Was braucht mein Kind für alleinigen Urlaub

Hallo zusammen,

ich bin jemand der noch nie weiter im Urlaub war und auch noch nie geflogen ist.
Ist einfach nicht mein Ding. Allerdings habe ich daher keine Ahnung was meine 16 jährige Tochter nun an Papieren oder Formularen dafür dabei haben muss. Sie wird mit Ihrem Freund für eine Woche nach Italien fliegen.

Braucht Sie dafür noch etwas ausser Ihren Personalausweis und viellecht eine Auslandskrankenversicherung ?

Besten Dank
Abacuss

Hi.

Zu erst: Es gibt keine gesetzliche Regelung, ab welchem Alter ein Kind/Jugendlicher allein verreisen darf. Natürlich ist bei dem Reiseziel Italien der Perso ausreichend. Allerdings würde ich ihr eine unterschriebene Einverständniserklärung, sowie eine Kopie deines Ausweises mitgeben.
Eine Auslandskrankenversicherung kann natürlich nicht schaden, ist aber auf keinen Fall zwingend. Ansonsten gibt es nichts wesentliches zu beachten.

Nur ergänzend:

KK fragen wie es mit Rückholung ist, dies ist wohl ein teures Problem. Mal schauen viele Mitgliedschaften bei ???, versch. Autoclubs, Hilforganisationen haben sowas als Leistung!

Eine kurze Auslandskrankenvers. kostet aber auch nicht die Welt.

Für Italien dürfte eine deutsche Einverständniserklärung ausreichen.

Ich würde die Tour, großzügig, beschreiben, also mit wem, Zeitraum - Zuschläge für Verspätungen usw. zugeben-, ungefähre Reiseroute.

Na dann, viel Spass für die beiden!

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Frage die eigene Krankenversicherung welche Risiken diese abdeckt. Ansonsten IMMER eine AuslandsKV zusaetzlich abschliessen (inkl. Rueckholung) - kostet ca. ab 15 Euro!

Die Frage war welche Unterlagen das Mädel zwingend braucht. Auslandskrankenversicherung sicher nicht. Aber natürlich stimmt die Anmerkung von @Volker_Malchow was z.B. Rücktransport angeht. Aber um das zu beurteilen, müssten gewisse Dinge bekannt sein. (Mitgliedschaft in eben angesprochenen Club, oder Vereinen) Sollte dies gegeben sein, ist eine Zusatzversicherung Unsinnig.

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Sie benötigt einen gültigen Personalausweis. Darf ich fragen ob sie im Rahmen einer Klassenfahrt oder alleine mit Freunden unterwegs ist? Es sollte auf jeden Fall eine volljährige Person dabei sein. Die muss dann eine Einverständniserklärung von dir dabei haben, das du damit einverstanden bist dass dein Kind mit dieser Person im Ausland unterwegs ist. Vordrucke gibt es im Internet. Schau auch mal hier https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts/faq/11-kindohneeltern/606308

Moin,

warum sollte eine volljährige Person dabei sein?

Für eine Fahrt nach Italien halte ich die beglaubigte Unterschrift und eine Profi-Übersetzung für überzogen, aber …

Nach Einführung des neuen Persos in D wollte ich von Kiel via Fähre in DK einreisen.

Hatte alles dabei: Kfz_Schein, Führerschein und den neuen Perso. Der Grenzbeamte wollte mich nicht einreisen lassen, da ich keinen gültigen Perso habe. Meine Frau, die Kinder hätte er einreisen lassen, aber mich nicht.

Er kannte den neuen Ausweis nicht! Wie soetwas an einer Nachbargrenze passieren kann, na, er ließ sich dann doch erweichen.

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Falsch! Die schon beschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist völlig ausreichend. ramses90

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Für die Einreise reichen die von dir angegebenen Daten. Als Reiseverkehrskauffrau kann ich dir aber sagen, das 95% aller Hotels/Ferienwohnungen etc keine Minderjährigen ohne Begleitung einer volljährigen Person einchecken lassen, auch wenn das Zimmer vorab online gebucht und bezahlt ist. Ich bin für einen Veranstalter tätig und solche Fällen treten leider sehr häufig auf. Wenn da z.B. zwei 16jährige auftauchen, dann werden sie in der Regel Probleme bekommt. Der TO hat hierzu ja keine Angaben gemacht aber durchblicken lassen, das keinerlei Erfahrungen zum Thema Reisen vorliegt, daher mein Hinweis.

Für die reine Einreise in das Land hast du natürlich recht, Ausweis und Einverständniserklärung reichen aus.

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ok, Du bringst einen neuen Aspekt ins Spiel. Ja, das kann natürlich ein Problem sein, aber bzgl. der Ausgangsfrage sind wir uns einig, wenn ich Dich richtig verstehe.

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Daran habe ich natürlich nicht gedacht. Danke für den Hinweis. Spielt aber zum Glück keine Rolle. Sie kommen bei einer Verwanten unter.

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Lese mal die Süddeutsche Zeitung vom 06.03.2018, Seite 22 unten rechts den Aetikel „Schnell versichert, schnell bereut“:

Als MUSS gilt die AuslandsreiseKV. Sie deckt teure Arzt- und Krankenhauskosten ausserhalb der deutschen Grenzen ab. Sie ist für den BfV die einzige Versicherung, die unbedingt ins Urlaubsgepäck gehört. Eine gute Absicherung gibt es bereits für 10 bis 15 Euro …