Was angeben bei Steuererklärung? Wohungen ohne derzeitige Mieter

Hallo, ich habe im März dieses Jahres ein Mehrfamilienhaus gekauft ( Wohneinheiten)
jedoch mussten die Wohneinheiten noch renoviert und saniert werden. Meine Frage ist welche Angaben muss ich beim Finanzamt machen bezüglich der Wohnungen oder kann ich überhaupt etwas diesbezüglich geltend machen da erst in 2020 Mieter einziehen werden?

MFG

vielen Dank im Voraus

Das kommt drauf an.

Wenn Werbungskosten anfallen, die im Zusammenhang mit der geplanten Vermietung stehen, kannst Du diese erklären, auch die AfA läuft bei Leerstand weiter, solange die Absicht der Vermietung besteht.

Du musst den Verlust aus V+V aber nicht erklären. Wenn Dir das zu kompliziert vorkommt, erklärst Du die Einkünfte aus V+V erst, wenn positive Einkünfte anfallen. Hast dann halt bissele ESt verschenkt, aber was soll’s?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
kann ich denn bereits etwas abschreiben? dies geht ja wenn ich die Wohnungen vermietet habe aber was ist wenn ich die Wohnungen erst renoviert habe? eine Vermietung währenddessen war nicht möglich.

mfg

Servus,

dann beginnt die AfA mit dem Kalenderjahr der Anschaffung, falls das Gebäude vorher schon mal fertiggestellt war. Sie kann unter Werbungskosten zu Einnahmen aus V+V geltend gemacht werden, sobald die Absicht besteht, die Wohnungen nach Renovierung zu vermieten. Nur, wenn das Objekt als Bauruine gekauft worden ist und die Renovierung so viel bedeutet wie „erstmalige Fertigstellung“, läuft die AfA erst ab Fertigstellung = Bezugsfertigkeit.

Schöne Grüße

MM