Was bedeutet der Top 6 in der Einladung zur Eigentümerversammlung

Wer kann uns erklären was der TOP 6 bedeutet:

" Top 6: Genehmigung der Einzel- und Gesamtjahresabrechnung

Beschlussvorschlag: Die Einzel- und Gesamtjahresabrechnung für den Zeitraum 1.1.16 bis 31.12.16 wird genehmigt. Dies betrifft auch die Einstellung der restlichen, nicht aus der Rücklage entnommenen Kosten für die Heizungssanierung in Höhe von 26.841,89 €. Die Abrechnungssalden sind zum 20.7.2017 fällig."

Hallo,
Ganz einfach, es wird vorgeschlagen, etwas zu beschliessen.
Wenn die Mehrheit zustimmt, ist es beschlossen, fuer alle.

Das ist mir schon klar! Aber was genau?
Dass die restlichen Kosten auf die Eigentümer bis zum 20.7.17 umgelegt werden sollen oder noch in die Jahresabbrechnung aufgenommen werden oder die Kosten noch aus den Rücklagen genommen werden,…?

Wissen wir doch nicht, Du solltest Die Abrechnung vorliegen haben, und alles genau nachlesen koennen, mindestens 14 Tage vor der Versammlung.
Fuer mich sieht es so aus, als ob normale Nebenkostenabrechnung laufen soll.
Darin enthalten die Abrechnung der Heizungssanierung.
Ein Teil aus der Ruecklage entnommen, der Rest bis zum 20.7. zu bezahlen, Sonderumlage die die Eigentuemer zahlen. Die genauen Betraege sollten in der zugesandten Abrechnung zu lesen sein.

Servus,

weder-noch.

bedeutet erstmal nicht, dass irgendjemand irgendetwas umlegt oder bezahlen muss. Der Saldo einer Abrechnung ist das, was beim Abrechnen herauskommt. Bei einer Abrechnung in einer WEG kann ein Saldo zu Gunsten oder zu Ungunsten eines einzelnen Eigentümers herauskommen.

Vorliegend - aber das weißt Du besser als jemand, der nur diesen kleinen Ausschnitt liest - geht es offenbar darum, dass für die Heizungssanierung Kosten angefallen sind, die zu einem Teil nicht aus der Instandhaltungsrücklage entnommen wurden. Möglicherweise war die regelmäßige Einstellung in die Rücklage wie in sehr vielen Objekten viel zu niedrig, und die Rücklage reichte nicht aus; das steht in der „Gesamtjahresabrechnung“ drin, und auch wenn es üblich ist, würde ich so einer Abrechnung niemals zustimmen, wenn sie mir nicht mit ausreichend zeitlichem Spielraum vor der Eigentümerversammlung vorgelegt worden ist.

Das hier

ist Wortgeklingel eines Verwalters, der besonders „kaufmännisch“ klingen will, vermutlich um über jede Kritik erhaben zu sein. Wenn er die nicht aus der Rücklage entnommenen Kosten in die Jahresabrechnung einstellen will, läuft das auf eine Sonderumlage wegen falsch geplanter Instandhaltungsrücklage oder schlampig veranschlagten Kosten für die Heizungssanierung hinaus. Der Verwalter möchte gerne die je nach Zahl der Eigentümer ziemlich sichtbaren Beträge aus dieser Sonderumlage in vier Wochen fällig stellen, hat also offenbar nicht nur ein Problem mit der Finanz- und Projektplanung für das Objekt, sondern auch mit der Liquidität der gesamten Sache.

Kurz:

Ja, offenbar soll der genannte Betrag mit einer sehr kurzen Frist auf die Eigentümer umgelegt werden.

Schöne Grüße

MM

Nö, eine normale Nebenkostenabrechnung ist das nicht.

Die Eigentümerversammlung soll einer sehr kurzfristig fälligen Sonderumlage zustimmen, weil die Kosten einer Maßnahme völlig aus dem Ruder gelaufen sind. Kein Ruhmesblatt für den Verwalter - deswegen versteckt er sich erstmal hinter Wortgeklingel und hofft, auf diese Weise eher heil aus der Nummer rauszukommen.

Schöne Grüße

MM

Da hilft wohl nur gezielte Nachfrage und ggf. der Antrag, bis zur Klärung eine detaillierte schriftliche Darlegung der Verwaltung vorzulegen. Damit wäre der Haushaltsplan nicht genehmigt und die Hausverwaltung hat Druck. Was ist mit der Rechnungsprüfung? Müsste ja gelaufen sein. Was sagt die denn dszu?
LG