Warum verzichtet die bank nicht auf vorfälligkeitszinsen ?

ich mache es kurz

haus geerbt. schulden auf dem haus noch 230000€ (kreditaufnahme 250000€). 7 jahre alt.
monatliche raten werden noch von dem konto des verstorbenen gezahlt. versicherungen fürs haus alles gezahlt.

der vertrag des verstorbenen läuft mit einem zinssatz von etwas über 3%. was natürlich gewaltig ist.

jetzt haben wir einen käufer der dieses haus kaufen möchte (mit einem neuen vertragen von 1,5% und bei der gleichen bank) und auch die summe komplett zahlen würde, plus einen kleinen betrag für den erben !!!

die bank möchte jetzt aber vorfälligkeitszinsen haben (33000€)

die bank lässt nicht mit sich reden ??

jetzt kommt noch dazu das der erbe kurz vor der insolvenz steht !! liegt alles beim anwalt und muß nur eingereicht werden. dieses habe ich der bank mitgeteilt. weil der schaden (wen insolvenz) viel viel höher wäre für die bank !?!?

warum stellen die sich so quer ??? wie sollte man da weiter verfahren ???

hoffe sind alle infos ??

Einfach mal etwas Grundschul-Mathematik: Wenn der aktuelle Käufer bereit ist soviel zu zahlen, dass die restliche Kreditsumme gedeckt ist, und noch weiteres Geld an die Erben fließen soll, dann ist das genau das Geld, auf das die Bank hier scharf ist! Und zwar angesichts bestehendem Kreditvertrag durchaus zu Recht, soweit die geltend gemachten Zinsen bzgl. der Vorfälligkeit richtig berechnet sind!

Klar, die Sache mit der zwangsweisen Verwertung kostet auch Geld. Aber angesichts der aktuellen Entwicklung des Immobilienmarktes spielt die Zeit hier sogar eher für die Bank. Die zusätzlichen Kosten können schon nächstes Jahr durch einen gestiegenen Erlös bei Versteigerung der Immobilie wieder mehr als drin sein.

BTW: Das Interesse der Bank einen für sie gut verzinsten durch einen für sie schlecht verzinsten Kredit abzulösen, ist verständlicherweise gering, und insoweit kein Argument für die Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten.

was für die erben über bleibt sind 2000€ !!! darauf ist die bank scharf ??? ok…

Wenn die der Bank egal sein sollen, sollten sie es dem Erben auch sein :wink:

Und dann muss man natürlich auch noch sehen, was über die Insolvenz ggf. dann doch noch vom Erben zu bekommen ist. Wenn der verdiensttechnisch nicht unterhalb seines Selbstbehalts liegt, dann fließen da ja doch noch ein paar Taler.

es sei noch gesagt das der käufer 50000€ reinstecken muß !!! notar will auch noch eine größere summe…ich glaube nicht das diese summe (knapp 300000€) durch eine zwangsversteigerung rein zu holen ist ???

und das geld was auf dem konto liegt soll für die abwendung der insolvenz des verkäufers genutzt werden !!! der auf der gleichen bank noch einen kleinen kredit laufen hat. der immer noch bedient wird !!

der aber „wen die insolvenz“ kommen sollte auch mit da rein fliest !!!

da frage ich mich ernsthaft was die bank da für einen nutzen von hat sich so quer zu stellen ?? die haben ja 7 jahre schon richtig gut zinsen eingenommen (3%) :wink:

Weil es die Bank als ihre Aufgabe sieht, mit Kreditvergaben Geld zu verdienen.

Warum? Das Haus wird ja wohl Sicherheit für das Darlehen sein. Können die Kreditraten nicht weiter gezahlt werden, könnte sich hier für die Bank eine Möglichkeit ergeben, günstig an eine interessante Immobilie zu kommen.

Bezüglich Vorfälligkeitsentschädigung könnte man das Ding noch drei Jahre lang vermieten (so sich denn mit den Mieteinnahmen der Kredit bedienen ließe) und das Darlehen dann nach §489 BGB kündigen. Mit der Insolvenz im Nacken ist das aber wohl keine Option.

Gruß,

Kannitverstan

er muss 50k€ in ein 7 Jahre altes Haus stecken? Was is denn da schiefgelaufen?

