Zunächst einmal ein Rat - ein etwas zurückhaltenderer Umgang mit Ausrufungszeichen wirkt weniger aufdringlich / penetrant. Ansonsten: zusätzlich zu den bereits vorgebrachten Erläuterungen weise ich darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen dafür sorgen, dass schon die Vorbereitung von Straftaten wie etwa bewaffneter Raub (§ 250 StGB), Bildung bewaffneter Gruppen (§ 127 StGB) usw. durch die (eben illegale) Beschaffung von Waffen strafbar ist. Das gehört zum Bereich Prävention.
Die illegale Beschaffung einer Schusswaffe ist bei weitem nicht so einfach, wie Du zu glauben scheinst oder uns hier weismachen willst. Insofern ist das Argument, wer sich legal keine Waffe zur Begehung einer Straftat beschaffen könne, käme dann eben auf illegalem Weg dazu, nur ein Scheinargument. Die Schwierigkeit, sich illegal eine Waffe zu besorgen, erhöht die Hemmschwelle zur Begehung einer bewaffneten Straftat und sie setzt den potentiellen Täter schon im Vorfeld einer solchen Straftat einem hohen Entdeckungsrisiko aus - und einer nicht unerheblichen Strafe, wenn er dabei erwischt wird.
Aus welchen Revolverblättern beziehst Du denn solchen Quatsch? Wie erst letzte Woche bekannt wurde, weist die polizeiliche Kriminalstatistik für 2017 einen Rückgang der registrierten Straftaten von 9,6% gegenüber dem Vorjahr aus. Zitat von hier:
Einen derart starken Rückgang bei der Kriminalität hat es seit fast 25 Jahren nicht gegeben, es ist gleichzeitig der tiefste Stand seit der Wiedervereinigung.
Gruß,
Ralf