Sicherlich steht in der Vorladung auch, aufgrund welchem Anlass Du geladen wurdest. Verkehrsunfall, Betug, Körperbverletzung, usw.
Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei gibt es nicht. Solltest Du da aber nicht erscheinen, kannst Du auch vom Richter oder Staatsanwalt vorgeladen werden. Dorthin musst Du aber kommen.
Lautet Deine Vorladung bei der Polizei auf „Zeuge“, bist Du keinesfalls Beschuldigter. Man wird Dir auch keine Straftat vorwerfen. Wie Du schon richtig vermutest, wirst Du als Zeuge zu dem Vorfall vernommen.
Zu allererst wirst Du von dem Beamten belehrt, über Deine Rechte und Pflichten als Zeuge. Sollte da was unklar sein, frag nach.
Von Dir werden die Personalien erhoben. Name, Anschrift, Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit, sowie der evtl. Verwandschaftsgrad zum Beschuldigten, der Dir ebenfalls genannt wird.
Danach wird Dir Gelegenheit gegeben, Deine Wahrnehmungen zu äußern, die dann aufgeschrieben werden und zu zum Schluss unterzeichnen darfst. Eine Ablichtung hiervon erhältst du nicht.
Aber ansonsten ist das eine lockere Sache. Polizisten sind auch nur Menschen, mit denen man reden kann. (Und vergiß nicht, der beamte will ja was voon Dir.)
Sollten noch fragen sein…
Schönen Gruß
C.