Richtig gut? Historisch gesehen sind 3% Zinsen geradezu lächerlich. Auch ein Grund, weshalb die Banken so knausrig sind und ihre Filialnetze kräftig ausdünnen.

Gruß,

Kannitverstan

3 Like

50.000 rein stecken muss, oder will? Für letzteres wird sich die Bank nämlich nicht interessieren. Das ist dann ein persönliches Hobby des konkreten Käufers, hat aber nichts zu bedeuten, und heißt ja nicht, dass übermorgen jemand kommt, der die Hütte für € 320.000,-- kauft und damit zufrieden ist.

Wie gesagt, die Zeit spielt beim aktuellen Immobilienmarkt eher für die Bank.

BTW: Ich erinnere mich an Zeiten, als die Banken zweistelligen Zinssätze für Immobilienfinanzierungen verlangten.

Die Bank bekommt allenfalls den ausstehenden Kreditbetrag. Daß sich ein Kreditinstitut über die Verwertung einer Immobilie darüber hinaus bereichern kann, ist ein nicht tot zu bekommendes, aber völlig falsches Gerücht.

1 Like

Warum sollte die Bank auf eine Zahlung, die ihr vertraglich zusteht, verzichten? Wärst Du Gewerbetreibender, würdest Du auf Dir zustehender Zahlung eines Kunden auch nicht ohne einleuchtenden Grund verzichten.

Das ist schlimm für den Erben, aber nicht für die Bank. Der Erbe wird im Fall seiner Insolvenz vom Erbe nur die Hälfte bekommen, weil die andere Hälfte in die Insolvenzmasse, damit in die Verfügungsgewalt des Insolvenzverwalters geht.

Wenn es eine Chance gibt, die Insolvenz mit dem Verkaufserlös des Hauses abzuwenden, sollte man diesen Weg gehen. Ggf. muss man mit Gläubigern reden und einen Vergleich dergestalt anstreben, dass aus der Verwertung des Erbes alle verbliebenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können. Ein Verzicht auf einen Teil der Forderungen ist für Gläubiger i. d. R. lukrativer als die Insolvenz des Schuldners. Solche Verhandlungen gehören aber in professionelle Hände.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
warum Vorfaelligkeitsentschaedigung? Die Bank hat einen Vertrag, der 3 Prozent Einnahmen verspricht. Der Kreditnehmer hat sich verpflichtet, fuer die Leistungen der Bank, in 10 Jahren wenn man das nur zinsfrei addiert, 75ooo Euro an die Bank zu zahlen.
Plus die Schuldentilgung.
Der neue Kaeufer bezahlt die Restschuld vollstaendig - keine Einnahmen fuer die Bank - oder leiht sich selbst das Geld bei derselben Bank zu 1,5 Prozent - halbe Einnahme fuer die Bank.
Die Bank moechte ihre 3 Prozent nicht verlieren und fordert Vorfaelligkeitszinsen. Die Bank ist ein Herr Mayer, der seinen Chefs fuer Rendite in seinem Bereich verpflichtet ist, warum soll Herr Mayer seine Karriere riskieren wegen einer Immobilie (von dutzenden bei ner kleinen Bank).

Hallo,
die Bank erwartet zusaetzlich noch Zins. Bei laufendem Kreditvertrag mit den Raten, bei Abloese ueber die Vorfaelligkeitsentschaedigung.
Rund um Zwangsversteigerungen beobachtest Du, dass die Bank auch mehr bekommen kann, nicht nur mehr als die Restschuld, es kann auch mehr als der urspruengliche Kreditbetrag sein.
Bei problematischen Kreditrueckzahlungen steigt naemlich der Zins. Wenn er hier im Beispiel von 3 auf 12 Prozent steigt (Annahme, nachzulesen im individuellen Kreditvertrag), sind das statt 7500 dann 20ooo Zins mehr pro Jahr. In kurzer Zeit wird die Forderung der Bank ueber dem urspruenglichen Kreditbetrag sein. Wieviel sie davon bekommt, bestimmt der Markt und auch Zufaelle.

Erstens erfolgen die Zinszahlungen bei handelsüblichen Krediten im Privatbereich laufend. Zweitens: selbst wenn die Zinsen auflaufen und nicht bedient werden, werden diese auf dem Kreditkonto und damit erhöht sich - tadaaa - der Kreditbetrag.

