Was bedeutet Maas' Ankündigung in der Praxis

Hallo,

Maas twitterte heute Nacht, man solle nicht ins Ausland fahren.

„Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.“

Mal den Spaß „unendlich Urlaub“ beiseite gelassen, was bedeutet dieser Satz in der Realität? Nehmen wir mal an, man würde Urlaub in XYZ machen (gebucht, bezahlt, keine Reisewarnung, Storno wäre 100% kostenpflichtig). Kurz vor der Abreise gibt es keinen offiziellen Rückflug mehr aus XYZ. Was wären die Folgen? Welche Möglichkeiten hätte man?

Vielleicht wären die Bretter für allgemeines Recht und Arbeitsrecht angebrachter…

Grüße
Pierre

Als was wurdest du den Tweet bezeichnen?

Ich denke, es geht ihm darum, dass es keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für XYZ als Zielland gibt.

Ist nicht der Maas der Chef von diesem Amt? Eine Versicherung könnte ja auf die Idee kommen, ein Tweet von ihm reiche aus, um dem Reisenden die Schuld oder eine Mitschuld an dem entstandenen Schaden zu geben.

Was das Wort „Reisewarnung“ bedeutet, ist (wie vieles in Deutschland) eng beschnitten festgelegt. Das Auswärtige Amt hält sich mit diesem Begriff in Zusammenhang mit Corona zurück. Die Tagesschau schreibt dazu:

Bisher hatte das Auswärtige Amt […] nur von Reisen […] abgeraten - eine Warnung gibt es bisher nur für die chinesische Region Hubei […]. Reisewarnungen werden nur bei einer akuten Gefahr für Leib und Leben ausgesprochen und sind daher selten. Sie können eine kostenfreie Stornierung von Reisen ermöglichen.
(Hervorhebung von Pierre)

Vielleicht nimmt man Rücksicht auf die TUI und andere Reisekonzerne.

Das Problem: im Land XYZ gibt es keine akute Gefahr für Leib und Leben. Von 400.000 Einwohnern sind 6 registriert erkrankt. Was aber, wenn sich die dortige Regierung entschließt, dass, bis auf Warenlieferungen, keine Flieger mehr auf der Insel landen und starten? Ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitgeber die Zahlung des Gehaltes einstellen darf. Wie kann man sich dann dort versorgen? Darf der AG eine Kündigung aussprechen? Bzw. welche Chance hätte eine Kündigungsschutzklage? Was passiert, wenn das Hotel die Gäste raus schmeißt und schließt?

So ein bisschen denke ich dabei an den Film „Terminal“.

Grüße
Pierre

Hi,

Kündigung bezweifle ich, da du aber die nach dem Urlaub vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringst, bekommst du sicherlich kein Geld.
Vielleicht kannst du dich nach Schließung des Hotels irgendwo für teuer Geld privat einmieten und versorgen?
Bis Heiko dich für ebenso teuer Geld abholen tut? Daher sollte man sich bei der
Botschaft/Konsulat als gestrandeter Urlauber melden. Dort bekommt man im Notfall Tipps und Geld.
Man macht halt das, was man als Nicht-Pauschalurlauber halt auch so macht.
Grüße
miamei