Hallo Mirco,
irgendwie funktioniert das mit den direkten Antworten aus meinem Mailprogramm nicht richtig. Und die Mailfunktion von w-w-w.de ist ziemlicher Schrott. Deswegen schlage ich vor, dass wir die Kommunikation hier im Forum weiterführen. So haben auch andere etwas davon .
Menschliche Fundamentalgleichheit ist nichts anderes, als der Umstand, dass alle ::Menschen prinzipiell gleich sind. Dies sollte nicht mißinterpretiert als „gleich“ in allen ::Attributen eines Menschen wie Intelligenz, Größe, Hautfarbe, Geschlecht, Haarwuchs ::oder ähnlichem. Sondern es bezeichnet die allgemeingültige (fundamentale) Gleichheit ::des einzelnen Menschen bezüglich seiner Menschenrechte. Es wird behauptet, dass ::Rechtsextremismus diese Gleichheit verneint ( vgl. Stichwörter wie Sklaverei, Holocaust ::u.ä.)
SInd wir Menschen nicht alle gleich (vor dem Gesetz), unabhängig von Geschlecht, :Abstammung, Rasse, Herkunft, Glauben etc…?
Was meinst du mit: Dies sollte nicht mißinterpretiert als „gleich“ in allen Attributen eines :Menschen wie Intelligenz, Größe, Hautfarbe, Geschlecht, Haarwuchs oder ähnlichem.
Du gibst Dir die Antwort ja schon selbst , wenn Du schreibst: „SInd wir Menschen nicht alle gleich (vor dem Gesetz), unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Herkunft, Glauben etc…?“
Die Antwort auf die Frage ist: Ja! Das Gesetz hält „nur“ schriftlich fest, welche Regeln gelten, welche Rechte oder Pflichten bestehen. Die Menschenrechte sind universal, d.h. allgemein gültig (vgl. ERMK und rechtlich ohne zwingende Bindungswirkung die UN-Menschenrechtscharta). Sie gelten (in der Theorie) auch ohne, dass sie schriftlich fixiert werden.
Sobald der einzelne Mensch mit seiner Geburt existiert, besitzt er auch diese Rechte. Und dies unabhänig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Herkunft, Glauben. Dies sind nur seine individuellen Attribute (=Eigenschaften). Und sie machen den Menschen zwar z.B. im Aussehen unterschiedlich (=ungleich), jedoch nicht in seinen universalen Rechten.
Gruß
vdmaster