Was bedeutet bei der befristeten Erwerbsminderungsrente beginnt frühestens im siebten Monat

Hallo Leute :slight_smile:

Hab gerade einen Screenshot hochgeladen, hoffe dass klappt…
Hatte gestern meine Anhörung bei der deutschen Rentenversicherung, der Arzt meinte er würde ein Gutachten verfassen indem er eine befristeten vollen Erwerbsminderungsrente befürwortet.

Da ich das Gefühl habe das es nun klappt mit der Erwerbsminderungsrente hab ich mich bißchen versucht im Internet schlau zu machen, und bin auf den Text gestoßen den ich nicht ganz verstehe mit den sieben Monaten, kann mir das jemand bitte erklären.
Bzw was genau bedeutet dass für mich?

Vielen Dank
Sabine

Hallo,

der Rentenversicherungsträger bzw. der Gutachter muß - so er denn die Erwerbsminderungsrente befürwortet - aufgrund der Krankheitsgeschichte einen fiktiven Zeitpunkt festlegen, an dem der Zustand der Erwerbsminderung eingetreten ist. Von diesem Zeitpunkt an 7 Monate später besteht der Anspruch auf Rentenzahlung.
Diese Vorschrift gilt nicht bei Verlängerung einer zeitlich befristeten Rente.

&Tschüß
Wolfgang

Oh hallo Albarracin, wir hatten ja schon mal das Vergnügen :slight_smile:
Danke für die schnelle Antwort!

Aufgrund dass ich mit diesen psychischen Probleme schon seit meiner Jugend zu kämpfen haben, und diese immer vorhanden, jedoch an Intensität anders sind, wüsste ich jetzt gar nicht genau welchen Zeitpunkt er dann nennen würde?
Bin zuletzt wieder seit 06.02 Krankgeschrieben, aber in Behandlung deswegen schon seit ca vier Jahren.
Den Rentenantrag hab ich im Dezember gestellt, bin Arbeitslos ( da ich meinen Mini Job verloren habe)
Bekomme derzeit Alg 1 + aufstockend Alg 2

Bedeutet momentan beschreite ich sowieso meinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln.

Ich dachte wenn die volle Erwerbsminderungsrente dann bewilligt wurde, würde ich dann meine Ausgerechnete Rente Erhalten ggf auch rückwirkend?

Noch eine Frage habe ich, ist mir eben aufgefallen.

Meine Erwerbsminderungsrente ist ziemlich hoch, wieso ist der Betrag der Erwerbsminderungsrente fast um das fünf Fache höher wie die „normale“ Rentenauskunft?
Liegt das daran dass ich erst 30 Jahre alt bin?

Hallo,

als Eintritt der Erwerbsminderung wird von der Rentenversicherung meistens der Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Die Erwerbsminderungsrente beginnt dann 6 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Die 6-Monats-Regelung wurde vor einigen Jahren eingeführt. Es ist eine finanzielle Entlastung der Rentenversicherung. In den meisten Fällen ist die Krankenkasse belastet, da in den Monaten vor Erstellung des Rentenbescheides meist Krankengeld gezahlt wurde.

Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden fiktive Beitragszeiten bis zum 62. Geburtstag angerechnet.

Gruß
RHW

Vielen Dank für die Erklärung, meine letzte Krankschreibung geht seit den 06.02. 17 und den Rentenantrag habe ich im Dezember gestellt, da war ich aber noch nicht krankgeschrieben, einige Monate davor aber schon, nur hab ich damals noch keinen Rentenantrag gestellt.

Also ist das jetzt wirklich so, dass ich erst in paar Monaten, obwohl ich z. B die Bewilligung nächste Woche erhalte zur vollen Erwerbsminderungsrente erst paar Monate später von den anderen sozialen Leistungen wegkomme und Rente bekommen?

Lieben Gruß Sabine

Gern geschehen.

Die Rentenversicherung muss den Eintritt des Versicherungsfalls prüfen. Üblich ist, dass der Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit als Versicherungsfall genommen wird.

Wenn es nur eine kurze Lücke zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten war, kann in besonderen Fällen ggf. auch der Beginn der vorletzten Arbeitsunfähigkeit genommen werden.

Ggf. mit der Rentenversicherung sprechen und klären, was genau geprüft wird. Ggf. noch Unterlagen nachreichen, die den Gesundheitszustand in der Lücke genauer belegen.

Sonst ggf. bei Erhalt des Rentenbescheides gegen das Datum „Eintritt Versicherungsfall“ Widerspruch einlegen. Ggf. bei der Krankenkasse Unterstützung holen (die Rentennachzahlung bekommt ja zu einem großen Teil die Krankenkasse als Verrechnung mit dem gezahlten Krankengeld).

Oh je, dankeschön jetzt bin ich schlauer und weiß das es nicht so abläuft wie angenommen…

Dachte die Rente wird zum Antragsdatum bei Bewilligung rückwirkend gezahlt.

Tja ich hoffe meine Krankenkasse macht deswegen kein Terz, da ja dann Krankengeld für die sechs Monate von dennen getragen werden muss.
Meine Krankenkasse kommt mir immer ein wenig
Ungeduldig rüber, meine Ärztin meint auch immer nur krankschreiben geht nicht weil die Krankenkasse Druck macht. Deswegen gehe ich demnächst in eine Tagklinik.
Ich würde gerne meine Ärztin entlasten, mich natürlich auch weil es mir sehr unangenehm ist ihr immer zu schildern, dass ich nicht in der Lage bin zu arbeiten.
Deswegen hatte ich die Hoffnung wenn die Rente genehmigt wird mich nicht mehr krankschreiben lassen zu müssen.
Muss ich mich dann in den sechs Monaten bis die Rente gezahlt wird auch immer und immer wieder eine Krankmeldung holen?
Weil Krankengeld wird ja nur gezahlt wenn man Arbeitsunfähig ist?

Vielen Dank
Sabine :slight_smile:

Ja, für die Zahlung des Krankengeldes ist immer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Voraussetzung. Ggf. kann man aber mit dem Arzt längere Zeiträume absprechen (z.B. monatlich).

Wegen des Eintritts des Versicherungsfalls bzw. des Rentenbeginns am besten das Gespräch mit der Krankengeldabteilung der Krankenkasse suchen. Krankenkasse und Krankengeldbezieher haben hier ja das gleiche Interesse: möglichst früher Rentenbeginn

Bei psychischen Erkrankungen ist die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls leider nicht so einfach wie bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Ja genau, wenns danach ginge müsste der Rentenbeginn schon vor vielen Jahren angesetzt werden.

Eine psychische Erkrankung die ensteht wie meintest nicht schlagartig wie ein z. B ein Herzinfarkt,sondern schleicht sich von Zeit zu Zeit immer mehr ein, und plötzlich ist es soweit das man froh ist wenn man wenigstens an paar Tagen mal gut drauf ist,mit den wissen dass es nicht anhält…

Ich hoffe ich habe bald eine Bewilligung in der Hand mit baldigen Rentenbeginn / Zahlung, damit ich mich nicht mehr um meine Existenz kümmern muss, sondern einfach aufs gesund werden.

Mit der Krankenkasse werde ich dann auch nochmal telefonieren und um Hilfe bitten.

Hoffentlich wird die Rente wirklich auch bewilligt, der Psychologe meinte er stimmt einer Rente zu, aber was die Rentenversicherung daraus macht kann er nicht beeinflussen, des klingt nicht sehr ermutigend, ich seh schon die Ablehnung im Briefkasten…

Naja vielen Dank euch!
Lieben Gruß!
Sabine

Danke für die „Krone“!

Neben einer Rentenablehnung und einer Rentenbewilligung kommt es auch häufig zu einer Bewilligung einer Reha.

Wenn bereits eie Reha bewilligt wurde, kann der Rehaantrag u.U. auch als Rentenantrag gewertet werden. Ein Datum vor der erfolgten Reha könnte dann u.U. auch als Eintritt des Versicherungsfalls gewertet werden.

Danke für die „Krone“.