Was beachten beim 6 Km/h Traktor fahren ?

Wir haben einen 6 Km/h Traktor bekommen . Nun weiss ich aber garnicht genau was ich beachten muss wenn ich ihn fahren will . Er hat lediglich 6 PS und fährt etwas schneller als 6 Km/h ( ca. 15-20 Km/h ) . Er ist verkehrssicher also hat Blinker , Bremslicht , Auf und Abblendlicht 6 Km/h Schild aber keine Papiere.
Wie ist das mit Versicherung ? Ist der automatisch in der Hausrat mit drin ?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

Gruß Mayo

Das der Traktor die richtige Bereifung bekommt.Zulassungs-und Versicherunsgfrei ist er nämlich nur bis 6 Stundenkilometer Geschwindigkeit.Diese ist aber von der Bereifung abhängig.
Soilange man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt,darf der Traktor nicht schneller sein.

Hallo !

Der darf nicht schneller fahren,das muss gedrosselt werden und zwar dauerhaft und nicht schnell wieder rückbaubar.
Der TÜV muss das bestätigen,überhaupt braucht der eine Betriebserlaubnis,eine Anmeldung und ein Kennzeichen. Auch Steuer wird wohl fällig.

Eine Versicherung braucht er vom Gesetz her dann nicht.

Aber natürlich haftest Du persönlich für alle Schäden,die Du bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachst !
Das darf man nicht riskieren,das kann Dich lebenslang finanziell ruinieren.

Und in Hausrat ist das niemals drin,da ist ja auch nicht drin,was Du als Radfahrer für Schäden verursachst !
Du brauchst eine Haftpflichtversicherung für den Traktor,den die Privat-Haftpflicht trägt das wohl nicht,nachfragen !

MfG
duck313

Sorry,aber das mit dem Drosseln ist Blödsinn.In der Landwirtschaft ist es nicht nur üblich,sondern ein Muss,die Bereifung der jeweiligen Arbeit des Traktors anzupassen.Bei der Arbeit im Gemüsebeet brauche ich schmale Reifen um nicht alles plattzuwalzen während ich beim Pflügen zum B.breite Reifen brauche.
Die Bereifung ist „richtig“,wenn der Reifen den Kennbuchstaben A1
für die Geschwindigkeit trägt.
Normalerweise gibt es vom Hersteller eine entsprechende Tabelle für den Traktor,woraus man ersehen kann,welche Reifen auf welcher Felge benutzt werden dürfen.Daran sollte man sich auch halten,da man bei Mißachtung auf Dauer mit Schäden am Fahrzeug rechnen muss.

Hallo!

Also 15 bis 20 ist schon erheblich schneller als erlaubt.Und man sollte ein Gutachten besitzen in dem die 6 km/h bestätigt sind und auch beschrieben ist wie das gemacht wurde.Üblicherweise müssen da Gänge unbrauchbar gemacht werden.
Am besten beim TÜV Sachverständigen nachfragen.
Da 6 kmh Fahrzeuge nicht als Kraftfahrzeuge gelten brauchen sie weder Betriebserlaubnis noch Kennzeichen und Steuern.Auch eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
In Betrieben reicht die Betriebshaftpflicht,ob eine Privathaftpflicht reicht musst du bei deiner Versicherung erfragen.

Grüße

Hallo!
A 1 Reifen sind für max 5 kmh zugelassen.Wenn ich die montiere fährt der Traktor nur noch 5 ? Wie soll das gehen?
Die Geschwindigkeit hängt doch wohl eher vom Durchmesser des Reifens ab?

Grüße

Hallo Benny,

mal davon abgesehen, dass wir gar nicht wissen, für welche Zwecke das Fahrzeug benutzt werden soll: Was hat die Reifenbreite mit der Höchstgeschwindigkeit zu tun?
Sicherlich könnte man - sofern die Höchstgeschwindigkeit durch die Drehzahl der Antriebsräder begrenzt ist - mit kleineren Rädern etwas erreichen. Bleibt die Frage, ob es solche Räder für einen Traktor überhaupt gibt. Und der Tacho geht dann auch völlig falsch. Wenn das mal die optimale Lösung ist…

Ich denke auch, dass an einer Drosselung des Fahrzeugs kein Weg vorbei geht.

Beste Grüße
Guido

Hallo Duck,

überhaupt braucht der eine
Betriebserlaubnis,eine Anmeldung und ein Kennzeichen. Auch
Steuer wird wohl fällig.

Richtig. Außer, das Ding wird auf 6km/h gedrosselt, denn darum geht es ja. Dann ist das Ding zulassungsfrei.

Aber natürlich haftest Du persönlich für alle Schäden,die Du
bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachst !

Dieses Mal: Völlig richtig. Deswegen unbedingt abklären, ob die private Haftpflichtversicherung diesen Schutz beinhaltet, was aber oft der Fall ist.

Beste Grüße
Guido

Hmmm , Na es ist ein Eigenbautraktor . Er hat also keine Papiere und nix .

Oder besser . Was kann mir denn passieren wenn mich die Polizei anhält und mitbekommt das er 20 Km/h fährt ???

Bitte ohne übertriebene Angstmacherei.

Hallo!

Oder besser . Was kann mir denn passieren wenn mich die
Polizei anhält und mitbekommt das er 20 Km/h fährt ???

