Hi,
ich habe eine Frage zu einem fiktiven Arbeitsvertrag. Hier ist folgende Klausel vorhanden:
„Die beiderseitige Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des §622 BGB“
Ein Absatz ist nicht angegeben. Dieser Paragraph besteht allerdings aus mehreren Absätzen. Hier die beiden ersten:
"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats."
Wenn jetzt der Arbeitnehmer kündigen möchte, gilt doch nur der erste Absatz, oder? Mich macht aber der Begriff „beiderseitig“ stutzig. Gilt hier für eine Arbeitnehmerseitige Kündigung auch Absatz 2?
Konkreter:
Gilt bei einer angenommenen Betriebszugehörigkeit von 14 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oder 5 Monaten zum Monatsende?
Gruß
Midde