Was meint die Versicherungsbranche mit „innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren“? Ist dort jährlich oder alle zwei Jahre gemeint?
Hallo.
Eigentlich trifft es die Aussage schon sehr genau.
Damit sind nicht 2 „feste“ Jahre gemeint, sondern eben 2 aufeinanderfolgende.
Beispiel:
2012+2013
2014+2015
= jeweils 2 Jahre
2012+2013
2013+2014
= jeweils 2 aufeinanderfolgende Jahre
Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB
Guten Tag,
ein Kalenderjahr dauert vom 01.01.-31.12.
Angefangene Jahre zählen aber mit.
Z.B. Versicherungsbeginn= 01.12.2011
Dann endet das zweite Kalenderjahr am 31.12.2012.
Gruß
Harald Wesely
Ah ja,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das würde ja theoretisch bedeuten, dass man eine bestimmte Leistung im Dez. 2012 und dann wieder im Jan. 2013 beanspruchen könnte.
l.G.
Hallo, Angelika M.,
der Zusammenhang wäre jetzt auch ganz nützlich gewesen, bei dem dieser Wortgebrauch aufgetaucht ist.
Ich vermute mal, es geht hier um eine Leistungsbegrenzung, wie z.B. für Brille, Kur, Zahnersatz, was auch immer.
Es ist hier tatsächlich im Rhythmus von 2 Jahren gemeint.
Jedoch nicht einfach alle 2 Jahre, sondern man bezieht sich jeweils auf das aktuelle Jahr plus das Vorhergende.
Könnte man in 2 aufeinander folgen Jahren nur eine bestimmt Summe beanspruchen, bedeutet das für 2013, daß 2012 und 2013 zusammen gesehen werden.
In 2014 wird dann 2013 und 2014 zusammen gesehen.
Beantwortet das die Frage? Sonst sollte man vielleicht wirklich den ganzen Satz wissen, bzw. das Dazugehörige.
Liebe Grüße
Michael Rischer
PKV-Spezialist
home: pkv-netz.com
Hallo,
nach dem Text heißt es, gem. Vertrag (PKV) werden die Kosten für Sehhilfen bis max. 600 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass Anspruch in etwa alle zwei Jahre besteht, theoretisch im Dez. 2011 und dann frühestens wieder Jan. 2013.
Liebe Grüße von Angelika
Hallo, Angelika M.,
dann habe ich mit meiner Vermutung ja richtig gelegen. Ich denke, Sie haben es schon richtig
verstanden. Ich habe es ja in der vorherigen Mail genau erklärt.
Freundliche Grüße
M.Rischer