Was beachten bei zweiter Arbeitsstelle?

Wenn ich eine Arbeitsstelle mit ca.400€ Lohn habe und möchte noch eine neue hinzu nehmen,was muß ich beachten?

Was meinst du mit „neue“? Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist kein Problem. Ein zweiter 450 Eurojob würde gehen, wenn du bei beiden Minijobs zusammen nicht mehr als 450 € verdienst. Sonst werden beide Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
Bitte beachte auch, dass viele Arbeitgeber verlangen, dass der AN um Erlaubnis fragen muss, wenn er einen zweiten Job annimmt, gerade auch aus den vorgenannten Gründen.

Data

Hallo.

Falls es um Minijobs geht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

auch im Arbeitsrecht scheint es „urban legends“ zu geben, die anscheinend unausrottbar sind:

Bei den allermeisten Zweitjobs hat der AG nichts zu genehmigen.
Wenn überhaupt, muß ihm die Tätigkeit lediglich „angezeigt“ werden. Wenn er meint, daß seine berechtigten Interessen berührt sind, kann er begründet der zusätzlichen Tätigkeit widersprechen.

Auch das Überschreiten der 450€-Grenze ist nicht per se und immer ein begründeter Widerspruchsgrund des AG. Der AN kann durchaus ein berechtigtes Interesse an höherem Verdienst haben, welches das Interesse des AG an SV-Ersparnis überwiegt. dann muß er zB die Kröte „Gleitzone“ schlucken.

Abschließend beurteilen kann dies aber nur ein Fachmensch vor Ort.

&Tschüß
Wolfgang

So habe ich es ja auch nicht geschrieben. Ich wollte den Sachverhalt möglichst einfach erklären.
Mit der Überschreitung der Minijobgrenze bin ich ganz bei dir. Frage mich sowieso, warum es so viele Minijobs gibt.
Was ich sagen wollte…Viele AN nehmen die Minijobs bei Abgabe eines Personalfragebogens nicht ernst und verschweigen ihn oder meinen, er zähle nicht. Gerade bei den Minijobs lauern aber so viele Fallstricke, dass ich mittlerweile ein Buch dazu schreiben könnte. Das wollte ich dem UP klarmachen.

Data

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