Servus,
weder-noch.
bedeutet erstmal nicht, dass irgendjemand irgendetwas umlegt oder bezahlen muss. Der Saldo einer Abrechnung ist das, was beim Abrechnen herauskommt. Bei einer Abrechnung in einer WEG kann ein Saldo zu Gunsten oder zu Ungunsten eines einzelnen Eigentümers herauskommen.
Vorliegend - aber das weißt Du besser als jemand, der nur diesen kleinen Ausschnitt liest - geht es offenbar darum, dass für die Heizungssanierung Kosten angefallen sind, die zu einem Teil nicht aus der Instandhaltungsrücklage entnommen wurden. Möglicherweise war die regelmäßige Einstellung in die Rücklage wie in sehr vielen Objekten viel zu niedrig, und die Rücklage reichte nicht aus; das steht in der „Gesamtjahresabrechnung“ drin, und auch wenn es üblich ist, würde ich so einer Abrechnung niemals zustimmen, wenn sie mir nicht mit ausreichend zeitlichem Spielraum vor der Eigentümerversammlung vorgelegt worden ist.
Das hier
ist Wortgeklingel eines Verwalters, der besonders „kaufmännisch“ klingen will, vermutlich um über jede Kritik erhaben zu sein. Wenn er die nicht aus der Rücklage entnommenen Kosten in die Jahresabrechnung einstellen will, läuft das auf eine Sonderumlage wegen falsch geplanter Instandhaltungsrücklage oder schlampig veranschlagten Kosten für die Heizungssanierung hinaus. Der Verwalter möchte gerne die je nach Zahl der Eigentümer ziemlich sichtbaren Beträge aus dieser Sonderumlage in vier Wochen fällig stellen, hat also offenbar nicht nur ein Problem mit der Finanz- und Projektplanung für das Objekt, sondern auch mit der Liquidität der gesamten Sache.
Kurz:
Ja, offenbar soll der genannte Betrag mit einer sehr kurzen Frist auf die Eigentümer umgelegt werden.
Schöne Grüße
MM