Was bedeutet FG BVerfG II

Guten Tag,

ich schreibe gerade an einer rechtswissenschaftlichen Arbeit und bin auf eine Quellenangabe gestoßen, in der auf einen Autor in „FG BVerfG II, Seite …“ verwiesen wird. Römisch zwei wird wohl für Band 2 einer Buchreihe stehen, für was aber steht das Kürzel „FG BVerfG“.

Kann mir da irgendjemand helfen?

Vielen Dank, Lea

Hallo Lea,

stell Deine Frage mal im Rechtsbrett. BVerfG ist das Bundesverfassungsgericht, und offensichtlich gibt es ein(e(n)) mindestens zweibändige(s,n) FG zum 25-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts. Was das allerdings ist (Fragen-Gatalog? Feier-Gabe? Fach-Gesetz?), hab ich nicht rausfinden können. Die Juristen könnten’s aber wissen.

Liebe Grüße
Immo

Hallo,

steht das Kürzel „FG BVerfG“.

ich nehme an, das steht für Finanzgericht/Bundesverfassungsgericht.

Aber warum hast du das nicht im Rechtsbrett gefragt? Wäre doch naheliegend:smile:

Gruß, jenny

Servus, Immo:smile:

gugelt man mit „FG BVerfG“

http://www.google.at/search?q=FG+BVerfG&ie=utf-8&oe=…

und liest 2 - 3 Einträge, wird sogar ein Laie wie ich fündig…*lach*,
aber das hieße ja…lass’ ma das:smile: scnr.

Lieben Gruß, jenny

Hallo Jenny!

ich nehme an, das steht für
Finanzgericht/Bundesverfassungsgericht.

Das nehme ich nicht an. Googelt man nämlich nach „FG BVerfG“ (mit Anführungszeichen), so findet man

http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=%22FG+BVerfG…,

also jede Menge Literaturangaben. Ich hab dann mal versucht, FG Bundesverfassungsgericht 1976 zu googeln, weil das ja die Jahreszahl ist, die bei der Literaturangabe immer steht, und fand im dritten Link den Hinweis „FG z. 25 jähr. Bestehen des BVerfG 1976, Bd. I, S. 569 ff.“, was mich zu dem Schluss führte, welchen ich dem UP bereits mitteilte.

Ich glaube jedenfalls nicht, dass das Bundesverfassungsgericht ein eigenes Finanzgericht besitzt, welches seine Beschlüsse auch noch als mehrbändiges Werk zum 25-jährigen Bestehen veröffentlicht.

Liebe Grüße
Immo

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Wie das stimmt, was du da anmerkst!!!:smile:, lieber Immo,

Ich glaube jedenfalls nicht, dass das Bundesverfassungsgericht
ein eigenes Finanzgericht besitzt, welches seine Beschlüsse
auch noch als mehrbändiges Werk zum 25-jährigen Bestehen
veröffentlicht.

Ich dachte eher an Finanzgerichtsurteile, die an BVerfG. weitergeleitet wurden - zumindest hab’ ich einige Beiträge so verstanden - aber, wie sich zeigt, was ich versteh’. muss ja noch lang nicht stimmen…*lach*

Ich glaube aber (hoffe zumindest…*g*), mittlerweile hab’ ich’s:

FG Festgabe; s. bezüglich Festgaben u. ä. allgemein auch unter FS

aus:http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FS…

Jedenfalls warst du mit deiner „Feiergabe“ ja direkt dran:smile:

Lieben Gruß, jenny

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Christian Starck (Hrsg), Martin Drath et al.

Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz:
Festgabe aus Anlass d. 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts

Band I
Verfassungsgerichtsbarkeit
Band II
Verfassungsauslegung

Verlag Mohr, Tübingen, 1976
ISBN 3166388729 Buch anschauen

Danke !
„Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts“

Leute, Ihr seid klasse - Danke !

Lea