Hallo Spiff,
dass die Formulierung Deiner Frage nicht sachgerechte Antworten provoziert, war zu erwarten - schließlich ist in Deutschland kaum etwas so populär (und populistisch missbrauchbar) wie Beamtenschelte. Natürlich werden - allgemein gesprochen - Beamten nicht ‚unsozialer‘ behandelt als andere Arbeitnehmer. Allerdings auch nicht ‚sozialer‘. Man schaue sich etwa an, was Herr Beck, der so lautstark eine „verbesserte Teilhabe der Menschen an der wirtschaftlichen Entwicklung“ fordert, für seine rheinland-pfälzischen Beamten übrig hat: 0,5% (bei durchschnittlichen Tarifzuwächsen von 3,7% in der freien Wirtschaft und einer Teuerungsrate von 2,4%). Bei den Versorgungsempfängern eine fette Null (Rentner bekommen wenigstens magere 0,54% Rentenanpassung). Seit 1997 sind die Realeinkommen (u.a. durch über 40 ‚Sparmaßnahmen‘) der rheinland-pfälzischen Beamten stetig gesunken, die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der Beamten blieben in diesem Zeitraum im Verhältnis zu den gewerblichen Verdiensten um etwa 10% zurück. Mit der jetzt geplanten ‚Anpassungsrunde‘ (der ersten seit 2004) nähert man sich entschlossen 15% Rückstand gegenüber der Einkommensentwicklung bei Angestellten und Arbeitern … Willkommen in Rheinland-Pfalz!
Nur nebenbei sei erwähnt, dass Beamte idR eher dadurch beschwert werden, dass sie (z.B. im Rahmen der mittlerweile schon fast epidemischen ‚Verwaltungsreformen‘) gegen ihren Willen versetzt werden, statt dadurch, dass man Versetzungswünschen nur zögerlich entspricht. Sicher geschieht so etwas (Stichwort: Mobilität) auch in der freien Wirtschaft. Nur - ein Arbeitnehmer kann sich in einem solchen Fall einen anderen Arbeitgeber suchen, desgleichen wenn ihm die Bezahlung nicht passt oder Beförderungen verweigert werden. Tut dies ein Beamter, verliert er den in den geleisteten Arbeitsjahren erworbenen Anspruch auf Altersversorgung …
Bei solchen Dingen wäre es eher angemessen, von ‚unsozial‘ zu reden als bei der zögerlichen Behandlung Deines Freistellungswunsches. Um nun zu Deiner Frage zu kommen - die Ursache der von Dir beklagten „Einstellung der Behörden“ ist keine kulturgeschichtliche, sondern schlicht eine rechtliche, auch wenn diese Ursache natürlich geschichtliche Wurzeln hat.
Das Arbeitsverhältnis eines Beamten beruht nun einmal auf einer völlig anderen rechtlichen Grundlage als das eines Arbeitnehmers in der privaten Wirtschaft. Was Du ansprichst, hat insbesondere seinen Grund in Art. 33 GG Abs. 3 und 4, nämlich im „öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis“ (aus dem in der Kommentarliteratur nicht zufällig eine besondere Dienst- und Treuepflicht des Beamten abgeleitet wird) und in den „hergebrachten Grundsätze[n] des Berufsbeamtentums“. Diese speziellen Grundsätze sind im Einzelnen im Beamtenrechtsrahmengesetz, dem Bundesbeamtengesetz bzw. bei Landesbeamten (wie in Deinem Fall) dem Landesbeamtengesetz (Bremisches Beamtengesetz) und im Bundesbesoldungsgesetz respektive dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz normiert. Einen guten Überblick verschaffft der einschlägige Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%…
Du bist in einer (hoffentlich bewussten) Entscheidung ein Dienstverhältnis eingegangen, kein Arbeitsverhältnis. Der Unterschied wird vielleicht deutlicher, wenn man sich an die schon erwähnte geschichtliche Wurzel dieses Verhältnisses erinnert. Der Beamte stand ursprünglich in einem persönlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Landesherrn. Mit der Entwicklung des modernen Staates wurde der Staat zum Dienstherrn des Beamten; aus einem privaten Dienstverhältnis wurde ein öffentlich-rechtliches und der Beamte vom Diener des Landesherrn zum Diener des Staates.
Dass der besonderen Dienst- und Treuepflicht der Beamten auch eine entsprechende Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherrn entsprechen sollte, entschwindet allerdings zunehmend mehr dem Bewusstsein der Politiker und Bürger …
Freundliche Grüße,
Ralf