Hallo,
wenn ein Ausländer Deutscher geworden ist, sagt man oft „Er hat den deutschen Pass“.
Bekommt jemand im Augenblick der Erklärung zum Deutschen, wirklich einen Pass? Oder ist es nicht eher eine Einbürgerungsurkunde oder ähnliches, mit der er dann bei der entsprechenden Dienststelle einen Personalausweis oder einen Pass beantragen kann? Den letzteren braucht man ja auch als geborener Deutscher in der Regel gar nicht, den beantragt man erst, wenn man erstmals in ein Ausland reisen will, in dem der Personalausweis zur Identifizierung nicht ausreicht.
Grüße
Carsten