Moin moin!
Wenn auf der Sammelbestätigung über Geldzuwendungen eines Tierschutzvereins der Vermerk steht „Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind“, was bedeutet das?
Darf man solch einen Beleg nicht bei der privaten Steuererklärung einreichen?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß,
Christoph