Warum werden für nachträglcihe Kapitalerträge mehr als 25%fällig?

Aufgrund nachträglicher Kapitalerträge für 2016 wurde der Steuerbescheid geändert. Das ist ja auch ok.
Die Steuern für die nachträglich gemeldeten Kapitalerträge ergeben jetzt aber einen %-Satz von 28,6% zuzüglich KiSt und Solaritätszuschlag.
Auf Rückfrage beim FA erhielt ich den Hinweis, dass ich aufgrund der zus. Kapitalerträge in eine andere Gruppe mit höherem Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen gestellt werde.
Ist das denn richtig. Ich war im Glauben, dass Kapitalerträge mit maximal 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich KiSt und Solaritätszuschlag belegt werden.

Oder gelten die 25% nur für Großverdiener?
Danke für eine kurze Antwort.

Man müsste wissen, was es genau ist, denn es gibt Ausnahmen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Kapitalerträge 13 T€

Und für diese zus. Einkünfte wurde Einkommensteuer-Nachzahlung in Höhe von 28,6 % berechnet.
Das FA berechnet die Steuer natürlich immer auf das ges. zu versteuernde Einkommen. Und mit der Erhöhung von 13 T€ kam ich vermutlich in eine andere Gruppe u. damit ein höherer Gesamtsteuersatz.

Es bedeutet aber letztlich, dass durch diese zus. Kapitalerträge der Steuerbetrag 28,6 % ergibt u. nicht den Satz von 25 % für Kapitalerträge ( Abgeltungssteuer)
Sehr Seltsam!0

Es müsste aus dem Bescheid hervorgehen, ob es nach §32d EStG (das ist der gesonderte Tarif von 25%) besteuert wird oder nicht. Wenn nicht, dann wird ein Ausnahmetatbestand angewandt, etwa Zinsen an eine nahestehende Person o.ä.

Vielleicht hast du aber nur falsch gedacht, denn 25% 32d-Steuer + Soli + Kirchensteuer sind ziemlich genau 28,6%.

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Nein die 28,6 % ist im konkreten Fall nur die ESt.
Für die zus. Kapitalerträge von 13.063 ergibt folgendes:
3.733 = 28,57% Einkommensteuer
335,97 = 9% Kirchensteuer
205,31 = 5,5% Soli

4274,27 = 32,72% von 13.063

Das sind die exakte Werte.
In den Erläuterungen steht u. a.
Der Bescheid ist endgültig hinsichtlich:
– der Höhe des Grundfreibetrag ( Paragraph 32 a Abs. 1 Satz zwo Nummer eins EStG)

Schon möglich. Aber was steht denn bei der Berechnung der Steuer? Da müsste stehen, ob und in welcher Höhe die Berechnung nach §32d EStG passiert oder nicht.

Die Prüfung eines Steuerbescheids ist nicht immer so ganz einfach. Selbst als Profi sucht man da manchmal etwas länger, bis man die Abweichung gefunden und verstanden hat, insbesondere wenn sich die Abweichung weiter hinten im Bescheid versteckt.

„Da müsste stehen, ob und in welcher Höhe die Berechnung nach §32d EStG passiert oder nicht.“
Den gesamten Steuerbescheid habe ich jetzt noch mal aufmerksam durchgelesen da steht nirgendwo etwas von Paragraph 32d EStG

Dann wurde das möglicherweise zum individuellen Steuersatz versteuert. Aufschluss sollten die Erläuterungen oder ein Anruf beim Finanzamt ergeben, oder eine Bescheidprüfung bspw. über yourxpert.