Was bedeuten diese im PKV-Tarif stehende Texte?

Hallo zusammen,

weiß jemand, was folgende im PKV-Tarif stehende Texte bedeuten?

  1. Bei gesondert berechenbarer ärztlicher und therapeutischer Behandlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt erstattet der Versicherer angemessene Mehraufwendungen von Vergütungsvereinbarungen, sofern diese medizinisch begründet sind.

  2. Der Versicherer erstattet die Differenz zwischen der Wahlleistung Unterkunft im Einbettzimmer zur Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer bei stationärer Krankenhausbehandlung und stationärer Entbindung.

MfG.
NoWo

ganz bestimmt, die jeweilige PKV. Warum nicht dort nachfragen ?

zu 1) es bedeutet, die PKV zahlt nicht alles was die Ärzte empfehlen. Auch bei der PKV gibt es Vereinbarungen was bestimmte ärztliche Leistungen kosten dürfen . Kostet es mehr, dann zahlt die PKV die Mehrkosten, wenn es medizinisch begründet ist.

zu 2)
Willst Du 1-Bett-Zimmer haben, dann zahlt die PKV das nicht voll. Sie erstattet „nur“ den Preisunterschied zw. 1-Bett und 2-Bett-Zimmer.
Beispiel:
1-Bett-Zimmer kostet 120 €/Tag
2-Bett-Zimmer 50 €/Tag

Dann zahlt die PKV dir also für ein gewähltes 1-Bett-Zimmer 70 €/Tag. Rest musst du selbst zahlen.

Aber frag doch bitte vor Vertragsabschluss genau nach, was Dir unklar ist oder was schwer verständlich ist. Die wollen dich als Kunden, also sind sie sehr daran interessiert dir alles zu erläutern.
Oder bleibt gleich in der gesetzlichen Krankenversicherung.

MfG
duck313

Vielen Dank duck313 für deine ausführliche Antwort :slight_smile:

Naja ich hätte gerne eine unparteiische Antwort und da ist die PKV nicht die erste Wahl :smiley:

zu 1) also wenn ich das richtig verstanden habe: sofern die Ärzte ihre Empfehlungen medizinisch begründen können, dann wird es bezahlt (sodass man bei jeder Empfehlung gleich mitfragen muss, ob diese medizinisch begründet werden kann, während man zu diesem Zeitpunkt sicherlich größere Probleme hat); hiermit ist wohl nicht die Chefarzt-Behandlung gemeint (welche wohl vom Chefarzt auch medizinisch begründen werden könnte)?

zu 2) was wäre, wenn das KH keine 2-Bett-Zimmer hat? Dann könnte auch keine Differenz berechnet werden, sodass lediglich das Mehrbettzimmer bezahlt werden würde?

Die Frage nach dem Wechsel hat sich bereits erübrigt, da diese Fragen für mich nicht entscheidend waren (würde es aber dennoch gerne wissen, falls der Fall mal eintritt…)

MfG.
NoWo

Nur mal so als Info. Es wird allgemein angestrebt, Mehrbettzimmer auf max. 2-Betten umzubauen (wenn im Haus mal wieder Geld vorhanden ist und man sowieso modernisiert)
Deshalb ist 2-Bett eigentlich vielerorts schon Standard und kostet nichts extra.

Wenn nicht ,dann wird man wohl Durchschnittspreise zu Grunde legen um die Erstattung für 1-Bett zu bemessen.

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alles klar, vielen Dank :slight_smile:

@nowo1

Ich würde empfehlen, bei jeder angeratenen Sonderbehandlung die PKV zu befragen, ob bei der Indikationslage wirklich auch erstattet wird.
Wir haben derzeit viel Geschiss, weil die angeblich „todsicher“ erstattungsfähige Krebstypisierung eben von der PKV NICHT erstattet wird. Die Begründung sei „grotesk“ sagt das Krankenhaus, die „Maßnahme nicht angemessen“ sagt die PKV.
Hier geht es um einige tausend Euros!

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ja ich habe halt irgendwie die Meinung, dass Versicherungen versuchen sämtliche Leistungen irgendwie abzulehnen, weshalb ich da gerne selbst recherchiere bzw. in den Versicherungsbedingungen nachschaue.
Bei der PKV kommt eine regelmäßige Ablehnung nicht zwingend benötigter Leistungen einem gewissermaßen sogar zu Gute, da die Ablehnung zu einer größeren Preisstabilität führt. Eine lockere Leistungspolitik hingegen führt zu höheren Beiträgen, was wohl auch kaum jemand will…

Naja, das ist zu kurz gesprungen.
Der Wettbewerb unter den PKVen hat sich gewaschen. Man kann sich einerseits nur durch kulante Erstattungen hervorheben, andererseits können die Versicherer das Geld der Beitragszahler nicht sehr gewinnbringend anlegen, da es kaum noch Zinsen gibt.
Dass generell Erstattungsanträge abgewiegelt werden, stimmt nur bedingt, denn seit man seine Rückstellungen mitnehmen kann, könnte ein verärgerter Versicherter auch die Kasse wechseln.

Ich bin seit über 40 Jahren in der Augenoptik tätig und bekomme oft mit, welchen Schikanen die PK-Versicherten ausgesetzt sind und was erstattet wird.
Die Kassen sind erheblich kleinlicher geworden, stellen mehr Ansprüche und regulieren bei Weitem nicht mehr so kulant.

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Wenn du den Versicherer und die entsprechenden Tarife nachlieferst, wäre eine Antwort möglich!

Denn aus deinem Text geht nicht hervor, welche Tarife du überhaupt abgeschlossen hast, bzw. abschließen willst.

Ja, das stimmt :smile:

Debeka, Tarif NW und als Ergänzung Tarif NC wobei die beiden Texte aus dem Tarif NC sind:
Tarif NW
Tarif NC

MfG.
NoWo

Hallo,
die zitierten Passagen aus dem Tarif NC sind in Kombination mit dem Tarif NW nicht von Bedeutung. Soweit statt des Tarifs NW ein Tarif besteht, der bei stationärer Krankenhausbehandlung die Übernahme der Kosten für wahlärztliche Behandlung sowie die Absicherung der Kosten für das Zweibettzimmer vorsieht (das wäre z.B.: der Tarif N) so würden bei stationärer Krankenhausbehandlung zusätzlich die Kosten für das Einbettzimmer sowie die Kosten für eine begründete Liquidation des Arztes oberhalb der Gebührenordnung (GOÄ) abgesichert. Da dieses Leistungsspektrum des Tarifs NC in Kombination mit dem genannten Tarif NW grundsätzlich nicht sinnvoll ist - sieht der Tarif NC zum Ausgleich (alternativ) bei stationärer Krankenhausbehandlung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes vor.
Gruß
J.K.