Was bedeutet die Zeugenvernehmung für mich?

Ich habe heute einen Brief bekommen, indem ich eine Vorladung bekommen haben. Zweck: Zeugenvernehmung.

Bin ich somit Beschuldigter, dieser Straftat begangen zu haben oder soll ich lediglich eine Aussage gegen diesen Sachverhalt machen?!

Vielen Dank :wink:

Hallo,

wenn du beschuldigter bist, muß das in der vorladung stehen. Dann hast du in jedem fall ein zeugnisverweigerungsrecht, denn du mußt dich nicht selbst belasten.

Hat die polizei dich nur als zeugen vorgeladen, überlege dir, was geschehen ist und ob du dir selbst schaden könntest. Dementsprechend solltest du deine aussage machen oder eben auch nicht.

Liebgruß

Karsten

Hallo!

Wie der Brief schon sagt, sind sie Zeuge und kein Beschuldigter.
Sie werden vor Ihrer Vernehmung noch einmal ausführlich belehrt und da wird man Ihnen mitteilen, welchen Status sie genau haben.

Das was in der Vorladung steht ist im Moment wichtig und da sind sie „nur“ Zeuge.

Guten Abend!
Die Ermittlungsbehörden unterscheiden Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen!
Der Zeuge „muss“ Angaben zur Sache machen, der Beschuldigte „darf“ sich äußern! Entsprechend unterscheiden sich auch die Belehrungen vor der Vernehmung.
Wenn Sie also als „Zeuge“ vorgeladen werden, geht der „Ermittler“ davon aus, dass Ihre Wahrnehmungen als Zeuge der Angelegenheit den Ermittlungen dienen können.
Theoretisch kann ein Zeuge, wenn es der Vernehmungsverlauf hergibt, auch (unter Belehrung) zum Beschuldigten gemacht werden. Aber ob das in diesem Fall denkbar ist, wissen nur Sie :smile:
Gruß,
Christian

Hallo,

es handelt sich um eine Zeugenvernehmung, Du bist also Zeuge und nicht Beschuldigter. Wenn Du Dich über Deine Rechte als zeuge informieren willst, kannst Du das in der Strafprozessordnung (StPO) nachlesen.

Grüße
Helmi

Hallo,

wie der Begriff „Zeugenvernehmung“ schon impliziert, geht es hier um eine Vernehmung als Zeuge.
Ansonsten würde dort „Beschuldigtenvernehmung“ stehen müssen.

Viele Grüße

hi,
wenn du miderjährig bist dann kannst du auch als beschuldigter in einer zeugenvernehming vernommen werden weil minderjährige laut gesetz keine beschuldigten sein können. aber ich nehme mal an das du älter bist.
also bei einer zeugenvernehmung kannst du deine aussage verweigern wenn du mit dem beschuldigten verwandt bist.
aber die belehrung wird der kriminalbeamte vor der vernehmung mit dir durchgehen und er fragt dich dann auch ob du sie verstanden hast. Brauchst dir nur die §§52, 55, 57 StPO durchlesen und dann weiß man auch bescheid. wenn du noch fragen oder irgendwas nicht verstanden hast kannst du ja schreiben

Sicherlich steht in der Vorladung auch, aufgrund welchem Anlass Du geladen wurdest. Verkehrsunfall, Betug, Körperbverletzung, usw.
Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei gibt es nicht. Solltest Du da aber nicht erscheinen, kannst Du auch vom Richter oder Staatsanwalt vorgeladen werden. Dorthin musst Du aber kommen.
Lautet Deine Vorladung bei der Polizei auf „Zeuge“, bist Du keinesfalls Beschuldigter. Man wird Dir auch keine Straftat vorwerfen. Wie Du schon richtig vermutest, wirst Du als Zeuge zu dem Vorfall vernommen.
Zu allererst wirst Du von dem Beamten belehrt, über Deine Rechte und Pflichten als Zeuge. Sollte da was unklar sein, frag nach.
Von Dir werden die Personalien erhoben. Name, Anschrift, Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit, sowie der evtl. Verwandschaftsgrad zum Beschuldigten, der Dir ebenfalls genannt wird.
Danach wird Dir Gelegenheit gegeben, Deine Wahrnehmungen zu äußern, die dann aufgeschrieben werden und zu zum Schluss unterzeichnen darfst. Eine Ablichtung hiervon erhältst du nicht.
Aber ansonsten ist das eine lockere Sache. Polizisten sind auch nur Menschen, mit denen man reden kann. (Und vergiß nicht, der beamte will ja was voon Dir.)
Sollten noch fragen sein…

Schönen Gruß
C.