Natürlich kann der Verkaufserlös höher sein als der ausstehende Kreditbetrag (ist ja eigentlich auch Sinn der Übung), nur kann die Bank den Betrag, um den der Verkaufserlös den Kreditbetrag übersteigt, nicht behalten, sondern der muß natürlich an den Kreditnehmer ausgekehrt werden.

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob Du nicht die mit der Grundschuld eingetragenen dinglichen Zinsen mit den tatsächlich zu zahlenden Zinsen verwechselst. Falls dem so ist, lies bitte nach, was dingliche Zinsen sind. Falls das nicht der Fall ist: wie kommst Du darauf, daß die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung steigen, wenn der Kredit „problematisch“ wird? Bei Unternehmensfinanzierungen sind bonitätsabhängige Zinsen bzw. Margen nicht gerade selten, aber bei privaten Immobilienfinanzierungen gibt es so etwas nicht. Schon aus rein praktischen Gründen.

1 Like

Ok.
Der fluechtige Leser erkennt in dem Fall hier eine Restschuld von genannten 230ooo und deinen Kommentar, die Bank bekommt nur den ausstehenden Kreditbetrag. Das verknuepft der Ungeuebte zu „die Bank bekommt maximal 230ooo“. Was wir hier klaeren konnten, es kann mehr sein.
zB Vorfaelligkeitsentschaedigung
.

Du bist vom Fach und der Ungeuebte versteht manches anders, voreingenommen.
Die Restschuld ist hier 230ooo. Der Erbe gesteht der Bank ein Recht zu, diese zu bekommen. Doch wenn die Raten nicht korrekt fliessen, wird die Bank mit erhoehten Zinsen reagieren. Im Kreditvertrag sind fuer den Fall Zinsen bis … ich nehme hier 12 Prozent an – vermerktund vom Kreditnehmer unterschrieben. Auch wird die Bank - zu Recht- mit eigenen Kosten diesen Betrag erhoehen, sogar selbst die Zeit (des Zwangsversteigerungsverfahrens in Grenzen) mitbestimmen, so dass der von Dir genannte „ausstehende Kreditbetrag“ steigt, von mir genannt auch ueber die 250ooo moeglich, waehrend der Schuldner (vermute ich bisher) immer noch einzig seine derzeitige Restschuld im Blick hat. Die Entscheidung jetzt rund um den Verkauf betrifft nicht nur 33ooo maximal, es kann deutlich mehr Geld kosten.

Die Bank koennte auf einen anderen Kaufvertrag hoffen, mit 33ooo fuer die Erben. Egal welcher Kaeufer.

Bei einer Zwangsversteigerung gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Habe ich bei einer privaten Immobilienfinanzierung noch nicht gesehen und ich wüßte auch nicht, wie man das wirksam vereinbaren können sollte. Bei Unternehmen kann man das an Ertrags- oder sonstigen Kennzahlen festmachen, aber bei Privatkunden geht das nicht. Allenfalls könnte man den Kredit aus wichtigem Grunde kündigen und dann einen neuen Kredit mit höheren Zinsen vereinbaren.

Festzuhalten bleibt: die Bank bekommt am Ende immer nur den ausstehenden Kreditbetrag und kann sich dementsprechend auch nicht an einer Zwangsversteigerung bereichern.

Zinssatz-Erhoehung bei Zahlungsverzug

… gesucht … Stichwort Grundschuldzins
.
Der Grundschuldzins wird mit der Grundschuld ins Grundbuch eingetragen.
„…weicht der Grundschuldzins mit einem Zinssatz von 12 bis 20 Prozent
jährlich enorm von den Darlehenszinsen ab. Solange die Immobilie nicht zwangsversteigert werden muss, bleibt der Schuldzins im Verborgenen“
Quelle https://ratgeber.immowelt.de/a/grundschuld-grundpfandrecht-grundschuldzins-endlich-verstaendlich.html
.
In der Zeit der Zwangsversteigerung kann der hoehere Grundschuldzins vom Kreditnehmer gefordert werden, wenn der Vertrag so unterschrieben wurde, was wir nicht wissen, es ist jedoch ueblich.
Gruss Helmut

Das ist weder üblich noch richtig, sondern völliger Humbug. Es gilt immer nur der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz. Hier steht es (hoffentlich) so erklärt, daß es auch ein Laie verstehen kann: