Hallo,
kann mir jemand sagen, was unmittelbar im Rechtsverkehr bedeutet.( 3 Tage, 4 Tage, 5 Tage ect?) Vielleicht weiss ja jemand auch wo es legal definiert ist?
Danke
Hallo,
kann mir jemand sagen, was unmittelbar im Rechtsverkehr bedeutet.( 3 Tage, 4 Tage, 5 Tage ect?) Vielleicht weiss ja jemand auch wo es legal definiert ist?
Danke
Hallo Klaus,
vielleicht könnte Dir weiterhelfen, daß der (zeitliche) Begriff „UNVERZÜGLICH“ gesetzlich als „ohne schuldhaftes Zögern“ definiert ist.
Die Legaldefinition findest Du in § 122 I BGB.
MfG
Tim Treude
http://www.tim-treude.de
Hallo!
„Unmittelbar“ ist – soweit ich weiß – nicht eindeutig definiert.
Es bedeutet im Allgemeinen „sehr zeitnah“. Derjenige, der einer Verpflichtung „unmittelbar“ nachzukommen hat, muss sich um möglichst umgehende Erfüllung bemühen und dem anderen darf durch Nichterfüllung oder Verzögerung kein Schaden entstehen.
Gruß
Paula
Hallo Klaus,
es handelt sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, den man immer nur im Zusammenhang mit der konkreten Situation definieren kann. Du müsstest also schon sagen, worum es konkret geht. Ist z.B. eine Sitiation betroffen, in der so große Gefahren bestehen, dass innerhalb von Sekunden oder Minuten gehandelt werden muss, ist dies etwas anderes, als wenn es ausreichend ist sofort einen Auftrag an einen Dritten zu erteilen, um hiermit seiner eigenen Verpflichtung nachzukommen, der dann selbst einige Tage braucht, um eine Gefahr zu beseitigen. Dann wäre es durchaus zulässig, sich z.B. einige Angebote machen zu lassen und innerhalb einiger Tage den Auftrag zu erteilen. Kommt also ganz darauf an, wie der Jurist sagt.
Gruß vom Wiz
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