hallo , wer kann mir helfen , ich habe schon viele jahre eine krankenhaustagegeldversicherung für meine kids , vor 2 jahren mußte ich meinen sohn in eine klinik einwesen lassen , dort war er ca 3 moate dort , ich meldete es meiner vs die prüfte und prüfte ein halbes jahr lang bis dann das ergebnis kam , sie zahlen nicht weil ich ihn eingewiesen habe . es geht um viel geld , meine frage wäre welche fristen zeit hinterher gibt es um das geld noch einzuklagen ,und gibt es chancen es noch zu bekommen . wo steht das eigentlich geschrieben wer einweisen muß in der vs police ? dankeschön
Hallihallo !
Die Antwort/en müssten sich aus dem Vs-vertrag ergeben. Hatte auch mal eine KTG-VS, die auch Probleme machte, aber über den Vertragsinhalt mussten die VS einsehen, dass der SB " sich irrte- meine aber, man kanns ja mal versuchen.
Daher weiss ich, dass ein Arzt bzw. ärztl.Attest mit Befundsvermutung ausgestellt werden muss und die VS innerhlab einer bestimmten Zeit / … unverzüglich … binnen 1 Woche …davon schriftl. informiert werden muss.
Also, wenn der Fall so liegt, dann ggbf. Rechtberatung ein holen.
Drücke die Daumen. mfg idefixer++
hallo idefixer1
der befund und die liegebescheinigung lag vor . gruß novelline