Kommt ganz drauf an, wo du lebst. Bei uns - abgelegenes Dorf in Mecklenburg - gibt’s auf den meisten privaten Anwesen mindestens einen uralten Traktor, auch so manches Selbstbau-Monstrum, selbstfahrende Sägen und vieles mehr. Bevor ich mich hier niederließ, glaubte ich, sowas gibt es nur in Pakistan oder sonstwo im Busch. Mitnichten. Hier wird mit den seltsamen Gefährten auf öffentlichen Straßen herumgefahren und angemeldet ist nichts davon.

Als was meldet man eine selbstfahrende, selbstgebaute Kreissäge an? Fahrgestell von einem Vorkriegsauto, ein Brett als Sitzbank, ein weiteres als Lehne, 1-Zylinder-Verdampferdiesel, zu starten mit Zündpatrone, je nach Lage des Keilriemens fährt das Ding oder ist Kreissäge.

Was die Polizei dazu sagt? Nun, die ist weit weg. Aber einige Male im Jahr ist sie doch hier, nämlich zum Erntedankfest, zum Schützenfest und noch ein, zwei Gelegenheiten. Dann gibt’s jedesmal einen Umzug durch die beiden benachbarten Dörfer - eine nicht enden wollende Schlange aus geschmückten und natürlich nicht angemeldeten Uralt-Gefährten - und der Wachtmeister im Peterwagen vorneweg.

Gruß
Wolfgang

"Als was meldet man eine selbstfahrende, selbstgebaute Kreissäge an? … "
Das Teil benötigt eine Betrriebserlaubnis alsa „Selbstfahrende Arbeitsmaschine“.

Grüße

Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherung(Eine Fahrerlaubnis setze ich mal voraus)

ca 6 Punkte,6 Monate Fahrverbot und Geldstrafe.

Grüße

Hallo,

Diese ist aber von der Bereifung abhängig.

ja klar. Das Ding läuft mit den Reifen dann nur noch 6 km/h, oder wie stellst Du Dir das vor?

Natürlich muss man es technisch drosseln, d. h., durch einen oder mehrere dauerhaft gesperrte Gänge, oder durch Drehzahlbegrenzung, Rad-Abrollumfang etc.

Ob die Reifen nun A1, B, D oder Y codiert sind, ist vollkommen egal. Der Geschwindigkeitsindex muss lediglich ÜBER der v[max] des Fahrzeugs liegen, was bei 6km/h ja recht einfach ist.

Grüße
formica

Hallo,

viel Ahnung von Traktoren habt ihr wohl nicht ???..:smile:

Sofern es sich nicht um einen Spezialtraktor
wie zum B. einen Rasenmähertraktor handelt,sind die meisten
Traktoren sogenannte
Universaltraktoren

die für die verschiedensten Arbeiten konzipiert sind.

Dementsprechend können und müssen am Traktor auch je nach auszuführender Arbeit unterschiedliche Reifen montiert werden.

Dabei gibt der Hersteller für jedes Modell im Betriebshandbuch
die zulässigen Felgen und Reifendurchmesser an
sowie die jeweils zulässige HG
mit der jeweiligen Bereifung.

Ebenso erfolgt der Hinweis,das bestimmte Reifengrößen nur auf dem Felde benutzt werden dürfen.

Speziell bei den „Kleintraktoren“ ist dieses von entscheidender Bedeutung…

Hier mal eine Ansicht solcher…
http://www.landmaschinen-guenther.de/pages/firma.php

Je nach aufgezogenen Reifen liegen die Höchtsgeschwindigkeiten dieser
Traktoren zwischen 4 Km/h und 12 Km/h.

Rein optisch kann man übrigens bei diesen schon einfach erkennen,
welches die „Rennbereifung“ ist…nämlich die größten Reifen…:smile:

Heutzutage,nachdem es nur noch ausländische Produkte in dem Marktsegment gibt,ist das mit der Geschwindigkeit ohnehin hinfällig,da im Ausland generell nur stärkere Traktoren produziert werden,die ohnehin in die 25 Km/h-Klasse fallen bzw. einige sogar in die große.

Und wenn die Reifen nur für 6 kmh zugelassen sind fährt das Teil auch nur noch so schnell?
Ich nehme an du meinst die „zulässige Betriebsgeschwindigkeit des Reifens“?Nun …mit Anhänger am PKW habe ich eine zulässige „Betriebsgeschwindigkeit“ von max 80 kmh.Kann aber bekanntlich durchaus schneller fahren…oder M und S Reifen mit z.B 180 zugelassener Betriebsgeschwindigkeit auf einem 210 PKW:smiley:a ist dann bei 180 automatisch Schluß?
Ein 6kmh Gerät benötigt eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“.Und die ergibt sich aus Drehzahl des Motors, Übersetzung des Getriebes und auch ganz zum Schluß aus dem Abrollumfang des Reifens.
Deswegen werden solche Geräte auf die Kriechgänge reduziert durch eine Schaltkulisse auf dem Getriebe,die nur noch den 1 und/oder 2.Gang zuläßt.Man könnte auch den Anschlag der Regelstange an der EP begrenzen.
Ob das allerdings überhaupt noch machbar ist kann ich nur vermuten,da die Vorschriften vor einigen Jahren geändert wurde.
Eigentlich müssen 6 kmh Geräte schon von Anfang an so konstruiert sein,daß sie nur so schnell fahren können.Eine Drosselung von schnelleren Fahrzeugen ist demnach gar nicht mehr möglich.
Müßte man beim TÜV/Dekra erfragen.

Grüße