Liebe/-r Experte/-in,
ich adaptiere (Synchronübersetzung) gerade einen amerikanischen Film, in dem dieser Begriff auftaucht und habe zur Erläuterung untenstehende Anmerkung in meinen Text geschrieben. Ich würde mich über eine Kritik sehr freuen. Was entspricht nicht den Tatsachen und was ist falsch formuliert?
" „Wrongful Death“ ist ein Begriff aus dem amerikanischen Rechtssystem, der meines Wissens keine Entsprechung im deutschen Recht hat. Es geht dabei darum, jemanden, der (mit)verantwortlich für den Tod eines Menschen gemacht werden kann, zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und finanziell zu belangen – vor allem auch dann, wenn der Todesfall strafrechtlich nicht verfolgt wurde. Manchmal wird das mit „widerrechtliche Tötung“ übersetzt. „Fahrlässige Tötung“ (nur strafrechtlich relevant) oder gar „Totschlag“ (muss persönlich begangen worden sein) haben damit nichts zu tun."
Herzlichen Dank
Michael