen.
Für „DO - AB 123“ ergibt sich z.B. eine Mindestbreite von 30,2 cm.

Da die Vorschriften lange bekannt, öffentlich verfügbar und auf den Millimeter präzise sind, ist das überhaupt kein Problem. Der Schilderpräger hätte sie beachten können und müssen. Das ist sein Job.

Tut es auch. Das Kennzeichen „B - M 44“ muss nur 19,4 cm breit sein.

Die kurzen Kombination werden aber in der Regel für Motorräder und andere Sonderfälle zurückgehalten.

Hab es leider nicht hier, sonst könnte ich mal nachmessen wie breit das angeblich zu schmale Kennzeichen gewesen ist, es war aber nicht viel schmäler, so dass ich davon ausgehe, dass die Mindestbreiten eingehalten wurden. Die Sachbearbeiterin hat aber nicht die Abstände zwischen den Zeichen (bzw. vor und nach den Zeichen) gemessen sondern nur die Gesamtbreite und lehnte es ab, weil diese unter 34 cm war.

Dann lag sie schlicht falsch. Es gibt keine generelle Mindestbreite für Kennzeichen, solange die Mindestmaße für Zeichen und Abstände eingehalten werden.

Das ist dann aber immer noch kein Problem der Vorschriften, sondern ein Problem von schlecht ausgebildetem Personal bei der Zulassungsstelle.

Eher beides. Wenn die Vorschriften weniger komplex und nachvollziehbarer wären hätte die Dame auch weniger Probleme bei der Anwendung dieser.

Z. B. ist es nicht logisch, wieso Motorradkennzeichen schmäler sein müssen als Kennzeichen für Anhänger, Traktoren usw. Es sollte doch alleine die Sichtbarkeit ausschlaggebend sein - wer an seinem Motorrad also ein etwas breiteres Kennzeichen fahren möchte sollte dies einfach tun dürfen - aber jede Kleinigkeit muss vom Staat geregelt sein, ob es sinnvoll ist oder nicht.

Moin,

Ein Motorrad hat typisch eine schmale Silhouette am hinteren Schutzblech und aufgrund der eher höheren Geschwindigkeiten darf es auch gerne schmaler sein. Auch und gerade der Winkel ist begrenzt, denn ein hinteres Kuchenblech wirkt störend, dann lieber doch waagerecht anbringen? :wink: So what? Die Sichtbarkeit ist ein Argument, sie geht aber weiter als einfach nur: ich persönlich kann’s erkennen.
Aber du möchtest wahrscheinlich wieder ein Fass ob der Unsinnigkeiten der Verwaltung aufmachen, fühle dich also von mir nicht daran gehindert.

-Luno

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Stimme völlig zu, der Motorradfahrer soll sein schmales Kennzeichen bekommen - aber warum muss es für einen Anhänger dann zwingend breiter sein?

Und wieso wird der Motorradhalter gezwungen, ein schmales Kennzeichen zu benutzen? Bei Motorrädern mit Beiwagen würde ein etwas breiteres auch nicht stören, bei einigen breiten Maschinen auch nicht.

Dass die Lesbarkeit (die ich übrigens nicht mit: „Ich kann es sehen“ definiert hab) geregelt ist finde ich sinnvoll - aber darüber hinaus sollte es dem Staat egal sein.

Moin,

Frage die, die das so entschieden haben.

-Luno

Weil das Gesetz wahrscheinlich Jahrzehnte alt ist müßte ich dafür wahrscheinlich Gräber schänden…