Hallo

Nun, wenn im Brief ausdrücklich „Zeugenvernehmung“ steht, dann wird es auch so eine sein. Also nicht als Beschuldigter. Allerdings wird man vor einer Vernehmung immer auch über seine Rechte Belehrt und da muss der Beamte auch sagen, welchen Status man hat. Also Zeuge, Beschuldigter oder Betroffener. Da nochmal genau hinhören. Dann kann man nichts falsch machen.

Gruß

Wenn du als Zeuge aussagst, bist du Zeuge von was auch immer passiert ist. Ansonsten würdest du zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden…

Gruß

Hallo!

Eine Vernehmung als Zeuge bedeutet, dass Sie zu einem Sachverhalt, den Sie beobachtete haben oder zu dem vermutet wird, dass Sie sonst irgendwie Angaben machen können, befragt werden.

Sie sind NICHT irgendeiner Tat beschuldigt! Es ist auch nicht so, dass Sie für oder gegen etwas/jemanden aussagen sollen, sondern es nur ihre wahrheitsgemäßen Angaben zu einer bestimmten Sache gefragt.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo Du,
wie der Zweck „Zeugenvernehmung“ schon sagt: Du bist Zeuge zu einem Sachverhalt und die Polizei oder der Staatsanwalt halten Deine Aussage für wichtig um einen Sachverhalt aufzuklären.
Wärest Du Beschuldigter im Verfahren, hättest Du eine Vorladung zur „Beschuldigtenvernehmung“ erhalten (wie es der Name schon sagt:wink:)
Auf die Vorladung der Polizei musst Du übrigens nicht erscheinen. Wenn Dich allérdings der Staatsanwalt vorlädt (und das macht der, wenn Deine Aussage wichtig ist)musst Du erscheinen und aussagen. Es ist Deine Entscheidung…Denke aber immer daran-wenn Du selbst mal Geschädigter bist, wirst Du froh sein, wenn sich jemand als Zeuge zur Verfügung stellt.

Dachsgruß

Wenn du Beschuldigter wärest, würde es Beschuldigtenvernehmung heißen :wink:
Du sollst nur über einen Sacherhalt aussagen.
Sollte nicht zu schwer sein zu erraten welchen.^^

Hallo!

Die Antwort ergibt sich schon aus der Sachverhaltsdarstellung. ZEUGENvernehmung, ansonsten wäre es eine Beschuldigtenvernehmung.

MfG

André Glowniak

Als Zeuge. Sagt ja schon das Wort Zeugenvernehmung. :smile:

Du sollst zu einem Sachverhalt eine Zeugenaussage machen. Wenn Du ein Beschuldigter (Täter) wärst, würdest Du zunächst von der Polizei vorgeladen werden, um eine Aussage zu machen.

Ein Zeuge ist jemand, der etwas beobachtet, gesehen usw. hat.

Guten Tag

Keine Angst.eine Zeugeneinvernahme ist wirklich nichts schlimmes,solang man bei der Wahrheit bleibt.
Da wird gefragt,was du gesehen hast.

Lieber Gruss

Franziska

Hallo,

bei einer Zeugenvernehmung bist du, wie das Wort schon sagt ZEuge.

LG

Was könntest Du als Zeuge schon aussagen, Du hast doch garnichts gesehen.Du verstehst mich !!!Du kannst nämlich vom Zeugen schnell zum Angeklagten werden.

Ich habe heute einen Brief bekommen, indem ich eine Vorladung
bekommen haben. Zweck: Zeugenvernehmung.

Bin ich somit Beschuldigter, dieser Straftat begangen zu haben
oder soll ich lediglich eine Aussage gegen diesen Sachverhalt
machen?!

Vielen Dank :wink: