Warum wird die Pille nicht von der privaten Krankenkasse gezahlt?

Warum unterstützem Krankenkassen keine, ich nenns mal Präventions Präperate? Warum unterstützt die private Kasse die Frauen nicht ihr unbestimmtes Leben weiterführen zu können? Kann man einführen, dass die Kassen da zahlen müssen?
Danke ihr Lieben.

hi,

in Bezug auf welche Krankheit?

grüße
lipi

Servus,

ein

zu führen, ist wohl nicht unterstützenswert.

Was ist denn eine „private Krankenkasse“? Nenn doch mal ein Beispiel für so eine.

Falls eine gesetzliche Krankenversicherung gemeint ist: Die trägt die Kosten für die Pille bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, weil eine ungewollte Schwangerschaft nur bis zu diesem Alter als soziales, d.h. nicht nur die persönlichen Befindlichkeiten betreffendes Risiko betrachtet wird (Zusammenhang: Unterbrechung/Abbruch einer Ausbildung, Aufwachsen eines Kleinkindes unter ungeeigneten Bedingungen).

Falls eine private Krankenversicherung gemeint ist: Bei denen gibt es je nach Vertrag durchaus welche, die die Kosten der Pille unter bestimmten Umständen übernehmen.

Und: Hindernisse bei der wunschgemäßenn Gestaltung des eigenen Lebens sind kein versicherbares Risiko.

Schöne Grüße

MM

Manche PKV zahlt die Pille (je nach Tarif bis zum 25ten Lebensjahr) andere nicht. GKV zahlt die Pille nur an quasi Kinder (bis 19), danach nicht mehr.

Hallo,

bis zum 20.Geburtstag wird die ärztlich verordnete Pille von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Danach nur, wenn eine Schwangerschaft aus Krankheitsgründen verhindert werden muss.

Bei privaten Krankenversicherungen zahlt die Versicherung das im Vertrag Vereinbarte. Es ist hilfreich, vor der Unterschrift den Vertrag genau zu lesen.

Gruß
RHW

Hi,

alle Krankenkasse, ob privat oder nicht, zahlen die Pille und sonstige Verhütungsmethoden bis zum 19. Lebensjahr. Darüber hinaus bekommt man die Pille nur auf Rezept, wenn sie aus einem anderen GRund verordnet wurde, also zB zur Behandlung von Endometriose.

Vielleicht zahlen einige private Krankenkassen länger, da kenn ich mich nicht genau aus, aber die dürften die Ausnahme sein.

die Franzi

Hallo,
die Antwort ist leider falsch. Private Krankenversicherungen zahlen im tariflichen Umfang für die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen und Schwangerschaft. Verhütung zählt hierzu nicht. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist „die Pille“ für junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lj. enthalten.- Dies ist eine Leistung aus sozialen Gründen. Anzumerken ist: die gesetzlichen Krankenkassen erhalten für soziale Leistungen (wie z.B. die beitragsfreie Mitversichern von Familienangehörigen) jährlich Zuschüsse in Milliardenhöhe aus Steuermitteln.
Gruß J.K.

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Hi,

meine PKV verlangt von mir ein Attest, dass ich die Pille aus medizinischen Gründen und nicht zur Verhütung verschrieben habe, weil ich über 19 bin. Grad erst durchgehabt… Ist meine dann die einzige?

die Franzi

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Hallo,
selbstverständlich müssen die Kosten für Pille auch von einer PKV übernommen werden, wenn diese als Medikament (z.B. bei Akne) verordnet wird - vorbehaltlich entsprechender Prüfung. Es ist nicht ungewöhnlich, dass hierfür ein entsprechendes Attest angefordert wird.
Die PKV ist bei der Tarifgestaltung frei, - der Leistungskatalog ist unterschiedlich und kann durchaus auch (soziale) Leistungskomponenten der gesetzlichen Kassen beinhalten.
Gruß
J.K.

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Hi,

ja, aber mich wundert die Begründung: wenn ich jünger wäre, würden sie nicht fragen. Daher kam ich auf die Idee - es ist auch eine große PKV.

die Franzi

Weißt du welche das ist? (PKV)

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Die Antwort ist relativ einfach. Es genügt der Blick in die Musterbedingungen der Krankheitskostenvollversicherung (MBKK). Hier steht drin, dass eine Erstattung für MEDIZINISCH NOTWENDIGE Heilbehandlungen vorgenommen wird, sowie für Gesundheitsprophylaxe.

Die Pille zählt da leider weder zum einen noch zum anderen, sodass sie, wenn sie überhaupt übernommen wird, eine freiwillige Leistung darstellt (für Erwachsene).

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler

Bitte die genauen Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs durchlesen. Die Musterbedingungen gelten nur, wenn sie in die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs übernommen wurden. Auch beim gleichen Versicherungsunternehmen kann für verschiedene Tarife zum Thema „Pille“ ganz Unterschiedliches geregelt sein.