Hallo,
will es mal mit einfachen Worten versuchen, auch wenn es etwas schwieriger ist.
Grundsätzlich versteht der Laie unter formularvertraglich eine Vereinbarung, die bereits in einem Formular enthalten vorgedruckt ist.
Tatsache ist aber, dass alle Klauseln, die ein Vermieter mehrfach verwendet - auch dann wenn er diese handschriftlich einträgt oder sich selbst aus einzelnen Bausteinen Mietverträge bastelt - als formularmässig gelten.
Also - zumindest hier mal - die einfache Formel. Alles was vertraglich mehrfach mit denselben Texten verwendet wird ist ein Formular, wenn sie derselbe Vermieter mehrfach verwendet oder wenn diese für einen bestimmten Vorgang ( z. B. Vermietung von Wohnraum ) benutzt werden.
Gruss Günter
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