Hallo,
wie kann es sein das Kursgebühren die von der Krankenkasse zum Teil erstattet werden versteuert werden müssen, die hierfür entstandenen Kosten aber steuerlich nicht als Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden?
Also; wenn ich etwas versteuern muß (was ja prinzipell auch richtig ist) müßten doch die Aufwendungen die hierzu im Vorfeld entstanden sind gegengerechnet werden.
Wie wäre da vorzugehen und wie genau wäre die entsprechende Rubrik und dazu die richtige Formulierung? Als Werbungskosten werden sie nicht anerkannt, aber es wären doch Sonderausgaben, oder?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise
Wolfgang