Hallo Sachverständige bzw. ggf. selbst Betroffene!
Welche Ermäßigungen, Beihilfen. Sonderrechte etc. kann man als (frischgebackener) Inhaber eines Schwerbindertenausweises mit GdB 50 in Anspruch nehmen/beantragen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Sachverständige bzw. ggf. selbst Betroffene!
Welche Ermäßigungen, Beihilfen. Sonderrechte etc. kann man als (frischgebackener) Inhaber eines Schwerbindertenausweises mit GdB 50 in Anspruch nehmen/beantragen?
Vielen Dank im Voraus!
erweiterter Kündigungsschutz, reservierte Plätze in Zügen, Ermäßigungen in vielen Theatern, Museen etc., fünf zusätzliche Urlaubstage, bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst verpflichtende Einladung zum Vorstellungsgespräch…
evtl. auch Kfz-Steuer-Ermäßigung.
Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer.
Servus,
nein, das mit der Kfz-Steuer funktioniert anders. Dafür ist das ‚Merkzeichen‘ entscheidend:
Befreiung bei H, Bl, aG und Ermäßigung bei G und Gl.
Schöne Grüße
MM
Stümmt, Martin - ich habe nachgeschaut - Ermäßigung bei mir mit 50 und G.
Gruß I.
Moin,
ich weiß den aktuellen Stand nicht.
Ich meine, dass die Nutzung der Steuerermäßigung an weitere Bedingungen gebunden ist, z.B. dass nicht jeder mit dem Auto fahren darf.
Bitte nur als Denkanstoß sehen.
Gruß Volker
Es gibt bei verschiedenen - meist Landesbehörden - gute in Tabellenform angeordnete Übersichten darüber, welche Nachteilsausgleiche mit den unterschiedlichen Graden der Behinderung und der Merkzeichen verbunden sind.
Ich würde mal auf der Internetseite Deines Landesfinanzministeriums oder - sozialministeriums ein bisschen suchen.
Es gibt einige wenige länderspezifische Besonderheiten.
LG
Hallo,
hier hast Du eine Übersicht:
&Tschüß
Wolfgang
Das wichtigste wurde vorher garnicht genannt oder ist das neu?
2 Jahre vorher abschlagsfrei in Rente gehen!
Sorry der alte Post aber interessiert mich grad das Thema…
Hallo,
Du hast recht, das ist da nicht erwähnt worden.
Die gesetzliche Regelung (einschließlich stufenweiser Anhebung) findet sich in § 236a SGB VI:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html
Die gesetzliche Rentenversicherung nimmt das übrigens nur dann in ihre Rentenauskunft auf, wenn ihr die Schwerbehinderung bekannt ist. Deswegen sollte jeder Schwerbehinderter unmittelbar nach Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch eine beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises unter Angabe der RV-Nummer an die DRV bzw. KBS senden.
&tschüß
Wolfgang
Hallo schau Dir diesen Link an
https://www.hna.de/verbraucher/schwerbehinderung-geld-kuendigungsschutz-rente-arbeitnehmer-zusatzurlaub-pauschbetrag-news-92234005.html
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