Hallo Ihr Wissenden,
jemand wechselt die Kfz Versicherung und bekommt vom Versicherungsmakler einer Internetplatform nach einigen Telefonaten den neuen Antrag per Mail zugesendet. Ganz am Ende des Antrags liesst man:
Beratungs- und/ oder Dokumentationsverzichtserklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich auf die mir angebotene Beratung nach § 61 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und damit auch auf eine Dokumentation
einer solchen, nach §61 Abs. 2 VVG, verzichte. Mir ist bewusst, welche Bedeutung einer Beratung in Versicherungsfragen zukommt, um
meine Wünsche und Bedürfnisse sachkundig abzudecken. Mir ist bewusst, dass sich dieser Verzicht nachteilig auf meine Möglichkeiten auswirken
kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch nach § 63 VVG geltend zu machen. Trotzdem möchte ich von dem Angebot
keinen Gebrauch machen.
Ist das gängig? Irgendwie fühlt sich derjenige nicht wohl in der Haut, so etwas zu unterschreiben!
Vielen Dank für Tipps und Info´s!