Was ändert sich beim Widerufsjoker?

Also, ich habe einen Kreditvertrag abgeschlossen und überlege, ob ich ihn vorzeitig kündigen soll, weil sich meine Lebensumstände geändert haben.

Nun läuft mein Kreditvertrag regulär noch bis September 2019, ich habe ihn im September 2009 abgeschlossen.

Nach meinen Informationen könnte es gut sein, dass der Vertrag hinfällig ist, da die Wiederrufserklärung fehlerhaft sein könnte. Daher kann ich aus dem Vertrag austreten, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Nun habe ich gelesen, dass das nur noch bis März 2016 funktioniert, weil dann dieser „Widerrufsjoker“ beschränkt werden soll. Was soll sich denn genau ändern, weiß das jemand?

Danke!

Öhm, vllt kann mir doch jemand helfen? Hier habe ich davon gelesen.

Hier findest Du aktuelle Infos:
https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4926283/

Moin,
Das Widerrufsrecht bei Immobilien-Darlehensverträgen soll auf maximal ein Jahr und eine Woche verkürzt werden. Die normalen 14 Tage gelten weiterhin. Sollte die Widerrufsbelehrung aber fehlerhaft sein, dann greift das neue Gesetz. Da hat die Bankenlobby wohl mal wieder einige Politiker in den Urlaub eingeladen.

Für Verbraucherdarlehensverträge (Konsumentenkredite) eventuell auch mit RSV ändert sich aber nichts. Die sind weiterhin widerrufbar wenn die Widerrufsbelehrung nicht in Ordnung ist.
In solchen Fällen ist www.vertragswertcheck.de eine der besten Ansprechpartner.