Aufgrund nachträglicher Kapitalerträge für 2016 wurde der Steuerbescheid geändert. Das ist ja auch ok.
Die Steuern für die nachträglich gemeldeten Kapitalerträge ergeben jetzt aber einen %-Satz von 28,6% zuzüglich KiSt und Solaritätszuschlag.
Auf Rückfrage beim FA erhielt ich den Hinweis, dass ich aufgrund der zus. Kapitalerträge in eine andere Gruppe mit höherem Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen gestellt werde.
Ist das denn richtig. Ich war im Glauben, dass Kapitalerträge mit maximal 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich KiSt und Solaritätszuschlag belegt werden.
Oder gelten die 25% nur für Großverdiener?
Danke für eine kurze Antwort.