Hallo,
ich habe mal ein wenig geordnet:
Ganz unten steht das die Bremswirkung (Betriebsbremse)
2.Achse ungleich ist.
Die Messwerte sehen wie folgt aus für die 2 achse
li 100
re 150
Das bedeutet, dass die Bremse hinten links deutlich weniger bremst als hinten rechts, was im Ernstfall z.B. bei Nässe ein ausbrechen des Autos bewirken kann.
Aber:
Dann kommt aber als Hinweis das die Bremswirkung der
Betriebsbremsanlage die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.
Das verstehe ich nicht so ganz. Steht da wirklich „Betriebsbremsanlage“ oder was von „Feststellbremse“? In der Annahme, dass die sich nicht einfach verschrieben haben.
Schade, dass der TÜV als doch recht teurer Dienstleister es nicht nötig hat, den Kunden vernünftig zu beraten. Das Thema hatte ich heute bei einem Kunden schon einmal.
Ich würde beim TÜV noch mal nachfragen, warum es keine Plakette gibt, obwohl die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind?!
An den Weg in eine Werkstatt führt aber sicher kein Weg dran vorbei.
Beste Grüße
Guido