WAs bedeutet rechtlich unmittelbar zeitlich?

Ich habe folgende Sachlage: Auf kostenlosen 10-Minutenparkscheinen steht dass „die Verwednung von mehr als einem 10-Minutenparkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge unzulässig ist“.

Was ist nun unmittelbar? 1, 2 oder 5 Minuten? Gibt es da einschlägige Rechtsprechungen?

Finde es nämlich eine Dreistheit weil das Parkschein System lässt 1-minütig keinen neuen Schein zu, aber nach 2 Minuten nach Ablauf des Vorherigen Scheins kann man wieder einen neuen ziehen, jedoch ist das anscheined verboten?
Wäre super wenn mir hier jmd helfen könnte…

Hei, habe keine ahnung!!!

Hi, das ist ja mal ´ne gute Frage. Ich denke, wenn das Parksystem es 2 Minuten nach Ablauf des vorigen Scheins zulässt, dass ein neuer 10-Minutenschein gezogen werden kann, ist dies erlaubt und auch nicht mehr unmittelbar. Unmittelbar ist für mich, umgehend im Anschluss an etwas. Ist aber nur meine Meinung, kenne hier keine Rechtsgrundlage.

Unmittelbar bedeutet, direkt nacheinander, also ohne Zwischenzeit. Demnach wird eine Minute später nicht mehr unmiuttelbar sein.
Aber: Ein Richter wird dieser Formulierung auslegen nach dem, was gewollt ist. Im Ergebnis wird es so aussehen, dass ein Nachziehen eines solchen Tickets dann nicht zulässig ist, wenn das gleiche Fahrzeug länger als die kostenlose Zeit auf dem Parkplatz steht. Wahrscheinlich wird ein Richter ach ein leichtes Umstellen des Fahrzeugs für unzulässig halten.
Aber probier es aus.
Gruß
Jürgen

Hallo,
das heißt, dass Du nach 10 Min wegfahren musst. Die Parkwächter schreiben sich nämlich oft die Autonummer und Zeit auf und kommen zurück. Bei einem neu gezogenen Schein zahlst Du Strafe.
Das ist wie beim normalen parken, wenn Du (wie früher) Münzen nachgeworfen hat.

Viele Grüße
Uli

Hallo Sebastian,

Ich habe bei mir im Ordnungsamt nachgefragt, hier wurde mir gesagt, dass nachdem man geparkt und ein Ticket gezogen hat, verpflichtet ist, die Parkfläche zu wechseln oder ggf. für geraume Zeit die Parkfläche verlassen muss.

Sie wollen halt nicht das einer 5 mal hintereinander ein Ticket nimmt und hier den Parkplatz für andere länger blockiert.

Sorry mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Grüße Sandra

Rechtsprechung zum Thema ist mir nicht bekannt. Aber „zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgend“ heißt nach meiner Einschätzung lückenlos, also keine Zeit dazwischen. Ist 1 Minute vergangen, ist es nicht mehr unmittelbar aufeinanderfolgend.

Hallo Herr Badsinger,
tut mir leid da kenn ich mich nicht aus.
Liebe Grüße
Silly55

Hallo!
Wenn ich es recht verstehe muss eine kurze (1 oder 2 minütige) Pause auf dem Parkschein dokumentiert sein. So soll gewährleistet werden, dass man nach 10 Minuten erneut ein Parkschein gezogen und bezahlt wird.

Hallo habe auch keine ahnung.K.H.

Hallo, ich kann dir leider nicht helfen. Frage doch beim Ordnungsamt der Stadt/Ort nach.
Viele Grüsse - Rat

Unmittelbar (hier Zeitlich) ist nicht genau in Gesetzesschrift gegeben. Da haben die Gerichte unterschiedliche Zeitraum-Auffassungen.
Um sicher zugehen sollte man einen ein Zeitraum von mindestens 3 Minuten rechnen. Da ein Anhalten im Parkverbot erst nach Ablauf der 3. Minute als &gt:stuck_out_tongue_winking_eye:arken