Was bedeutet Entpflichtung eines Pfarrers?

Bislang habe ich nur Beispiele gefunden wie „wegen Verdachts sexueller Übergriffe“ oder „aus gesundheitlichen Gründen“.

Beruht eine Entpflichtung auf einer freiwilligen Entscheidung des Pfarrers oder „wird er gegangen“?

Vielen Dank schon einmal für die Mithilfe

Hallo Magictune

Mit dem Link

http://www.priesternetzwerk.net/gfx/pdf/GEHORSAM%20_…

findet sich eine(zugegebenermassen etwas schwer verständliche) Definition unter „f) Wegfall des Gesetzeszweckes“.

Hoffe, es helfe weiter. Mir selbst ist der Begriff nicht bekannt.

Beste Grüsse
Eule

Hallo,

ich glaube, wenn sich ein (katholischer)Pfarrer dazu entschließt, mit einer Frau zusammen leben zu wollen, kann er selbst seinen Pfarrerdienst aufgeben, bzw. wenn das Bistum davon erfährt, wird er sowieso suspendiert.

lg

Hallo,
der Erzbischof wird den Pfarrer „entpflichten“, d.h. er wird seines Amtes enthoben und darf in seinem Seelsorgebereich nicht mehr tätig sein. Was die betreffende Person dann allerdings danach macht, ist mir auch nicht bekannt. Viele ziehen sich zurück oder gehen gar ins Kloster. Allerdings ist die Entpflichtung sicher auch mit materiellen Einbußen (Entlohnung, Wohnraum, etc.) verbunden.
Nähere Informationen erhält man beim erzbischöflichen Vikariat.
Grüße
Raimund

Mit der Funktion „Pfarrer“ ist die Leitung einer Gemeinde verbunden. Derjenige, der die Leitung übertragen hat (und das kann je nach Kirchenverfassung ein Kirchenvorstand oder der Bischof o.ä. sein), kann diese Leitung auch wieder entziehen. Das Wort Entpflichtung bedeutet, dass der Entpflichtete von den ihm übertragenen Pflichten entbunden wird; gleichzeitig damit werden ihm aber auch immer die mit diesem Amt verbundenen Rechte entzogen. Man könnte also auch von „Entrechteter“ sprechen, aber der Ausdruck ist in diesem Zusammenhang ungewöhnlich.

Im katholischen Kirchenrecht gibt es neben dem Amt, von dem jemand entbunden werden kann, noch den Stand als Kleriker, der durch die Priester- oder Diakonenweihe verliehen wird. Canon 290ff CIC regelt, dass jemand durch ein kirchenrechtliches Urteil oder als verhängte Strafe diesen Stand verliert. Wie bei der Entpflichtung im Hinblick auf ein Amt z.B. für eine Gemeinde verliert der Kleriker mit der Entlassung aus dem Klerikerstand alle damit verbundenen Rechte und wird von den Pflichten (außer ggf. der Zölibatsverpflichtung) entbunden.

Hallo magictune,

diese Antwort habe ich von einem bekannten erhalten, der Spezialist im (katholischen) Kirchenrecht ist:

„eine eindeutig Antwort ist hier schwierig. Entpflichtung bedeutet, dass der Betreffende vorläufig sein Amt etwa als Pfarrer nicht mehr ausüben muss und darf. Das entspricht in etwa einer Suspension. Eine Entpflichtung kann mit Einverständnis des Betreffenden geschehen oder auch ohne. Der Betreffende behält grundsätzlich sein Amt, darf und muss es aber nicht ausüben.“

Ich hoffe, ich bzw. mein Bekannter konnten dir weiterhelfen!?

LG Robert

Hallo,

ich habe gerade gesehen, dass deine Anfrage bei mir als nicht beantwortet registriert ist. Hast du meine Antwort, die schon ca. 12 Tage zurückliegt nicht bekommen?
VG

Bernd

Soviel ich erfahren habe bedeutet dies, dass der Pfarrer seines Amtes enthoben wird, ohne dabei die Priesterweihe (wenn er katholisch ist) zu verlieren. Aber ich bin kirchenrechtlich keine Fachfrau und man könnte es vielleicht noch besser im Internet recherchieren.

Regine