Was bedeutet 'nein' bei versuchter Straftat?

Hallo zusammen,
wenn in einem Brief zur schriftlichen Äußerung als Zeuge von der Polizei steht
„Straftat: X, Versuch: Nein“

Was bedeutet das? Wird dem Beschuldigten jetzt die Straftat vorgeworfen oder nicht?

Vielen Dank

Hallo Piotr09,

das bedeutet, dass es sich um eine vollendete Tat handelt, nicht also um ein Straftat, welche nicht „nur“ versucht wurde.

Gem. § 22 StGB ist ein Versuch einer Straftat dann gegeben, wenn der Täter zur Verwirklichung der Tat unmittelbar ansetzt. Gem. § 23 Abs. 2 StGB kann (nicht: muss) die Strafzumessung gemildert werden.

Zum Punkt des Tatvorwurfes: bei einer schriftlichen Äußerung als Zeuge (siehe § 48 ff. StPO) wird diesem keine Straftat vorgweworfen, denn dann wäre sein Status der eines Beschuldigten. Dies dient der Sachaufklärung, um dem Zeugen Gelegenheit zu geben, über den Gegenstand der von ihm zu machenden Aussagen Klarheit zu erhalten.

MfG
Daniel